Elefantenrennen: 10 km/h Differenz ist ok - kein Überholen länger als 45 Sekunden

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 22.12.2009

Das OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.11.2009 - 1 SsRs 45/09 (AG Ludwigshafen), BeckRS 2009, 87594 hat sich dem OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2008 - 4 Ss OWi 629/08 = NZV 2009, 302 angeschlossen und klargestellt, dass eine "wesentlich höhere Geschwindigkeit" i.S.v. § 5 Abs. 2 S. 2 StVO bei 10 km/h Differenz zwischen Überholer und Überholtem noch bejaht werden kann. Das OLG Zweibrücken hat zudem die Faustformel des OLG Hamm bestätigt, nach der regelmäßig 45 Sekunden Überholzeit zu lang sind. Wer sich genauer informieren will, kann das hier tun oder sollte auch noch ergänzend die Entscheidung des OLG Hamm nachlesen.

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3 Kommentare

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so, und wer rechnet uns jetzt nach, wie schnell bei 45 Sekunden Überholzeit die Fahrzeuge wirklich sind bei typischen Grundgeschwindigkeiten wie 80km/h und 100km/h? Freiwillige irgendwo, irgendwer?

Eine Differenz von nur 5 km/h ist ein Fahrstreckenunterschied von 62,5 m in 45 Sekunden. (Unabhaengig von der Grundgeschwindigkeit).
Das reicht fuer das Ueberholen eines LKW durch einen anderen ueblicherweise aus.

Mit Tempo 80 legt ein Fahrzeug in 45 Sekunden 1 km zurueck, mit Tempo 100 sinds 1250 m.

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@I.S.:

62,5m reichen nicht. Um mit 90km/h einen 10m langen LKW mit 80km/h zu übeholen, muss man 45m hinter dem LKW ausscheren (Sicherheitsabstand!) und darf erst 40m vor ihm wieder einscheren um ihn nicht zum bremsen zu zwingen, macht zusammen 95m.
Eine Geschwindigkeitsdifferenz von 10 km/h reicht zwar, um den Überholvorgang in weniger als 45 Sekunden durchzuführen, unter Beachtung des Sicherheitsabstandes dauert es dann allerdings schon 34,2 Sekunden.

Bei 110 km/h vs. 100 km/h wären es übrigens 41,4 Sekunden, man ist also gut beraten mindestens 10 km/h schneller zu fahren.

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