CGZP zieht vor das Bundesarbeitsgericht

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 09.12.2009

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) wird Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 7.12.2009 (23 TaBV 1016/09, dazu BeckBlog vom 7.12.2009) einlegen. Das Landesarbeitsgericht hatte der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen.

Aus Sicht der CGZP sind die Prüfungsmaßstäbe zur Gewerkschaftseigenschaft, wie sie die Arbeitsrechtssprechung entwickelt hat, vom LAG-Berlin-Brandenburg vollständig über den Haufen geworfen worden. "Alleine das macht uns Mut für den Gang nach Erfurt" wird Gunter Smits, Vorsitzender der CGZP, auf der Homepage der Gewerkschaft zitiert.

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3 Kommentare

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hoffentlich wird solchen "Gewerkschaften" verboten weiter zu machen! Es wird Zeit das wir für einen vernünftigen Lohn auf die Strasse gehen.

Gleiche Arbeit, gleicher Lohn

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ja ,ich denke wir müssen mehr arbeiten ,mehr flexibler sein , als andere arbeitnehmer

schluss mit dem Aausbeuten

wie kann man sich eine gewekschaft schimpfen ,die nur  für den arbeitgeber und für sich selber da sind

frechheit

ja auf die strasse!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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