Diebstahl aus Auto: Teilkasko muss auch für Beschädigungen zahlen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 24.11.2009

Ein kurzer Hinweis auf Beck-Aktuell. Das AG München (AG München, Urteil vom 13.08.2009 - 223 C 6889/09) hat sich mit den Versicherungsbedingungen einer Teilkaskoversicherung befasst und hier der Frage, ob die Versicherung auch für die Beschädigungen anlässlich eines "PKW-Einbruchsdiebstahls" aufkommen muss. Aus Beck-Aktuell der Leitsatz:

Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto auch das Auto beschädigt, um an das Diebesgut zu gelangen, hat die Teilkaskoversicherung auch diesen Schaden zu ersetzen, da er aus dem Diebstahl selbst resultiert. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Bei reinem Vandalismus bestehe im Rahmen der Teilkaskoversicherung dagegen keine Ersatzpflicht.

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