Als Deutscher beim Erbrechtstag der Universität St. Gallen in Zürich

von Dr. Claus-Henrik Horn, veröffentlicht am 20.11.2009
Rechtsgebiete: SchweizInternationales ErbrechtErbrecht|2571 Aufrufe

Jährlich findet in Zürich der St. Galler Erbrechtstag statt, veranstaltet von der Universität St. Gallen. Als vermutlich einziger Deutscher nahm ich unter über 200 schweizerischen Juristen an der diesjährigen Veranstaltung am 18.11.2009 teil.

Folgende Kurzreferate wurden angeboten:

- Trusts im Anwendungsbereich des Schweizerischen Erbrechts (Prof. Eitel)

- Informationsansprüche der Erben und ihr Durchsetzung (Prof. Breitschmid)

- Vorsorgliche Maßnahmen und besondere Vorkehrungen im Erbrecht (Dr. Pestalozzi-Früh)

- Probleme des internationalen Erbrechts (Prof. Schwander)

- Mark- und Stolpersteine im Ausgleichungsrecht (Ass.-Prof. Fankhauser)

- Probleme rund um das Herabsetzungsrecht (Dr. Zeiter)

- Die Ungültigkeit von Verfügungen von Todeswegen (Prof. Wolf)

  Interessant war, dass in der Schweiz die gleichen Thematiken im Erbrecht aktuell sind wie in Deutschland. So hätte auch hier ein Kongress zu den gleichen Themen stattfinden können.   Im Vergleich zum deutschen Recht war als besonderer Unterschied zu erkennen, dass in der Schweiz auch bedeutsame Rechtsfragen nicht eindeutig durch Gesetze bzw. durch die Rechtsprechung geklärt sind. Der Rechtsanwalt in der Schweiz hat daher die Chance, durch überzeugende Argumente auch in grundlegenden Rechtsfragen erfolgreich für seinen Mandanten zu sein. In der Schweiz sind auch die Eigenheiten des Rechts des jeweiligen Kantons zu beachten. Eine einheitliche Zivilprozessordung, wie es in Deutschland der Fall ist, wird es erst in den nächsten Jahren geben.   Die Tagungsleitung hatten Herr Prof. Dr. Ivo Schwander und Herr Rechtsanwalt Oliver Arter hervorragend übernommen.  
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