Personensuchmaschinen: Erste Verbotsurteile gegen Yasni & Co.

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 31.10.2009

Allmählich rücken Personensuchmaschinen wie Yasni oder 123.people ins Visier der Justiz. In der Tat stöbern diese aus vielen Internetnischen Informationen zu einer Person und setzen diese zu Persönlichkeitsprofilen zusammen. Dabei werden z.B. auch die Bücherwunschlisten von Amazon durchforstet und transparent gemacht, was schon manchen Kopf und Kragen gekostet hat. Nun klagen erste Betroffene - und gewinnen:

 

LG Köln, Urteil vom 17. Juni 2009 - 28 O 662/08 (n.rkr.)

Eine Personensuchmaschine, die Informationen zu gesuchten Personen im Internet aufspürt, kann sich nicht darauf berufen, dass ein bestimmtes Foto im Internet (Stadtanzeiger-Website) vorhanden und dessen Nutzung daher von einer mutmaßlichen Einwilligung des Abgebildeten gedeckt sei (anderes soll bei Fotos im Rahmen von Facebook gelten).

www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/veroeffentlichung-von-bildern-in-personensuchmaschine-ohne-einwilligung-rechtswidrig-lg-koeln-urteil-vom-29092009-az-28-o-66208.html

 


Über eine einstweilige Verfügung, das das LG Bielefeld in dieser Frage erlassen hat, berichtet personensuche.blogger.de/stories/1286465/

 

Und im übrigen auch interessant:

OLG Hamm, Urteil v. 18.06.2009 - 1-4 U 53/09

Der Einsatz bei Yasni von versteckten Inhalten auf einer Internetseite, die nur für Suchmaschinen, nicht aber für den menschlichen Internetnutzer sichtbar sind ("Hidden Text"), überschreitet das übliche Maß an Suchmaschinenoptimierung und ist jedenfalls dann wettbewerbswidrig, wenn in dem Text nicht nur allgemeine Begriffe, sondern auch der Name eines Mitbewerbers aufgeführt ist.

Leitsatz und Text: www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/829-OLG-Hamm-Az-1-4-U-5309-Suchmaschinenmanipulation-wettbewerbswidrig.html
 

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30 Kommentare

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Yasni & co werden überschätzt. Meine Erfahrung ist dass das dortige Zeug normalerweise auch in google zu finden ist.

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Das Problem wird sich schneller als durch das Zustandekommen einer "gefestigte Rechtsprechung" erledigt haben, sobald Google seinen Algorithmus dahin ändert, dass es (auch) für Meta-Seiten wie 123people oder Yasni bei der Platzierung in den Suchergebnissen berücksichtigt, welche eigenen Inhalte dort geboten werden und was bloß von anderen Seiten zusammenkopiert ist.

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Yasni und das LG Köln machen auf ein tiefgehendes Problem aufmerksam. Bislang galt das Internet - etwa aufgrund der Paperboy-Entscheidung des BGH - als eine Art öffentliches Verzeichnis, dessen Inhalt aufgrund eines dem Internet inhärenten konkludentes Einverständnisses frei genutzt werden kann. Doch Yasni & Co. fügen Daten in einer Art zusammen, die von einem konkludenten Einverständnis nicht mehr gedeckt sind. Die ganze Konstruktion des konkludenten Einverständnisses/Wesens des Internet gerät ins Wanken, weil das Internet niemals vergißt und Yasni&Co. daraus ihren Profit ziehen. Oder? was meinen Sie?

Da hier der Eindruck entstehen kann, das es sich bei den angesprochenen Verfahren um "rechtskräftige Entscheidungen zu Ungunsten Yasnis" handelt (in einem öffenlichen Blog lesen sicher nicht nur juristische Experten mit) möchte ich auf folgendes hinweisen:

* das Urteil des LG Köln ist Yasni kein Verfahrensbeteiligter. Eine kurze Statement unsererseits dazu findet sich hier: http://www.xing.com/net/yasni/kritisches-zu-yasni-416292/verwendung-von-bildern-illegal-25488602/25547827/#25547827

* bei den o.g. Verfahren "LG Bielefeld" und "OLG Hamm" handelt es sich um ein und das selbe Verfahren. Dabei wurde die beantragte einstweillige Verfügung zuerst vom LG Bielefeld nach Anhörung widerrufen und dann in der Berufungsinstanz nach teilweiser Antragsrücknahme des Klägers in einem Teil wieder bestätigt. Nichtsdestotrotz ist es ein Verfahren im Rahmen der einstweilligen Verfügung, bei dem das Gericht ohne Beweisaufnahme vorläufig entschieden hat. Der zurück genommene Antragsteil beinhaltete gerade die Seiten MIT Inhalten. Die untersagten "weißen Seiten" waren in Wirklichkeit bereits gelöschte Seiten auf yasni.de, Google hatte diese Seiten jedoch noch im Cache und daher im Index gelistet. Die in den Kommentaren hier geäußerten Bedenken betreffen das genaue gegenteil von "weißen Seiten".

