Verkehrszivilrecht: BGH zu Umsatzsteuer und Ersatzbeschaffung
von , veröffentlicht am 08.12.2009Wieder einmal möchte ich auf die Urteilsanalysen bei Beck-Aktuell hinweisen, die der beck-fachdienst straßenverkehrsrecht einstellt. Aktuell findet sich dort als FD-StrVR 2009, 293983 eine Besprechung von BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 312/08 (LG Weiden), BeckRS 2009, 28216. Leitsatz:
Wählt der Geschädigte den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht, steht ihm nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann kein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer zu, wenn bei der Ersatzbeschaffung keine Umsatzsteuer angefallen ist.
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