Eine willkürliche Kostenentscheidung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 26.12.2009

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde die Frage zu entscheiden, ob eine Kostenentscheidung in einem landgerichtlichen Urteil willkürlich ist oder nicht. In dem zu Grunde liegenden Ausgangsverfahren hatte das Landgericht durch Urteil eine einstweilige Verfügung bestätigt, allerdings die Kosten nicht gemäß § 91 Abs. 1 ZPO dem Verfügungsbeklagten auferlegt, sondern gemäß § 92 Abs. 1 ZPO gegeneinander aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 17. November 2009,- 1 BvR 1964/09-  entschieden, dass ein eindeutiger und nicht nachvollziehbarer Verstoß gegen die Grundsätze der Kostentragungspflicht nach den §§ 91ff. ZPO vorliege. Wer unterliege, bestimme sich nach dem Sachantrag, dringe der Kläger mit ihm durch, habe er obsiegt. Für das Bundesverfassungsgericht wurde die Beurteilung der Entscheidung als willkürlich auch nicht dadurch infrage gestellt, dass das Landgericht eine Begründung für seine Kostenentscheidung gab.

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1 Kommentar

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Hurra, jetzt darf sich das Verfassungsgericht sogar schon mit solchen Kostenfragen herumschlagen. Gibts eine Statistik irgendwo, ob Verfassungsbeschwerden wegen willkürlicher Entscheidungen zunehmen?

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