 

Das heißt, in einem Fall (nämlich dem gegen die Yasni GmbH) ging es um eine angebliche Manipulation durch Seiten ohne Inhalt ("weiße Seiten"), welche Yasni bekanntermaßen gar nicht nötig hat, da genug Inhalte vorliegen, im Fall Köln ging es um das Recht am eigenen Bild, was jede Suchmaschine und viele Verzeichnisse betrifft und nicht speziell nur für Personensuchmaschinen gilt.

In keinem bisherigen Verfahren ging es um die zugrundeliegende Metasuche an sich, der erste Absatz Ihres Artikels setzt also Ihre eigene persönliche Meinung und zu ganz anderen Themen nicht rechtskräftige Urteile zu einem "Wunschergebnis" zusammen.

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Mich wundert, dass das "Geschäftsmodell" von 123people, fremde Inhalte in Frames anzuzeigen und diese mit Werbung zu versehen, noch keinen Kläger gefunden hat. Ich kann mir nicht vorstellen, es reicht darauf hinzuweisen, dass die angezeigte Seite nicht Bestandteil von 123people ist. Immerhin wird mit fremden Inhalten Geld verdient und ob jeder damit einverstanden ist, ohne sein Wissen als Werbeträger für Unternehmen herzuhalten, ist äußerst zweifelhaft. Beispiel: http://www.123people.de/ext/frm?ti=personensuche%20telefonbuch&search_te...

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"Wunschergebnis", Herr "Yasni" (No. 7)??? Bei allem Verständnis für mittelbare Verlierer in einem Prozeß, aber hier muß man schon bei der Wahrheit bleiben. Was sagt das LG Köln:

"Die Beklagten können sich nicht auf eine stillschweigende Einwilligung in die Verweisung durch Hyperlinks durch Einstellen des Bildes ins Internet stützen. Dies gilt nicht entsprechend für visualisierte Links. Wie bereits festgestellt sind visualisierte Links in der hier vorliegenden Form qualitativ anders zu bewerten als „normale“ Hyperlinks. Insofern ist nicht von einer grundsätzlichen stillschweigenden Einwilligung auszugehen. Entgegen der Ansicht der Beklagten ist keine zumindest konkludente Einwilligung darin zu sehen, dass es der Hostprovider unterlassen hat, den Suchzugriff zu sperren. Im Unterschied zu dem Fall des OLG Jena (MMR 2008, 408, 411 ff.), ist der Kläger nicht selber Hostprovider. Insofern kommt zu den in diesem Punkt zutreffenden Ausführungen des OLG Jena noch hinzu, dass der Kläger nicht selber die Gestaltung der Quelleseite in den Händen hat. Wenn schon der Hostprovider keine konkludente Willenserklärung im Sinne einer Einwilligung abgibt, wenn er es unterlässt, die Internetseite gegen Suchzugriff zu sperren, willigt der dahinterstehende Abgebildete erst recht nicht konkludent ein."

Mit "Wunschergebnis" meine ich, dass Sie mit "stöbern ... Informationen" und "Amazon-Wunschlisten" anfangen und darauf bezogen zu "nun klagen erste Betroffene - und gewinnen" kommen. Das ist nicht nur objektiv falsch sondern die Erzeigung eines nicht vorhandenen Zusammenhangs, die man m.E. gerade noch mit "freier Meinungsäußerung" decken kann. Es ist jedenfalls Polemik.

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Lieber Herr "Yasni",

auch Ihre Nachricht 10 irritert mich sehr. Hier geht es doch nicht um Meinungsäußerung oder Polemik. Yasni wertet die Amazon-Wunschlisten aus, wie ich selbst gelesen habe. Oder was habe ich gelesen? Bitte helfen Sie, Yasni! Wie ist das mit den Wunschlisten, Genios & Co.? TH

Natürlich zeigen wir als Suchmaschine auch Ergebnisse der Amazon-Wunschlisten, Firmeneinträge des Handelsregisters via Genios etc. - alles nix Aufregendes oder Neues (die Diskussion hat vor 2 Jahren statt gefunden). Die aktuell zitierte vorläufige Rechtssprechung hat damit aber nichts zu tun. Ich bin mir sicher, dass Sie mich dahingehend schon ganz richtig verstanden haben!

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Während das Urteil des OLG Hamm ein für Personensuchmaschinen eher unspezifisches Problem behandelt, trifft das Urteil des LG Köln doch einen ganz zentralen Punkt, nämlich die Veröffentlichung von Fotos der gesuchten Person.

Wie ich ja auch schon in meinem umfassenderen Artikel "(Il-)Legalität von Personensuchmaschinen - Datenschutzrechtliche Grenzen für yasni, 123people & Co" ausführe, halte ich es für richtig, dass sich Personensuchmaschinen bezüglich verschiedener Funktionen einer tiefergehenden rechtlichen Auseinandersetzung stellen müssen.

