Farbige Folien an den vorderen Scheiben - wer ist denn so blöd?
von , veröffentlicht am 20.10.2009Nochmals eine Meldung aus Beck-Aktuell: erinnerte mich irgendwie sofort an die 80er Jahre, als Leute mit vollgeklebten Opel-Mantas durch die Gegend fuhren. Gibt`s aber wohl auch noch heute - siehe diese Beck-Aktuell-Meldung:
"Auf den vorderen Seitenscheiben von Autos dürfen keine dunklen Folien angebracht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und die Klage eines Autobesitzers zurückgewiesen (Az: 1 A 322/07).Das Anbringen von Folien an den vorderen Seitenscheiben sei nicht vorschriftsmäßig, heißt es in der am 19.10.2009 bekannt gewordenen Entscheidung. Denn nach der Straßenverkehrsordnung müssten «Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein», so das VG. Dass der TÜV die Folien nicht beanstandet habe, spiele keine Rolle."
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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7 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenMalte S. kommentiert am Permanenter Link
Ich verstehe den Sinn dieser Regelung ja eh nicht, akzeptiere aber, dass sie wohl in irgendeiner Form begründet ist. Aber diese Ansicht würde zugleich den Zukunftsvisionen bzgl. großer HUD-Einblendungen die Perspektive nehmen, wenn das HUD über einen minimalen Bereich hinaus erstreckt wird.
Thomas Berthold kommentiert am Permanenter Link
Das VG meint mit Straßenverkehrsordnung sicherlich die Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 40 StVZO).
Ein bischen Ordnung muss sein.
Bernd kommentiert am Permanenter Link
Verkehrssicherheit ist eine Sache.
Ich finde es immer merkwürdig, wenn im Ausland Polizisten an offensichtliche Gansterautos (S500 in schwarz mit mind 20"-Chromfelgen) herantreten und eine Verkehrskontrolle durchführen wollen und diese Autos vollverspiegelt sind. Hinter der Scheibe wird dann in aller Ruhe die Waffe gezogen und - ohne dass der Herr in grün/blau es merkt- freie Bahn geschaffen.
Da lobe ich mir doch die deutsche Regelung, wenn auch Menschen mit bestimmten ethnischen Wurzeln diese Vorgabe nicht zu beachten wissen.
RA Krause kommentiert am Permanenter Link
Zwei legale Möglichkeiten gibt es:
1) Sog. Splitterschutzfolie, die farblos ist und im Falle des Zerbrechens der Scheibe verhindern soll, dass Glasschlitter herumfliegen. (Ziemlich nutzlos bei Sicherheitsglas...)
2) Es gibt auch Anbieter, die die Scheibe mit einer Art Lack einfärben. Wenn die Tönung nicht zu stark ist, wird dies teilweise so akzeptiert. Wegen des großen Aufwands (alle Scheiben müssen ausgebaut und lackiert werden) ein teuerer Spaß für alle Farbliebhaber...
tobsn kommentiert am Permanenter Link
Wenn es ein Gutachten gibt, dass bestätigt, dass eine Folie (die auf der gesamten vorderen Scheibenfläche angebracht worden ist) im Toleranzbereich liegt, kann meiner Meinung nach das VG Göttingen nicht so pauschal argumentieren.
Wieviele Frontscheiben haben einen "Grünkeil(aufkleber)"! Dieser Sonnenschutz wird bei vielen deutschen Herstellern (siehe letzten Abschnitt) ab Werk angeboten, aber ich kenne keinen, der deswegen verwarnt worden ist.
Wenn so viel wert auf Lichtdurchlässigkeit gelegt wird, müsste es dann nicht auch in der StVO ein § geben, der es verbietet mit schmutzigen Scheiben zu fahren.
H. W. kommentiert am Permanenter Link
Schau mal in § 23 Abs. 1 StVO.
tobsn kommentiert am Permanenter Link
Streichen wir mal den letzten Satz aus meinem Kommentar.