Schön und billig - Thai Airways setzt auf jüngere Flugbegleiterinnen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 05.01.2010

Dass Benachteiligungen wegen des Geschlechts und des Alters nicht tolerabel sind, ist zwar in Form von europäischen Antidiskrimierungsrichtinien und Umsetzungsgesetzen der Mitgliedstaaten geltendes Recht in der Europäischen Union. In anderen Rechtskulturen wird das jedoch mitunter weniger streng gesehen. Beispiel: Thailand. Einem Bericht von Spiegel Online zufolge, hat die Fluggesellschaft Thai Airways den 800 weiblichen Flugbegleitern über 45 Jahren die Aufhebung ihres Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von bis zu 30 Monatsgehältern angeboten - den bei ihr beschäftigten männlichen Flugbegleitern hingegen nicht. Das ganze sei freiwillig, betont die Airline. Die Gewerkschaften haben diesen Plan offenbar abgesegnet. Jüngere Kolleginnen verbesserten das Image der Fluglinie, läßt sich der Thai-Chef Piyasvasdi Amranand zitieren. Sie seien zudem billiger. Berufsanfänger bekämen nur ein Drittel des Gehalts. Ob der mit dieser Vorgehensweise  erstrebte Effekt, die Imageverbesserung, noch zu erreichen ist, dürfte angesichts der öffentlichen Diskussion um diese Maßnahme, zweifelhaft sein. Nach dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) läge eine Benachteiligung wegen des Geschlechts und des Alters vor. Eine Rechtfertigung unter Berufung auf mögliche Kundenerwartungen oder auf Kostenargumente käme nicht in Betracht.

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3 Kommentare

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"Ob der mit dieser Vorgehensweise erstrebte Effekt, die Imageverbesserung, noch zu erreichen ist, dürfte angesichts der öffentlichen Diskussion um diese Maßnahme, zweifelhaft sein".

Ich wage zu bezweifeln, dass in unserer von den Medien abgestumpften Gesellschaft, deshalb eine Person weniger mit Thai - Airways fliegt. Die Menschen interessiert so etwas nicht (mehr). In der heutigen Hektik der Medien ist das schon in wenigen Stunden wieder vergessen. So traurig es ist!

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Hallo,

das wäre in Deutschland nicht möglich, weil:

Junge und Männliche Arbeitnehmer benachteiligt würden?

Das kommt mir merkwürdig vor, ist es doch faktisch eher ein "herauswerfen" der älteren Mitarbeiter.

Gruß
Leser

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Leser schrieb:
Hallo,

das wäre in Deutschland nicht möglich, weil:

Junge und Männliche Arbeitnehmer benachteiligt würden?

Das kommt mir merkwürdig vor, ist es doch faktisch eher ein "herauswerfen" der älteren Mitarbeiter.

Gruß
Leser

§ 2 I Nr. 2 AGG erfasst auch Entlassungsbedingungen. Da das Angebot zur Aufhebung gg. Zahlung abhängig von Alter und Geschlecht gemacht wird, liegt hierin m.E. eine Diskriminierung für die männlichen Mitarbeiter bzw. jüngeren Mitarbeiterinnen.

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