So hinkt aus meiner Sicht der oft als Rechtfertigung herangezogene Vergleich mit den Google Ergebnissen, in denen zahlreiche Informationen sich ja auch finden liessen. Der entscheidende Unterschied ist die Tatsache, dass bei den gängigen Personensuchmaschine ein bestimmtes Personenprofil gebildet wird, dass klar über die eher unspezifische Zusammenstellung von Infos auf Google hinausgeht. Personensuchmaschinen suchen im Internet gezielt nach Informationen zu Personen, d.h. Bilder, Kontaktdaten, Veröffentlichungen, Unternehmensbeteiligungen etc. Zumindest in aggregierter Form (und das macht die Suche ja so "spannend") stellt dieses Informationsangebot eine nicht unerhebliches datenschutzrechtliches Problem dar. Auch wenn im Datenschutzrecht tatsächlich noch vieles nicht abschließend gerichtlich geklärt ist, halte ich allein die Bildung eines umfangreichen Profils aus allen möglichen Quellen des Internet (und teilweise auch des "Deep Web") für rechtlich bedenklich.

Hinzu kommt, dass die Betroffenen (zumindest teilweise) nicht hinreichend auf ihre Rechte aus §§ 34, 35 BDSG auf Löschung, Sperrung, Berichtigung oder Gegendarstellung hingewiesen werden.

So endet auch der aktuelle Artikel in "Computer & Recht" Ausgabe 10/09 nicht zu Unrecht mit der Anmerkung, dass Personensuchmaschinen längst nicht so harmlos und rechtlich einwandfrei sind, wie die Betreiber gerne suggerieren.

 

 

Mir geht diese ganze Personensuche (so wie hier bei yasni, 123people & Co) mächtig auf den Keks.

 

Auf der einen Seite wird behauptet, es wird nur wiedergegeben, was öffentlich zugänglich ist.

Zum Thema:

Anbieter wie Yasni oder 123people durchkämmen das Netz nach Informationen über Personen. Sie finden selbst den, der sich noch nie im Internet bewegt hat.

 

wird dann folgendes berichtet: 

 

Zitat: 

"... Insbesondere bei seltenen Namen handelt es sich bei Yasnis Gebahren nach Vetters Meinung nicht um eine Bagatelle, sondern um den Missbrauch eines Namens. Wen das störe, der habe "gute Chancen, dass die Adresse mit dem eigenen Namen entfernt werden muss", sagt der Anwalt. Selbst Yasni-Chef Rühl verspricht: "Wir sorgen dafür, dass die Adresse bei Google nicht mehr auftaucht, wenn jemand ein großes Problem damit hat." ...."

ZITAT ENDE

 

Da mal wieder mein minderjähriges Kind von yasni zu allen möglichen Metas verlinkt und von yasni in google indexiert ist, hatte ich mir erlaubt, yasni daraufhinzuweisen, dass es u.a.:

- mehr als unerwünscht ist!

- keine Spuren im Netz von meinem Kind gibt, also hier nüscht öffentlich zugänglich sein kann

- unser Name selten und kein Allerweltsname ist

- UND ich nicht wünsche, dass mein Kind im Netz - und schon gar nicht durch yasni! - auftaucht!

 

Das wurde nur mit einem Textbaustein beanwortet. Von wegen "Ihr Name ist nicht einmalig auf der Welt".

 

Einmalig in Deutschland auf jeden Fall!

 

Diese Personensuche ist wieder einmal etwas, was die Welt nicht braucht :-(

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@anti-yasni: zu o.g. Artikel hatte ich eine Gegendarstellung in den Kommentaren veröffentlicht, in der ich unter anderem darauf hinwies, dass die im Artikel mir in den Mund geschobenen Zitate frei erfunden sind. Interessanterweise hat die Süddeutsche mit Verweis auf ihre AGB und Netiquette diese Gegendarstellung (auf die wir m.W. presserechtlich sogar einen Rechtsanspruch haben) zensiert. Der Hinweis auf die Netiquette ist besonders pikant, da der weiterhin veröffentlichte zweite Kommentar nun wirklich unter der Gürtellinie ist. Solange man als eine der größten Tageszeitungen Deutschlands die öffentliche Meinung durch erfundene Zitate manipuliert haben wir m.E. ganz andere Probleme als Suchmaschinen ...

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Zusatz: der auf sueddeutsche.de zensierte Kommentar ist auf einer Unterseite der Süddeutschen noch abrufbar: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/488480 - ich gehe allerdings davon aus, dass auch dieser Kommentar nun auch hier schnell gelöscht wird). Daher nachfolgend nochmals in Kopie (und jeder möchte sich selbst ein Bild machen, ob hier die Netiquette verletzt wurde):

 

Gegendarstellung zu in Kommentar #15 verlinktem Artikel inkl. Zitaten:

"Ich möchte darauf hinweisen, dass die hier von Johannes Boie verwendeten "Zitate" frei erfunden sind.

Yasni wird nicht überwiegend von Personalern genutzt (es gibt in Deutschland gar keine 10 Mio. Personaler)

Es wird nicht bei Eingabe eines Namens sofort automatisch "eine Seite angelegt" - es werden Ergebnisseiten, die deutlich mehr Informationen zum Namen enthalten als bei Google vorhanden sind für die Google-Crawler freigegeben. Mehr nicht! Wer also im Internet nicht auftaucht tut das durch yasni auch nicht. Yasni ist eine Suchmaschine.

