"Das Internet vergisst nicht" - BGH: Sedlmayr-Mörder bleiben im Internet präsent

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 16.12.2009

Einen Beitrag im Internet gänzlich zu löschen, ist derzeit nicht möglich. Gleichwohl versuchen aus nahe liegenden Gründen (anschaulich SPIEGEL Nr. 51 vom 14.12.2009 S. 123 ff) es immer mehr Menschen, sie betreffende Beiträge (von ihnen selbst verfasst oder von Dritten ins Netz eingestellt) mit Hilfe der Justiz, Daten aus dem Netz (teilweise) zu entfernen.

So hat der u.a. für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gestern in zwei Urteilen (Urteile vom 15,12.2009 - VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08; bislang liegt nur die Pressemitteilung vor) entschieden, dass die im Jahr 1993 wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten (beide Verurteilte wurden im Sommer 2007 bzw. Januar 2008 auf Bewährung entlassen) von Deutschlandradio nicht verlangen können, es zu unterlassen, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil des Internetauftritts www.dradio.de Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge weiterhin zum Abruf bereitzuhalten, in denen im Zusammenhang mit der Tat der Name der beiden Verurteilten genannt wird.

Die Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg, aber eben nicht beim BGH. Die Karlsruher Richter werteten den Mord an dem Schauspieler als einen der spektakulärsten Fälle der deutschen Kriminalgeschichte. Damit sei gerechtfertigt, dass die Namen der Täter auch Jahre nach dem Mord im Internet auf Abruf bereitgehalten werden. Die Veröffentlichung der Namen sei zwar ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung seien aber hier höher zu bewerten.

Im konkreten Fall geht also die Pressefreiheit der Resozialisierung vor! Ein Thema, das uns sicher noch länger beschäftigen wird.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

19 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Ich bin gespannt, was die Verfassungsbeschwerde bringt (wegen Lebach-Urteil). Ich gehe davon aus, dass die beiden das zumindest versuchen werden.

0

Die Namen sollten auf immer und ewig öffentlich bleiben. Mörder sollten diesbezüglich überhaupt keine Rechte bekommen.

0

Ich halte es nicht für zielführend Wissen/Geschichte löschen zu lassen. Ich sehe hier weniger den Konflikt mit der Pressefreiheit als mit der Meinungsfreiheit.

Einmal angenommen irgendeinen aktuellen Fall der durch die Presse gegangen ist. Steht er dort ist die Wahrscheinlichkeit groß das sagen wir 1000 Blogs den Fall aufgenommen und den Namen genannt haben.

Faktisch müssten in einem fiktiven Fall wie diesem alle Blogs den Namen... ja was eigentlich? Gar nicht erst nennen? Hinterher automatisch löschen? Löschen wenn die Strafe abgesessen ist? Löschen wenn sie dazu aufgefordert werden?

Es ist imho gerade bei Presse-relevanten Dingen eher ein Streisand-Effekt zu erwarten.

Grüße
ALOA

0

"Einen Beitrag im Internet gänzlich zu löschen, ist derzeit nicht möglich."

Das wird auch künftig nicht mehr möglich sein. In Zeiten von unzensierbaren Verbreitern wie wikileaks.org, der Blogsphäre usw. wird dieses Maulkorbspielchen immer mehr zur Farce. Ein Großteil dieser Urteile hat keinen anderen praktischen Wert, als den Äußernden zu einer Unterwerfungsgeste zu nötigen. Zivilrecht als faktisches Strafrecht, Prozesskosten als faktische Geldstrafe.

Was ich nicht begreife, ist die Tatsache, dass man wegen die Meinungsfreiheit beschneidenden Urteilen, die vom Judiz her der Mann auf der Straße hätte voraussagen können, so häufig nach Karlsruhe muss, weil ein bestimmtes Landgericht nachhaltig die Vorgaben von BGH und BVerfG ignoriert.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31434/1.html

0

Der Fall hat durch das Begehren, auch im englischsprachigen Wikipedia-Artikel über Sedlmayr ihre Namen löschen zu lassen, eine internationale Dimension erhalten. In den USA hat man ohnehin nur geringes Verständnis dafür, dass in Deutschland Straftäter nach Verbüßung ihrer Strafe ein Recht darauf haben sollen, nicht mehr öffentlich genannt zu werden. Die Presse- und Meinungsfreiheit wird dort höher eingestuft als das Resozialisierungsinteresse. Während das deutsche wikipedia die Namen der beiden Verurteilten nicht mehr nennt, sind sie im englischsprachigen Artikel noch drin. Der Rechtsanwalt, der auch gegen die US-wikipedia vorgeht, hatte sein Begehren der New York Times gegenüber plausibel machen wollen und bat darum, dass die Namen seiner Mandanten im Artikel der New York Times nicht genannt würden - vergeblich! In der NYT werden beide Namen vollständig bereits in der ersten Zeile genannt.
http://www.sueddeutsche.de/computer/87/494424/text/

Hier zeigt sich der "Streisand"-Effekt in action: Während man in Deutschland darum stritt, die Namen aus dem relativ unbekannten dradio-Archiv zu löschen und dieses Archiv dadurch möglicherweise etwas bekannter gemacht hat, hat man nun sogar eine Nennung in der NYT erreicht und natürlich unzählige Klicks auf den wikipedia-Artikel. Um die Namen seiner Mandanten noch einmal jedem ins Gedächtnis zu rufen, hätte man es nicht schlauer anstellen können. Ich glaube, Rechtsanwälte (und Mandanten) müssen hier umdenken.

Henning Ernst Müller schrieb:
Ich glaube, Rechtsanwälte (und Mandanten) müssen hier umdenken.

Nein, denn es geht in diesen Verfahren - ich habe selber mal eines gegen die Kläger betreut - ganz offensichtlich nicht wirklich um Persönlichkeitsrechte.

Die beiden als Mörder Verurteilten hatten ja selbst aus dem Gefängnis heraus Schlagzeilen gemacht und die Presse ausdrücklich gesucht, dieses nach Ablauf der 6 Monats-Frist ab Rechtskraft des Urteils (Resozialisierungsbeginn). Diese Leute können nicht ernsthaft ihre Persönlichkeitsrechte schützen wollen bzw. man könnte ihnen in diesem Fall eine Namensänderung zumuten, die aufgrund des unlöschbar kollektiven Gedächtnisses ungleich effektiver wäre.

Für die Kläger war der Spaß ohne jedes Risiko, denn sie klagen mit Prozesskostenhilfe. Meinem Standeskollegen, der diese und andere Mörder in einer beachtlichen Vielzahl an Verfahren gegen große Medienunternehmen und kleine Website-Inhaber vertritt, ist zweifellos nur ein selbstloses Organ der Rechtspflege, dem es möglicherweise sogar unangenehm ist, für seinen selbstlosen Einsatz überhaupt und gar so häufig Honorare anzunehmen. Warum es daher diese Prozesse gibt, vermag ich nicht zu sagen.

0

Henning Ernst Müller schrieb:
In der NYT werden beide Namen vollständig bereits in der ersten Zeile genannt.
...
http://www.nytimes.com/2009/11/13/us/....html[/quote]

Muss man einem deutschen Juraprofessor wirklich erklären, dass er in den Fällen, in denen die Namen von Verurteilten in aktuellen Beiträgen nicht mehr genannt werden dürfen (und das dürfen sie hier auch nach der BGH-Entscheidung vom 15.12. 2009 natürlich nicht!), auch nicht auf ausländische Quellen verlinken darf, die das weiterhin tun??

Oder haben Sie sich jetzt auch für die Auffassung von Herrn Kompa entschieden, wonach im Internet alles erlaubt sedin muss??

In beiden Fällen wollen wir hoffen, dass die Anwälte von W und L. bereit stehen, um Sie - via Klage gegen den Beck-Verlag und gerne mit Pkh-Unterstützung - alsbald einmal Mores zu lehren.

0

"Man haette es nicht schlauer anstellen koennen" ist auch mein Eindruck. Immerhin haette sich an die beiden Hansel doch eh keiner mehr erinnert, und erst Recht wird kein Vermieter erstmal das Archiv von einem Radiosender durchsehen, ob der Mietinteressent jetzt vielleicht schonmal nen Schauspieler umgebracht hat. (Es war ja eins der Argumente, dass Wohnung anmieten unter dem Namen schwerer sein koennte.)

Der Streisand-Effekt ist inzwischen so bekannt, dass

-entweder die Kompetenz des Anwalts nicht allzuhoch sein kann, wenn er trotzdem so eine Klage durchzieht,

-oder es genau darum geht, die Namen der beiden wieder in der Oeffentlichkeit zu praesentieren, damits vielleicht fuer ein paar Talkshowauftritte oder nen Buchvertrag reicht.

