Bundesjustizministerin will Arbeitnehmerdatenschutz verbessern

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 17.11.2009

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will den Arbeitnehmerdatenschutz stärken und auch für Fragen bei Bewerbungsgesprächen eine verbindliche Rechtsgrundlage schaffen. "Es gibt kein absolutes Informations- und Auskunftsrecht", so die gerade ernannte Ministerin. Dem Trend, durch persönliche Fragen und betriebsärztliche Untersuchung möglichst viel von Mitarbeitern und Bewerbern zu erfahren, will sie daher gesetzliche Grenzen setzen. Arbeitgeber müssten wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen. Auch Bewerber müssten Klarheit darüber haben, welche Fragen zulässig sind und welche sie nicht beantworten müssen."Auf der einen Seite gibt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf der anderen Seite die berechtigten Anliegen des Arbeitgebers, den geeigneten Bewerber für einen ganz bestimmten Arbeitsplatz zu bekommen", erklärt Leutheusser-Schnarrenberger. "In der notwendigen Abwägung dieser Interessen gib es derzeit zu viele Grauzonen, deshalb bin ich hier für eine klare Regelung. Rechtssicherheit ist ein urliberales Anliegen." Der Vorstoß wirft die Frage auf, wie die Kompetenzen in dieser Frage in der neuen Bundesregierung verteilt sind. Dem Vernehmen nach soll der Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes eingeleitet haben. Kurz vor der Bundestagswahl hatte noch der vormalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz einen Diskussionsentwurf vorgelegt (siehte hierzu Blog-Beitrag vom 5.9.2009). Vom neuen Bundesarbeitsminister Jung ist noch keine Verlautbarung in dieser Angelegenheit bekannt geworden.

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