Es wird nicht eine Ergebnisseite für Google gesperrt, sobald danach gefragt wird. I.d.R. gehört jeder Name zu mehreren Menschen und ein großer Teil unserer 10 Mio. Nutzer monatlich nutzt Yasni aktiv, DAMIT er gesehen wird. Wenn wir also Namen zensieren würden griffen wir in die Rechte anderer Namensinhaber ein.

Wir verwenden NICHT 20 Mio. Namen für Werbung. Das Geschäftsmodell von Yasni basiert auf dem Freemium-Modell.

Yasni ist ein Service zum Finden passender Personen UND der Recherche zu Namen. Einfach mal ein paar Begriffe statt Namen bei Yasni eingeben ...

Im Übrigen fällt doch sehr der logische Widerspruch ins Auge, dass angeblich "wertlose Informationen" dann doch sehr gern von Personalern genutzt werden sollen und weit oben bei Google auftauchen. Ja was denn nun?"

 

Zitat Ende.

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ein großer Teil unserer 10 Mio. Nutzer monatlich nutzt Yasni aktiv,

 

Gut, als anerkannter SEO Depp der ja mittlerweile auch durch Schulungen und Lehrgänge seine Real Life SEO Reputation verbessert kann ich dazu mal folgendes sagen.

EGAL auf welche Art ich eine Recherche betreibe, YASNI ist MEILENWEIT davon entfernt das zu sein was es vorgibt. Eine der kernigen Werbeaussagen war erst kürzlich, "die weltweit am meisten benutzte Personensuchmaschine". Ich hatte erst überlegt, ob ich mir wieder wie Bravehart "Ärger suchen gehe". Ecombase.de ist ja auch neuerdings eine Personen Meta Suchmaschine ( schona lleine wegen dem lustigen Wettbewerb der sich daraus ergeben kann ).

Wenn man den sog. üblichen Pimmelvergleich auf Basis der indizierten Seiten durchführen möchte ( ätsch, ih habe mehr Seiten im Index als X, Y, oder Z ) kann man mit der Kindergarten-Logik versuchen eines mathematischen Problemes Herr zu werden. Alle mir zugänglichen anderen Messverfahren zeigen aber, das Facebook, Twitter, 123Popel und was es da sonst noch so alles gibt - nicht nur eine Nasenlänge voraus liegen. In dem Fall übrigens eine Pinoccio Nasenlänge nach mindestens 3 mal Lügen !

 

Im Übrigen fällt doch sehr der logische Widerspruch ins Auge, dass angeblich "wertlose Informationen" dann doch sehr gern von Personalern genutzt werden sollen und weit oben bei Google auftauchen

 

Die zwei Kernaussagen habe ich mal unterstrichen. Obwohl Herr Rühl wohl weiter dem Hobby fröhnt seine "bedarfs" Lernschwäche in alle erdenklichen Richtungen auszuweiten ( seine Rechte kennt er, die klagt er auch konsequent durch - seine Pflichten sind zuweilen angeblich ganz neue Erkenntnisse denen man nun nachgehen werde ) - sei es wie es sei - fest steht folgendes.

 

Wenn Dinge die ich im Context einer Situation auf einer beliebigen Webseite ( der eigenen zumeist ) von mir gebe, später in einem völlig anderem Licht oder Context erscheinen, weil die nach was weiss ich für Kriterien SEO technisch aufbereitet wurden, dann haben wir ein Problem.

 

Wenn bei VW auch nur EIN AUTO einen Fehler aufweist, rufen die aus Vorsicht die ganze Serie in die Werkstatt zur Überprüfung. YASNI ist ein kommerzieller Schuppen von Leuten die Geld verdienen wollen. YASNI ist keine Filliale des heimischen Einwohnermeldeamtes und YASNI selber hat keinerlei Reputation - YASNI selber überprüft sich auch selber ! Die Kapitaldecke ( laut letzter Bilanzierung ) hat jede zweite bessere GmbH in Deutschland.

 

Ich will die Yasni Logik mal auf 2-3 Beispiele aus dem Leben umsetzen - da sieht man dann die Crux um die es letztlich geht.

 

Mir brechen Verbrecher das Auto auf. Airbag weg. Eine Woche später sehe ich den Airbag beim Händler auf dem Trödel liegen ( erkenne den auch eindeutig, weil ich da von mir aus mal drüber gekotzt habe - ist ja auch egal. ). Statt dass der Händler nun meinen Airbag zurück gibt sagt der zu mir. Helfe den zu verkaufen - da kommt gleich ein Kunde, erkläre dem mal, wie man den ordentlich einbaut, dass der nicht geklaut werden kann.

Keine Polizei, keine Anzeige, kein deutsches Recht das für alle gelten würde als Basis-Annahme um einen Konflikt zu lösen. Sondern ich habe zwei Optionen. NICHTS TUN, oder aktiv an einer Situation mitwirken, weil ich im Grunde dazu genötigt werde. Jede andere Situation im Leben würde genau nach Schema F gelöst. Meine Sachen. Bei mir geklaut. Also krieg ich das wieder und der Langfinger was vor die Löffel.