0

Für den Kompromiss, die Namen dürfen in Archiven und älteren Beiträgen stehen bleiben, in neuer Berichterstattung aber nicht explizit genannt werden, auch nicht als Zitat oder eindeutiger Verlinkung auf eine ältere vorhandene Quelle, denke ich wahrscheinlich wieder zu naiv, oder?

0

Das Thema, inwieweit es für Stratäter ein "Vergessen" gibt wird bei uns in den USA in dem Zusammenhang diskutiert, dass es allgemein einsehbare Datenbanken in vielen Bundesstaaten gibt, wo verurteile "Sexualtäter" wohnen. Dieser Begriff ist sehr weit gefaßt und führt bei vielen auch nach Jahren zu einer erheblichen Stigmatisierung. Bislang ist keine einheitliche Lösung in Sicht.

Grüsse aus Washington

@corax: Dieser "Kompromiss" ist ja in ähnlicher Weise vom BGH (jedenfalls für Fälle wie diesen) angenommen worden. Allerdings kann dieser Kompromiss natürlich nicht das Ausland einbeziehen, und das Internet macht eben nun mal nicht an den Landesgrenzen halt.

Anscheinend macht das Internet ein Umdenken nötigt - oder besser ein zurückdenken.

Lange Zeit hatten die meisten Menschen ihr ganzes Leben einen überschaubaren Kreis an Mitmenschen um sich. In manchen heutigen Dörfern ist das ja, beinahe, immer noch so. Und in diesen Umgebungen gab es kein Vergessen - auch ohne Internet, ohne Archiv, ja auch ohne Schrift.

Seit gar nicht allzu langer Zeit ist es anders. Man kann leben, ohne mehr als den Namen seines Nachbarn zu kennen. Zwar beklagen viele diese sog. Anonymität, gleichsam nimmt man sie aber inzwischen als Grundrecht an. Wie sonst könnte es zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehören, daß niemand mehr wissen dürfe, welche Verbrechen jemand einst begangen hat?

Dummerweise ermöglicht das Internet das, was früher das menschliche Gedächtnis ermöglichte. Nämlich sich an das zu erinnern, was jemand gerne vergessen machen würde. Aber vor dieser Situation standen die Menschen seit altersher - können sie heute noch damit umgehen?

0

@Gregor und "wir"
Ich bin nicht der Auffassung, dass im Internet alles erlaubt sein muss, aber die Diskussion um solche Effekte darf m. E. nicht unterdrückt werden. Da aber mein Punkt auch ohne link gemacht ist, habe ich ihn entfernt.
Gruß
Henning Ernst Müller

Im Internet ist vieles einfach nicht sinnvoll zu unterdrücken. Und zu selbigem gehört die Geschichte.

Sie können Links auf die NYTimes verbieten. Vielleicht auch den Link auf eine Suchmaschine. Oder den Zugang zu den Seiten und dann auch zu den Suchmaschinen komplett blocken. Das mag Ihnen als "zu recht" geschehen erscheinen. Sie können auch Zeitungen verbieten über den Mord und die Mörder jemals wieder ein Wort zu verlieren.

Es ist damit aber trotzdem nicht sinnvoll(!). Manche Dinge lassen sich nur mit roher Gewalt durch- oder unterdrücken. Wissen gehört zu diesen Dingen.

Grüße
ALOA

0

Zur zivilrechtlichen Abrundung: Herr Kollege Müller hat mich freundlicherweise hingewiesen auf den Link zu den "Protokollen" von Herr Rolf Schälike über die zivilrechtliche Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg http://tinyurl.com/yahgmtb sowie der Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in der gleichen Sache gegen FAZ und Kölnische Zeitung http://tinyurl.com/yjtvc77

Bedeutet das Urteil des BGH auch, dass das Bereitstellen eines Online-Archives kein Verbreiten im Sinne eines presserechtlichen Unterlassungsanspruches ist? Sind damit die Betreiber eines Online-Archives keine Störer, sodass sie keine Prüfungspflichten bzügl. der einst rechtmäßigen Artikel haben?

 

0

Vielen Dank schon mal!

ich habe nämlich Probleme, das BGH Urteil zu verstehen.

