VG Köln: Wettbewerber erhalten Zugang zu den DTAG Schaltverteilern
von , veröffentlicht am 16.11.2009Wichtig für die Schließung "Weißer Flecken" beim Breitbandausbau: Die Wettbewerber haben einen vermutlich wichtigen Etappensieg gegen die DTAG errungen: Mit einer Eileintscheidung zum Zugang zu den Schaltverteilern hat das VG Köln einen Antrag der DTAG gegen die Anordnung der BNetzA zurückgewiesen, nach der die DTAG den Wettbewerbern so genannte Schaltverteiler zur Verfügung stellen muss. Bei den Schaltverteilern handelt es sich um einen neuen Zugangspunkt zum Hauptkabel zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger.
Nach der Anordnung der Regulierungsbehörde im März dieses Jahres hatte die DTAG die Entscheidung zunächst grundsätzlich begrüßt und sogar als wichtige Investitionsmöglichkeitfür die Wettbewerber gelobt. Dann verweigerte sie jedoch den interessierten Unternehmen einen Vertragsabschluss und ging gerichtlich gegen die Anordnung der Bundesnetzagentur vor.
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