 

Meine Shopbetreiber, im vierstelligen Bereich bekommen von Zeit zu Zeit auch gerne mal eine Abmahnung und einstweilige Verfügung. Da geht es manchmal um wirklich geklaute Bilder, Texte oder ein falsch gesetzter Punkt. ( neuerdings ist wieder Telefonnummer im Widerspruch ein angesagter Abmahngrund ). So, meien Leute kriegen also im Grunde ständig was vor die Ohren gehauen und müssen wegen absoluter Kinderkakke, anders kann man das gar nicht nennne, zumeist 4 stellige Beträge irgendwelchen Klägern und Anwälten in den Rachen werfen.

 

Die Leute bekommen also RECHT eingeprügelt. Auf Heller und Pfennig.

 

Die exact selben Leute sehen dann später dass genau das selbe bei YASNI passiert. Ihre Texte, Ihre Metaangaben, und gelegentlich auch ihre Bilder. Hier fängt jetzt die Berufs-Idioten-Logik an, erkläre mal Jemandem dass er ZU RECHT bestraft wurde - und erkläre dem im zweiten Satz - warum YASNI genau das selbe angeblich dürfen sollen darf ? Dass man sich da als Doppel-Ohrfeigen Gesicht gleich zweimal verarscht vorkommt liegt doch wohl auf der Hand !

 

Was man nicht machen sollte ( ich versuche das verbal auch mehr heraus zu stellen ) man sollte Rühl oder Presonen da nicht gleich persönlich angehen, so schwer gerade mir das auch fällt, das was zu sagen ist, kann man auch sachbezogen sagen. Rühl ist im Grunde auch nur ein Webmaster der versucht seine Seite nach vorne zu bringen. Über die Art kann man sicher streiten. Manchmal erinnert mich die Yasni Software an ein wild gewordenes Ponny. Springt in der Gegend rum, tritt, beisst, spuckt - aber im Grunde ist das halt ein kleiner Gaul.

 

YASNI wird auch in nächster Zeit in der Langzeit-Debatte gefangen sein, ich fand das schon sau-komisch dass die da mit Adsense Werbung neuerding im Web rumrennen "müssen ?" . ich persönlich tendiere mehr dazu meine Webseiten nicht zur 5 Cent Klickbude zu machen. Aber jedem wie`s gefällt. Es geht weder um Daten noch sonstige pseudo ideelle Werte - es geht wie üblich als Triebfesder nur ums Geld. Die Webseite zeigt das klipp und klar - die Rühlschen Statements machen um den Punkt gerne und konsequent einen verbalen Schlenker, man will sich ja Community und Anwender-

freundlich zeigen, aber Gegenfrage, will das nicht jeder von uns ? Ich Arbeite ja auch nicht für 2 Kilo Erbesen und nette Worte.

 

 

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Abgesehen davon, dass diese Portale als Nutznießer auf bereits vorhandenen content aufspringen und quasi mit den Namen Unbeteiligter Geld machen wollen, finde ich das alles datenschutzrechtlich extrem bedenklich.

 

Aber auch anti-yasni hat schon alles gesagt zu dem Thema: "Diese Personensuche ist wieder einmal etwas, was die Welt nicht braucht :-(".

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@yasni

Probleme wie: 

Namensrecht?

Öffentlichmachen von Daten Minderjähriger, die noch NIE eine Spur im Netz hinterlassen haben??

 

Komischerweise wird der Name meines Kindes auch schön mit den Meta´s unserer Homepages gespickt!

 

- Bilder von meinem Online shop auf Ihrer Suche mit meinem Server verlinkt! UNVERSCHÄMTHEIT! Zahlen Sie auch den Trafic dafür????? Auch wenn Sie ein No-Picture-Gif da reinklatschen, ist yasni mit meinem Server verlinkt!!

 

- Desweiteren hatten Sie mein persönliches Bild aus meinem ebay-account in Ihrer Suchergebnisliste verlinkt!

- Sie verlinken meinen URALTEN ebay-Shop, den es schon seit über 1 Jahr nicht mehr gibt!

- Sie verstreuen yasni-404er-Seiten, auf denen dann behauptet wird, es gäbe keine Treffer auf Ihrer yasni-Suche mit Link zu Ihrer Seite. Warum muß Ihr Link da drin sein. Warum überhaupt diese selbstgebastelten yasni-404er???

 

UM EBEN DOCH den seltenen Namen anderer auszunutzen und vorne dran zu stehen? Mein Name ist in der Deutschland google Suche einmalig: Und wer steht vor mir -> yasni mit ner 404er-Seite. WAS SOLL DAS? Ausser der Vorwurf, der Manipulation ist mehr als korrekt!

 

Ja, ne ist alles rechtens! Wir haben KEIN Recht auf das eigene Bild, wir haben KEIN Recht auf unseren Namen und was damit angestellt wird! Wir haben als Eltern auch KEIN Recht darüber zu entscheiden, ob unser minderjähriges Kind im Netz erscheint oder nicht! NEIN, Sie Herr Steffen Rühl, haben ALLE Rechte dieser Welt ....

 

Sie sind ja so gut zu uns :-(

 

LASSEN SIE UNS DOCH ENDLICH IN RUHE!

