Interview aus NJW-aktuell: Juristische Diskussionen "online"

von Ralf Zosel, veröffentlicht am 26.11.2009

Tim Nesemann hat neulich ein kleines Interview mit mir gemacht. Das erschien in NJW-aktuell, Heft 48/2009, S. XIV. Ich freue mich sehr, dass Herr Nesemann den Text zur Zweitverwertung in der beck-community zur Verfügung stellt. Ich habe nur ein paar Links eingebaut.

 

Juristische Diskussionen „online“. Die Fortentwicklung des Rechts lebt vom Dialog und offenen Diskurs. Beides hat sich die beck-community auf die Fahnen geschrieben. Wie man sich an den Diskussionen auf der Online-Plattform beteiligen kann und welchen Mehrwert diese bietet, beschreibt Community-Manager Ralf Zosel.

NJW: Herr, Zosel, worin besteht eigentlich der Mehrwert der beck-community?

Zosel: Der Mehrwert gegenüber unseren bisherigen Angeboten besteht darin, dass Sie sich in der beck- community ganz unmittelbar mit Ihren Kolleginnen und Kollegen austauschen können. Wobei „user generated content“ für uns als Fachverlag eigentlich ein alter Hut ist: Unsere Werke werden schon immer von Fachleuten für Fachleute geschrieben. Der Austausch findet in der beck- community jetzt aber viel schneller und unmittelbarer statt. Wenn Ihnen ein Aufsatz in einer Fachzeitschrift nicht passt, können Sie eine Replik schreiben, die dann vielleicht ein paar Wochen später in der Zeitschrift erscheint. Zu einem Blog-Beitrag können Sie Ihre Meinung gleich in das Kommentarfeld schreiben und sofort veröffentlichen. Das ergibt dann eine ganz andere Diskussion, die aber oft auch sehr interessant ist.

NJW: Wie unterscheidet sich die beck-community vom beck-blog?

Zosel: Das beck-blog ist ein Teil der beck-community. Im Blog schreiben unsere Experten aktuelle Beiträge in den verschiedenen Rechtsgebieten. Das Spektrum reicht zur Zeit von A wie Arbeitsrecht bis V wie Verkehrsrecht. Sie als Leser können sich mit Kommentaren an der Diskussion beteiligen. Die Themen werden aber immer von den Blog- gern vorgegeben. Wenn Sie ein völlig neues Thema im beck-blog diskutieren wollen, geht das nur, wenn das zufällig zu einem der vorgegebenen Themen passt.

In der beck-community finden Sie neben dem beck-blog Gruppen zu allen möglichen Themenbereichen. Sie suchen sich für Ihr Thema einfach eine passende Gruppe und schreiben Ihren Beitrag dort ins Forum. So können Sie selbst eine Diskussion starten.

NJW: In sozialen Netzwerken im Internet müssen die Nutzer zahlreiche Daten preisgeben und es besteht die Gefahr von Datenmissbrauch.

Zosel: Anders als die meisten anderen Online Communities können Sie sich an der beck-community beteiligen, ohne dass Sie sich registrieren müssen. Sie können in den Foren genauso wie im beck-blog auch als anonymer Nutzer kommentieren.

Es gibt aber natürlich auch Funktionen, die registrierten Mitgliedern vorbehalten sind. Nur als registriertes Mitglied können Sie z.B. einer Gruppe beitreten und – wie zuvor beschrieben – neue Themen in den Foren starten. Wir testen gerade eine Funktion, mit der auch registrierte Nutzer anonym in den Foren auftreten können. Das kann z.B. sinnvoll sein, wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Frage Rückschlüsse auf Ihren Mandanten zulässt.

Bei der Registrierung müssen Sie nur minimale Angaben machen, d.h. neben einem Benutzernamen für das Login gibt es nur die Pflichtfelder Anrede, Vorname und Nach- name. Für viele Anwender (z.B. Rechtsanwälte) ist es ganz interessant, sich mit einem aussagekräftigen Profil im Internet zu präsentieren. Es kann aber nicht nur jeder selbst bestimmen, ob er solche Angaben machen will, sondern auch, wer diese Angaben sehen soll. Beispielsweise ist es möglich, sein Profil vor dem Zugriff anonymer Nutzer und vor Suchmaschinen zu schützen. Oder man kann anklicken, dass die beruflichen Kontaktdaten nur die eigenen Kontakte sehen sollen.

NJW: Beschreiben Sie doch mal kurz, wie die Anwendung der community funktioniert.

Zosel: Nehmen wir ein Beispiel: Sie haben als Zivilrechtler einen Fall auf dem Tisch, bei dem eine komplexe strafrechtliche Fragestellung eine Rolle spielt. Jetzt haben Sie nicht die richtigen Werkzeuge griffbereit und auch sonst sind Sie ein bisschen aus der Übung. Statt sich nun mühsam in die Materie einzulesen, fragen Sie Ihre Kollegen, die sich mit so etwas auskennen.

Sie betreten also in der beck-community die strafrechtliche Gruppe und formulieren Ihre Frage. In der Regel wird sich schnell jemand finden, der mit einem Tipp weiterhilft. Natürlich können Sie nicht erwarten, dass Ihnen selbstlos gleich der ganze Fall gelöst wird, aber manchmal genügt ja schon die Fundstelle zu einer einschlägigen Entscheidung oder zu einem passenden Aufsatz.

A propos: Jede Norm, jedes Aktenzeichen und jede Literaturfundstelle in der beck-community wird – als Service für unsere Kunden – automatisch auf beck-online verlinkt.

NJW: Unter welchen Voraussetzungen kann man eine eigene Gruppe gründen?

Zosel: Wir achten darauf, dass die Gruppenmoderatoren etwas von dem Thema verstehen, um das es in der jeweiligen Gruppe gehen soll. Wenn sich jemand bei mir meldet, der eine eigene Gruppe gründen will, stimme ich mich kurz mit unseren Lektoratsleitern ab. Es ist aber keineswegs so, dass nur Beck-Autoren zum Zuge kommen. Jeder, der sich engagieren möchte und die nötige Qualifikation mitbringt, ist willkommen.

NJW: Sind weitere Neuerungen geplant?

Zosel: Wir entwickeln die Plattform ständig weiter. Wir haben eigens ein „Werkstatt-Forum“ eingerichtet, in dem wir über Neuerungen informieren. Hier kommen auch Nutzer mit oft sehr hilfreichen Hinweisen und Wünschen zu Wort.

Ganz aktuell sind wir am Thema E-Learning dran. In Kooperation mit unserem Partner Fachseminare von Fürstenberg haben wir geschlossene Gruppen für Fachanwaltslehrgänge eingerichtet. In denen werden die Kursmaterialien vorgehalten und die Teilnehmer können sich untereinander und mit den Referenten austauschen. Ich bin sehr gespannt, wie das angenommen wird.

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