Falsche Wege im Bereich der Jugendkriminalität - SPD-Justiminister kritisieren Koalitionsvereinbarung

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 01.11.2009

Die sozialdemokratischen Justizminister und Senatoren der Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt haben am 28.10.2009 in einer gemeinsamen Erklärung Kritik an der Koalitionsvereinbarung im Bereich Justiz geübt.

Unter anderem wird kritisiert, dass auf die drängenden Probleme im Bereich der Jugendkriminalität die Koalition die Lösung in Instrumenten suche, die von Wissenschaft und Praxis als untauglich angesehen würden. Wer glaube, mit der Erhöhung der Höchststrafe für Mord bei Jugendlichen auf 15 Jahre Straftaten verhindern zu können, verkenne die Realität. Wichtig sei vielmehr die Fokussierung auf den Aspekt der Prävention, um weitere Straftaten zu verhindern. Das erreiche man aber nicht durch die stetig wiederkehrende Forderungen nach schärferen Strafen. Die Instrumente, die das derzeitige Jugendstrafrecht biete, seien gut und ausreichend.

Im Bereich des Jugendstrafrechts ist es aus meiner Sicht richtig, noch viel mehr als bisher (sprich: differenzierter, wenn nicht sogar individualisiert) im präventiven Bereich anzusetzen. Aber das eine tun, heißt nicht unbedingt das andere zu lassen. Nachdem wissenschaftlich wohl weitgehend anerkannt ist, dass Freiheitsstrafen über 10 Jahre mit Blick auf den Erziehungsgedanken "nichts bringen", würde bei Feiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren allerdings der Sicherungsgedanke durchschlagen und es müsste der bisher zentrale Gedanke des Jugendstrafrechts überdacht werden. 

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3 Kommentare

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Sehr geehrter Prof. Dr. Bernd v. Heintschel-Heinegg,

das würde jedoch bedeuten das ein Jugendlicher 15 Jahre später wieder entlassen würde und das m.E. ohne jede Chance auf Resozialisierung. Würde der Sicherungsgedanke nicht darauf hinauslaufen lediglich darauf zu warten das der im Jugendalter als nicht resozialisierbar eingestufte Mensch wie von Seiten des Staates erwartet straffällig wird um ihn dann wieder einzusperren?

Das erscheint mir zu fatalistisch. Der Sicherungsgedanke hat in diesem Falle meines Erachtens zurückzustehen. Eine Resozialisierung muss Vorrang haben, denn ansonsten nimmt man u.U. schon mit einem Gesetzestext bewusst weitere Straftaten in Kauf bzw. kalkuliert diese schon im vornherein mit ein. Diesen Luxus darf sich ein Staat meines erachtens nicht leisten. Wohin er führt zeigt das Beispiel USA.

 

Grüße

ALOA

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Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr ALOA,

ich stimme Ihnen völlig zu. Mit meinem kargen Hinweis wollte ich nur darauf aufmerksam machen, dass bei einem bis zu 15 Jahren erweiterten Strafrahmen eine Begründung zugrunde liegen muss und die sehe ich allein im Sicherungsgedanken. Lehnt man dies ab, muss man auch von dem Reformvorschlag abrücken.

Beste Grüsse

Bernd von Heintschel-Heinegg 

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