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ZU #17

 

" ... Es wird nicht bei Eingabe eines Namens sofort automatisch "eine Seite angelegt" - es werden Ergebnisseiten, die deutlich mehr Informationen zum Namen enthalten als bei Google vorhanden sind für die Google-Crawler freigegeben. Mehr nicht! Wer also im Internet nicht auftaucht tut das durch yasni auch nicht. Yasni ist eine Suchmaschine. ..."

 

Dann erklären Sie uns doch mal, wie es möglich ist, dass unser Kind mit stolzen 10 Jahren (!), in Ihrer Suche erscheint! Es gibt keinen Telefonbucheintrag, es gibt keine Foreneinträge, unser Kind war NIE im Netz! UND erklären Sie uns bitte auch, warum diese Verlinkung mit unseren Warenangeboten in den Meta´s gespickt ist.

 

Das wäre doch mal eine feine Sache zu wissen, wie Sie unser Kind ins Netz gebracht haben.

Um den heissen Brei haben wir ja nun schon mehr als genug geschrieben!

 

" ... Es wird nicht eine Ergebnisseite für Google gesperrt, sobald danach gefragt wird. ..."

 

NEIN wird niemals nicht gesperrt?! Nur auf yasni-404 gesetzt. Link ist noch da, Informationen sind ja keine mehr drin! WER BRAUCHT SOWAS, wenn nicht Sie als Supi Suchmaschine!

 

Warum hat unser Kind dann jetzt auch eine selbstgebastelte yasni-404er-Seite? Damit Sie wieder behaupten können "G o o g l e ist zu langsam"?

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OLG Hamm, Urteil v. 18.06.2009 - 1-4 U 53/09 - Leitsatz und Text: www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/829-OLG-Hamm-Az-1-4-U-5309-Suchmaschinenmanipulation-wettbewerbswidrig.html

 

:-)

 

http://www.ecombase.de/forum/Firma-YASNI-DIE-PERSONENSUCHE-f567.html

Als Quelle darf man mich auch gerne gleich aufführen - immerhin habe ICH das mal stellvertretend für viele ducrhgeklagt !

 

Volker Bellendorf

Am Büchenkamp 7

59077 Hamm

02381-402621

admin@ecombase.de

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Warum behaupten Sie immer wieder Yasni sei eine Suchmaschine. 1. Suchmaschinen pumpen keine Ergebnisseiten in den Index anderer Suchmaschinen. Hat schon mal jemand Suchergebnisseiten von Yahoo oder Bing bei Google gefunden? Warum finden sich Yasni Seiten im Google Index?  2. Suchmaschinen crawlen Seiten. Yasni macht das nicht. Wäre das so, könnten wir uns die ganze Diskussion hier ersparen. Yasni-Bot per robots.txt aussperren und gut. Yasni ist nichts anderes als ein Verzeichnis mit Suchfunktion.

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Der Datenmüll, der von Yasni und 123people generiert wird, ist eindeutig Suchmaschinen-SPAM, den man beispielsweise Google in den "Webmaster-Tools" melden kann (wie soeben von mir ausgeführt).

Könnte man nicht sogar eine Schadensersatzklage wegen Verdienstausfalls durch die verhinderte Auffindung von gewerblichen Seiten, inklusive der entstehenden Kosten für den Rechtsbeistand, erheben ? Ich bin äußerst verärgert !

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Meines Wissens ist die Materie wesentlich lebensnaher als durch juristische Mittel darstellbar. Wer schaut schon durch ein Astloch, um das Panorama einer herrlichen Landschaft zu betrachten? Wer in einem 200-Seelen-Dorf lebt, setzt sich genauso der dorfinternen Kommuninaktion aus wie der Angehörige eines beliebigen Vereins oder einer Gruppe. Das Internet wurde zum Zwecke der Verlinkung und Vernetzung geschaffen.

Wer würde schon eine Zivilklage vom Zaun brechen, weil er von einem Passanten in einer Fußgängerzone eine zehntel Sekunde lang intensiv im Vorbeigehen gemustert wird? Trotzdem gibt es solche Menschen mit Plattfüßen. Die fühlen sich laufend auf die Füße getreten. "Was guckst du? Willst du eine in die Fresse haben?" Oder ein anderer fragt: "Hasse ma en Euro?" Das ist Teil des Menschseins.

Hans Kolpak
Deutsche ZivilGesellschaft

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Yasni ist nur ein Symptom einer kranken Gesellschaft. Allerdings ein Symptom, dessen man sich eingehend annehmen sollte. Es kann zum Beispiel nicht angehen, dass dieser digitale Sondermüll im Internet Informationen aggregiert und diese ohne Verifizierung in einen entstellenden und u.U. falschen Zusammenhang bringt.

Das ist ungefähr so, als würde jemand Sprachschnipsel irgendeiner Person über einen längeren Zeitraum aufnehmen, in neuer Reihenfolge zusammenstellen und noch Fragmente von Stimmimitatoren mit hinein schneiden. Dazu brüllt er laut raus: "Ich weiß was über den", um den Pöbel anzulocken und dazu plackt er noch Werbung rein, für deren Schaltung er kassiert.

