Arme Autos: Geschunden in der Waschstraße

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 09.12.2009
Rechtsgebiete: SchadenSVRWaschanlageVerkehrsrecht|3517 Aufrufe

Aufsätze von Sachverständigen in Fachzeitschriften sind nicht immer verständlich für Juristen (ist sicher umgekehrt auch so!). Gegenbeispiel ist ein Beitrag von Dipl.-Ing. Ralf Krause, Osnabrück, Dipl.-Ing. Thomas Diekel, Bad Bentheim, Dipl.-Ing. Daniel Siemer, Osnabrück in SVR 2009, 401. Der Beitrag ist mit dem einfachen und doch sehr aussagekräftigen Titel "Waschanlagenschäden" versehen. Das Tolle: Die Verfasser haben Autos "geschunden", also Schäden absichtlich herbeigeführt, indem etwa die Wasserzufuhr abgeschnitten wurde und Bürsten 90 Sekunden trocken liefen. In dem Beitrag in SVR finden sich dann nicht nur ausführliche Beschreibungen der Versuche und der Resultate, sondern vor allem Fotos!

Ich hoffe, es gibt keinen Ärger vom Nomos-Verlag, wenn ich hier mal eins der Fotos einkopiere (der Schaden nach dem beschriebenen "Trockenlauf").

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen