Juristentag 2010: Gutachten wird Mindestlohn von 7,50 Euro vorschlagenInhalt abgleichen

Experte: Prof. Dr. Christian Rolfs

22.12.2009, 12:40 Uhr

Der Deutsche Juristentag wird sich 2010 in seiner arbeits- und sozialrechtlichen Abteilung mit dem Thema "Abschied vom Normalarbeitsverhältnis? Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen empfehlen sich im Hinblick auf die Zunahme neuer Beschäftigungsformen und die wachsende Diskontinuität von Erwerbsbiographien?" beschäftigen. Das Gutachten erstattet Prof. Dr. Raimund Waltermann, Universität Bonn. In einem Vortrag vor der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS) im Deutschen Arbeitsgerichtsverband hat Herr Professor Waltermann im November 2009 in Hamburg für einen allgemeinen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde plädiert: "Ein allgemeiner Mindestlohn erscheint aus rechtswissenschaftlicher Perspektive auf die Dauer sinnvoll. Er müsste so hoch sein, dass er Wirkung hat, und er dürfte nicht so hoch sein, dass er sich in die auf Privatautonomie und Tarifautonomie gegründete Arbeitsrechtsordnung nicht einfügt. Ein bei rund 7,50 Euro angesiedelter allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn als Antwort auf das entstandene Funktionsdefizit des Tarifvertrages könnte richtig zur Sicherung der Untergrenze sein" (NZA Beil. 3/2009, S. 110, 119). Man darf davon ausgehen, dass er diese These auch in seinem Gutachten zum DJT vertreten wird. Für kontroverse Diskussionen in Berlin ist also gesorgt.

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Kommentare

Kommentare:
aloa5

22.12.2009, 13:30 Uhr

Ich frage mich ernsthaft was ein allgemeiner Mindestlohn - gar in einer fixen Größenordnung - mit Rechtswissenschaft zu tun hat. Es wäre interessant die Herleitung dessen zu lesen.

Ich schätze Mal: gar nichts. Aber das ist natürlich nur eine Vermutung.

Grüße
ALOA

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Prof. Dr. Christian Rolfs

22.12.2009, 17:41 Uhr

@ Aloa

Doch, das hat sehr viel mit Rechtswissenschaft zu tun. Zum Beispiel mit Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG), dem Verbot sittenwidriger Löhne (§ 138 BGB) und der Schutzgebotsfunktion der Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG). Natürlich sind 7,50 Euro eine "gegriffene Größe". Aber die (in der zitierten Beilage zu Heft 21/2009 der NZA dokumentierten) Argumente von Herrn Waltermann erfüllen unzweifelhaft wissenschaftliche Ansprüche. Außerdem ist es ja Aufgabe des Deutschen Juristentages, rechtspolitische Vorschläge zu entwickeln. Und die müssen naturgemäß über reine Rechtsdogmatik hinausgehen.

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meditationsverweigerer

23.12.2009, 18:16 Uhr

§ 138 BGB ? ....dann schauen wir uns einmal den Absatz 2 an. auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung..
Verkauf von Brot und Brötchen in der Billigbäckerei ist tatsächlich mehr Wert als ca. 10 € Lohnkosten pro Stunde für den Arbeitgeber (bei 7,50 € Bruttostundenlohn)
Wachdienst ist mehr Wert?
Jur Ass. mit mittelmäßigen Leistungen soll mehr als Lohnkosten von 10 € erwirtschaften?

Ausbeutung einer Zwangslage?

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Theorie als Praxis

25.12.2009, 18:03 Uhr

Zur Kontroverse zwischen Aloa5 und Rolfs:

Geht es nun um eine "rechtswissenschaftliche Perspektive" (wie Waltermann beansprucht) oder um "rechtspolitische Vorschläge" (wie es nach Rolfs die Aufgabe des DJT ist)?
Auch wenn sich Wissenschaft und Politik kaum trennen lassen, so sollten sie doch zumindest unterschieden werden.

Meine etwas ausführlichere Stellungnahme zu dem Schlagabtausch Aloa5-Rolfs findet sich dort: http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/12/25/zum-verhaeltnis-von-rech....

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