DAS sind Methoden, die in dieser Form nach meinem Rechtsverständnis nicht legal sein dürfen und das geht auch weit über das hinaus, was eine Suchmaschine im eigentlichen Sinne macht: Sie liefert Ergebnisse zu einem Suchbegriff und überlässt Einordnung und Interpretation den Nutzern - Yasni & Co. nehmen diese Einordnung und Interpretation aber vorweg und dies ohne Verifizierung.

Wer nun würdigt, dass in Personalabteilungen mehr und mehr Hobbystalker und sonstige mielkereske Krämerseelen beschäftigt werden, der kann sich die Folgen ausmalen, die aus einer unqualifizierten Datenaggregation und einem unqualifizierten Umgang mit dem Internet entstehen: Menschen werden ausgegrenzt, kategorisiert, bewertet ohne es oftmals zu wissen, ohne damit einverstanden zu sein und nicht selten sogar auf Grundlager falscher Daten.

Hier ist in der Tat meiner Ansicht nach der Gesetzgeber gefragt, der bezüglich der Aggregation und kommerziellen Verwertung von personenbezogenen Daten einen Riegel vorschieben muss oder zumindest ein klares, einklagbares Recht schaffen muss.

Aus der Tatsache, dass Person X auf Seite Y einen Beitrag schreibt zu schließen, dass sie der kommerziellen Verwertung dieses Beitrages auf Seite Z in möglicherweise aus dem Sachzusammenhang gezogener Weise implizit oder explizit zustimmt ist hierbei zumindest meiner Ansicht nach höchst gewagt.

Das Feigenblatt der Betreiber solcher Seiten, dass sie ja nur öffentlich zugängliche Daten aggregieren würden, reicht da nicht. Denn sie tun in der Tat mehr: Sie aggregieren Daten - unverifiziert - und stellen diese in einen (nicht selten) unzulässigen Bezug zueinander.

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Ihr habt ja alle so recht (sarkastischer Unterton)!

Aber in Wahrheit macht Yasni und Co. einfach weiter wie bisher - ungeachtet irgendwelcher Urteile und moralischer Diskussion. Wieder ein netter Hinweis darauf: Es gibt einfach kein richtiges Leben im falschen. Yasni GmbH macht was sie will - Juristen streiten wie die Kesselflicker und der leidige reudige ist der Bürger der sich mit der Materie Internetrecht und Vertragsrecht nicht auskennt. Also was tun? Ja nichts! Denn es ist völlig unerheblich, ob man nun Klagt und dann nach erfolgreich abgewartetes Berufungsverfahren und vielleicht sogar noch das Revisionsverfahren, die Sache für sich gewonnen hat. Yasni und ihres Gleichen haben sich zwischenzeitlich bis dahin schon technisch weiterentwicklet oder haben ihre Unternehmung, Firma und Server bis dahin vielleicht nicht mehr im europäischem Rechtsraum und Urteile von BGH oder EUGH gehen denen am sprichwörtlichen Arsch vorbei, da sie auf den Einzelfall oder die technische Basis nicht mehr anwendbar sind und ein erneuter Rechtsstreit über ein neues Detail geführt werden muss, bis sich Bürger_in in einer kafkaesken Warnvorstellung wiederfindet, nämlich von überall transparent im Netz zu sein, nur nicht die Betreiber und die Aktionäre selbst. Und schon sind wir wieder bei einer moralischen Frage angelangt. Ist es gerecht? Doch das ist nicht wahrhaftiger Gegenstand der Diskussion, sondern lediglich: Ist es wirtschaftlich und juristisch legetim? - und die Antwort wird am Ende zu einer bösen Tautologie für all jene, die endlich ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt sehen wollen. Die Antwort lautet: Gerechtigkeit wiederfährt, warten sie das Urteil ab (zynischer Unterton)!

Info

 

 

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Nachdem ich alle Antworten, Kritiken und Hinweise aufmerksam gelesen habe, geselle ich mich mit meinem Anliegen ebenfalls hinzu.

Yasni nutzt auch mein Video einschließlich Inhalt ebenfalls widerrechtlich. Yasny habe ich deshalb mitgeteilt:

  Am 31.07.2011 14:04, schrieb Andreas Heinisch:

Sehr geehrter Herr Geschäftsführer!

Ich bin Andreas Heinisch aus Halle/Saale. Ohne mich zu Fragen benutzen Sie meine Informationen. Nehmen Wir an, ich würde Ihre Seite vollständig für meine eigene Werbung benutzen, was würden Sie wohl unternehmen? Mich ganz bestimmt verklagen!

Wenn Sie meine Informationen nicht entfernen, entscheide ich mich für diesen Schritt!

Andreas Heinisch

Diplomverwaltungswirt/Staatswissenschaftler

Antwort von yasni:

Guten Tag, sofern eine Suche nach einen Namen und Vornamen bei Yasni initiiert wird, betreffen die Ergebnisse der Suche nur Daten, die allgemein zugänglich sind. Die Daten sind auch ohne yasni.de für die Allgemeinheit ohne Vornahme einer Registrierung bei einem Dienst o.ä. zugänglich. Wenn Sie nicht möchten, dass bestimmte Suchergebnisse zu Ihren Namen auf yasni.de erscheinen, dann wenden Sie sich bitte an die Stelle, die für die Speicherung und Zugänglichmachung dieser Daten verantwortlich ist.

