Weniger akustische Überwachung

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 06.10.2009

Von der Sorge vor dem Überwachungsstaat handelte schon mein früherer Beitrag zur Überwachung der Telekommunikation und von  der Sorge vor dem Überwachungsstaat wird auch in meinem nächsten Blogbeitrag in einer sehr kurzen Besprechung des erfolgreichen Buchs von Ijija Trojanow/Juli Zeh " Angriff auf die Freiheit. Sicherheits waren, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte" verstärkt die Rede sein. Deshalb wird die Mitteilung des Bundesjustizministeriums jeder, der den Überwachungsstaat fürchtet, gerne zur Kenntnis nehmen: Die Zahl der akustischen Wohnraumüberwachungen nach § 100c StPO ist im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr gesunken dieses Vermittlungsinstrument wurde 2008 in sieben von sechs Millionen Ermittlungsverfahren angewendet. Im Jahr zuvor sollen es noch zehn Fälle gewesen sein, in denen mit Hilfe des "Lauschangriffs" Straftaten aufgeklärt werden sollten.

 

Hinweis: Die Neuregelung der akustischen Wohnraumüberwachung nach dem Urteil des BVerfG NJW 2004, 999 ("Großer Lauschangriff") behandelt Löffelmann NJW 2005, 2033.

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