Der BGH sagt einerseits, dass im bloßen Bereitstellen eines archivierten Artikels keine aktuelle, spätere Berichterstattung zu sehen ist. Deshalb können ja auch nicht die Maßstäbe vom Lebach I Urteil angewendet werden.

Andererseits kommt er aber trotzdem zu dem Entschluss, dass ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrechts des Täters zu bejahen ist. Erst im Rahmen einer Abwägung räumt er der Rundfunkfreiheit und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit größeres Gewicht zu als dem Resozialisierungsinteresse des Täters.

Wenn aber doch schon keine aktuelle Berichterstattung anders als im Lebach-Fall gegeben ist, wieso muss ich dann überhaupt noch die gegenseitigen Interessen abwägen?

Eine Persönlichkeitsgefährdung besteht doch dann eigentlich gar nicht.

 

 

0

Lesenswert "Investigativer Journalismus, Ein Hafen für die Pressefreiheit":

 

"In Großbritannien zensiert die Regierung seit Jahrzehnten ganz offiziell mit sogenannten „D-Notices“ Themen und Inhalte, die vorgeblich die nationale Sicherheit oder Staatsgeheimnisse betreffen. Oft geht es jedoch darum, Skandale zu vertuschen. Auch in den Vereinigten Staaten, bewundert für das First Amendment, sehen sich Zeitungen massivem Druck ausgesetzt, über Skandale wie etwa geheime Foltergefängnisse nicht zu berichten."

 

"Firmen ... erzwingen regelmäßig mit Hilfe exzessiver Auslegung von Verleumdungsgesetzen die nachträgliche Zensur von Fakten aus bereits publizierten Geschichten."

 

"In Deutschland hat der Prozess zur Namensnennung der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr gezeigt, dass es keine absolute Sicherheit vor nachträglicher digitaler Zensur in den Archiven gibt. Der BGH hat zwar zugunsten der Berichterstattung und des öffentlichen Interesses entschieden, nicht klar ist jedoch, ob die Entscheidung bei geringfügig anderer Konstellation nicht zuungunsten der Medien ausginge."

 

"Das einstmalige europäische Musterland Island hat seine ganz eigenen Erfahrungen mit Skandalen und der Unterdrückung der Berichterstattung. Die ehemalige Elite des Landes hat nachdrücklich versucht, die schamlose Begünstigung ihrer Freunde und Verwandten zu vertuschen. ... Die Bank versuchte am Tag der Publikation die Berichterstattung der Hauptnachrichtensendung des nationalen Fernsehens darüber mit einer einstweiligen Verfügung zu verhindern. Der Sender zeigte daraufhin in den Minuten bis zur Zustellung der Verfügung einfach die Wikileaks-Website mit dazugehöriger Internet-Adresse im Fernsehen. Noch in der Nacht hatte fast jeder Isländer den Bericht gelesen. Pikanterweise wurde die Verfügung zur Unterdrückung des Berichts vom obersten Zivilrichter der Stadt Reykjavík erlassen, der rein zufällig der Vater des Vorsitzenden des isländischen Bankenverbandes ist. Der zweite Sohn des Richters ist ein hoher Kaupthing-Manager, der selbst in den Genuss eines der zwielichtigen Kredite kam."

 

"Es entstand die Idee, Island – seit dem Kollaps auf der Suche nach neuen Perspektiven – könnte sich als weltweiter sicherer Hafen für freies Publizieren, für Whistleblower und Online-Medien, aber auch für die von nachträglicher Zensur bedrohten elektronischen Archive von Verlagen und Zeitungen profilieren. ... Angeregt wurde die Initiative von einer neuen politischen Kraft in Island, einer Plattform von Grassroots-Gruppen, die sich „The Movement“ nennt. ... Die "Icelandic Modern Media Initiative" war geboren. ... Überraschend zügig fand sich eine Gruppe aus renommierten Juristen, Pressefreiheitsexperten, Wissenschaftlern und Medienpraktikern zusammen, die halfen, den Vorschlag auszuarbeiten, und bereit waren, die Umsetzung zu begleiten."

 

Womit die Pressfreiheit global oftmals nur papierhaften Bestand hat. Der isländische Ansatz scheint aktuell vorerst wegweisend zu sein.

 

Quelle: http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E27FF6A1E5E...

0

Kommentar hinzufügen