Yasni vermittelt grundsätzlich nur den Zugang zu Informationen. Für Optimierungszwecke werden einzelne Ergebnislisten flüchtig in einem Cache gespeichert.
Exposés werden auf yasni.de nur nach entsprechender Registrierung und Einwilligung des Nutzers und nur nach seinen Vorgaben erstellt.
Die im Rahmen von yasni erfolgende Datenverarbeitung ist nach den maßgeblichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG resp. § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG).

Wenn einzelne Links in der Suchergebnisliste gegen geltendes Recht verstoßen oder Ihre Persönlichkeitsrechte verletzen, teilen Sie mir das bitte unter genauer Angabe der Links mit, damit wir eine Prüfung vornehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Jana Schneider
vom yasni Team
 

Ganz schön frech!

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Das Konzept von Yasni ist einfach nur unverschämt. Es wird Geld mit dem Namen Unbeteiligter verdient.
Natürlich ist auch die einfache Auswertung von Meta-Tags/robots.txt nicht implementiert und die Ausrede, man beziehe Ergebnisse von anderen Suchmaschinen ist ebenso lächerlich. Deswegen habe ich beschlossen, mich zu wehren.

 

Um alle Besucher von Yasni dorthin zurückzuschicken, wo sie herkommen, habe ich folgende Umschreiberegelung auf meinem IIS-Server eingerichtet:

Übereinstimmung mit URL entspricht dem Muster ".{0,}" unter Verwendung von regulären Ausdrücken.
Bedingung: Die Eingabe "{HTTP_REFERER}" entspricht dem Muster "^(?:http://)?.{0,}.?(?:(?:yasni)|(?:123people)|(?:findestars)|(?:myonid)|(?:peekyou)|(?:pipl.com)|(?:rapleaf)|(?:snitch)|(?:spock)|(?:tweepz)|(?:wink)|(?:yoname)|(?:yourtraces)|(?:zoominfo))\..{2,4}(?:$|/)".
Aktion: Umleiten zu "{HTTP_REFERER}". (die Umleitung kann auch auf eine fremde URL erfolgen, z. B. auf eine Aufklärungsseite über Yasni)

Somit sind wenigstens meine Webseiten nicht von Yasni-Besuchern aufrufbar, da sie je nach Referrer zurück zur Ursprungsseite umgeleitet werden. So ähnlich sollte das auch mit "mod_rewrite" auf Apache-Servern funktionieren.

Eine Sperre von Bots mit dem Namen "Yasni" in der robots.txt ist leider erfolglos geblieben.

Viele Grüße
Ein Datenschützer

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Vielleicht sollten wir einmal einen anderen Weg versuchen: drehen wir den Spiess um und greifen die Datenkrake mit ihren eigenen Mitteln an!

Wer die Firma "YASNI GmbH" unter der von ihr veröffentlichten Firmenanschrift sucht, stösst lediglich auf ein Mietbüro-Service. Sowohl die Firma "YASNI GmbH " ist in der Liegenschaft unbe- kannt, als auch deren Protagonisten. Ein Hinweis findet sich unter der Postnachsendeadresse: die führt zu einem weiteren Firmenbunker innerhalb Frankfurts. Auch dort gibt es keine Firma "YASNI GmbH" sondern u.a. eine Firma, die sich bereits innerhalb der Justiz Frankfurts ihre "Ruf" erarbeitet hat. Der Sicherheitsdienst dieses Firmenbunkers meint im vorgelegten Foto
des Geschäftsführers der Firma "YASNI GmbH", Steffen Rühl, einen der Firmeninhaber wiederzuerkennen. Dieses soll aber nicht regelmässig dort anzutreffen sein, sondern nur sporadisch und kurzzeitig dort auftauchen. Von hier führt der Weg wieder zurück zu der Adresse auf der Lyoner Str. 14 in Frankfurt-Niederrad.

Selbstverständlich ist auch die veröffentlichte Firmentelefonnummer nur virtuell: eine Nummer über einen Mail-Provider; vermutl. ARCOR.

Weiterhin ist auffällig, dass alle angeblichen Mitgründer der Fa. YASNI einerseits dort in Leitungsfunktionen arbeiten sollen, gleichzeitig aber laut anderweitigen Profilen in Angestelltenverhältnissen div. Arbeitgeber arbeiten. Zudem haben alle einen Bezug zur Uni Leipzig und auch hier konzentrieren sich die Hinweise auf den Bereich Leipzig-Dresden.

Eine angebliche Niederlassung der Fa. YASNI GmbH, oder Teilbereiche, sollen in Leipzig angesiedelt sein, ist aber weder registergerichtlich noch gewerberechtlich bekannt und auffindbar. Ebensowenig ist eine auf YASNI hinweisende Anschrift in öffentlich zugänglichen Adressverzeichnissen zu finden.

 

Vielleicht hilft es ja an der Achillesferse der nicht koscheren Firmenadresse anzusetzen?

 

Der die Firma YASNI als "Leiter der Rechtsabteilung" vertretende Kollege arbeitet übrigens im Angestelltenverhältnis einer Flensburger Kanzlei.

 

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