Buback-Mord 1977 - Haftbefehl gegen Verena Becker aufgehoben

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.12.2009

Wie heute berichtet wird (Spiegel-Online), hat der 3. Senat des BGH den seit Ende August bestehenden Haftbefehl gegen Verena Becker vor dem Weihnachtsfest aufgehoben. Der Tatverdacht laute nur noch auf Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback, mehr sei Frau Becker nicht nachzuweisen. Auf Bekennerschreiben hatte man DNA-Spuren festgestellt und sie Frau Becker zuordnen können.

Angesichts der bereits verbüßten Freiheitsstrafe (lebenslang, nach 12 Jahren begnadigt) wegen des Mordversuchs bei ihrer Festnahme im Zusammenhang mit den Taten der RAF und dem Zeitablauf seit der Tat (32 Jahre) ist wohl nicht mehr mit einer so hohen Freiheitsstrafe zu rechnen, dass man von Fluchtgefahr ausgehen kann.
Eine "versöhnliche" Entscheidung, die m. E. auch zutreffend ist. Einer Aufklärung des Buback-Mordes ist man mit diesem Verfahren bislang offenbar nicht näher gekommen.

Bisherige Blog-Artikel (Prof. v. Heintschel-Heinegg):

http://blog.beck.de/2009/10/10/war-verena-becker-nun-doch-die-todesschue...

http://blog.beck.de/2009/08/31/verena-becker-und-die-ermordung-des-gener...

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