AG Delmenhorst: Einstellung nach VKS 3.0-Messung // drei Freisprüche liegen beim OLG Oldenburg?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 22.11.2009

Rechtsanwalt Götz Rohde aus Harpstedt hat mir einen Beschluss zum VKS 3.0 überandt, der sich einmal mehr mit der Frage der Ermächtigungsgrundlage für Videoabstandsmessungen befasst. Es handelt sich um einen Beschluss des AG Delmenhorst vom 22.10.2009 - 83 OWi 630 Js 55158/09 - 1059/09. Durch den Beschluss wurde das Verfahren nach § 47 OWiG eingestellt, da die Datenerfassung mit VKS 3.0 mit seiner verdachtsunabhängigen Aufzeichnung verfassungswidrig sei. Rechtsanwalt Rohde hat hierzu ergänzend mitgeteilt, ihm sei zugetragen worden,

"..., daß die meisten Verfahren eingestellt würden. Es lägen allerdings auch drei Freisprüche dem OLG Oldenburg vor, nachdem die StA Rechtsmittel eingelegt hat...."

Mich würde einmal interessieren, ob ein Blogleser Näheres über derartige "Freisprüche" weiß...

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1 Kommentar

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Hallo
Ich wurde mit dem VKS 3.0 aufgezeichnet.
Mir wird zur last gelegt einen zu geringen Sicherheitsabstand iengehalten zu haben.
Habe fristgemäß einen widerspuch eingelegt.
Jetzt bekam ich ein Bußgeldbescheid.Als Begründung wurde angegeben,dass.gemäß § 100h StPO die Videoaufzeichnung
des auflaufenden mehrstreifigen Verkehrs erst dann manuell gestartet wird,wenn das Messpersonal den begründeten Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit und / oder Straftat festgestellt hat.
Eine permanente Videoafziechnung läge nicht vor, daß Urteil vom Bundesverfassugsgericht findet hier keine Anwendung.
Ist das so,oder sollte ich erneuten Widerspruch einlegen?

Mit frdl. gruß

H. Schneider

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