Kennen Sie die "Virtuelle Fachbibliothek Recht"?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 30.09.2009

Nein? Nun, ich kannte diese riesige Datenbank-Recherche-Möglichkeit bis heute auch nicht. Und da ich seit einigen Jahren juristisch im Netz unterwegs bin, hat mich das gewundert. Ebenso gewundert hat sich Herr Steinhauer, der in seinem Blog "Bibliotheksrecht" einen Artikel von Knauer zu juristischen Publikationsmöglichkeiten im Internet in der NJOZ 2009, 3004 bespricht (über diesen Link gelangen Sie vom beck-blog direkt (ohne Login) zu dem Aufsatz in beck-online.) :

Steinhauer:

"Es ist Knauer zuzustimmen, dass der Graben zwischen Analog und Online überwunden werden muss. (...)

Die von Knauer angemahnten Anstrengungen, hier den Graben zwischen der digitalen und der analogen Welt, den Medienbruch zu überwinden, können in ihrer Bedeutung gar nicht überschätzt werden. Hier liegt DIE Herausforderung des wissenschaftlichen Publizierens für die nächsten Jahre. Doch fragt man sich, warum bei Knauer Bibliotheken, allen voran die zuständige Sondersammelgebietsbibliothek, die Staatsbibliothek zu Berlin, nicht so recht in den Blick kommen? Kennt Knauer die Virtuelle Fachbibliothek Recht, kennt er das Konzept der Virtuellen Fachbibliotheken der DFG nicht? Ist ihm nicht bekannt, dass durch geeignete Metadaten im Rahmen der Virtuellen Fachbibliotheken das Problem der mangelnden Sichtbarkeit behoben werden soll und hierzu bereits beachtliche Ansätze existieren?

Will man das dem Verfasser zum Vorwurf machen? Das wäre etwas ungerecht. An Knauer wird vielmehr exemplarisch sichtbar, dass mit sehr viel Geld von der DFG geförderte Fachinformationsprogramme in der Fachwelt immer noch nicht angekommen sind."

Genauso ist es wohl. Wie oben schon freimütig eingeräumt, habe ich bisher dieses Recherche-Tool auch nicht genutzt, es war mir schlicht unbekannt.

Dem Manko abzuhelfen, dazu soll dieser Beitrag dienen. Ich habe unten noch einige meiner bookmarks zu  (neben beck-online, juris,  lexisnexis) weniger bekannten Datenbanken/Tools angefügt. Sie können gern in den Kommentaren weitere beisteuern.

Juristische Recherche-Tools/Datenbanken:

Virtuelle Fachbibliothek Recht

Questia (englischsprachig)

DFG-Nationallizenzen (Datenbank-Datenbank)

Kriminologische Literaturdatenbank

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52 Kommentare

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Ich freue mich sehr, dass die Redaktion der NJOZ den Aufsatz von

Dr. Florian Knauer, Neue juristische Publikationsformate im Internet - Stand, Perspektiven und Auswirkungen von Open Access, Wikis, Blogs, Twittern und Podcasts, NJOZ 2009, 3004

in beck-online jetzt auch frei zur Verfügung stellt.

Über diesen Link gelangen Sie vom beck-blog direkt (ohne Login) zu dem Aufsatz in beck-online.

Ist das eigentlich ein Redaktionsversehen, dass in dem verlinkten Beitrag alle Links mit "http:/" anstatt "http://" angegeben sind? Irgendwie wirkt das bei einem solchen Beitrag über Online-Plattformen doch etwas peinlich.

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"... Irgendwie wirkt das bei einem solchen Beitrag über Online-Plattformen doch etwas peinlich."

Da stimme ich Ihnen zu. Eine Korrektur der Fehler ist daher veranlasst worden und sollte in den nächsten Tagen erfolgt sein.

MfG

Rechtsanwalt Stefan Fahrmeier, Schriftleitung NJOZ

Lieber Herr Kollege Fahrmeier,

darf ich bitte noch einmal nachhaken und fragen, ob es einen bestimmten Grund dafür gibt, weshalb der C.H.Beck Verlag die NJOZ nicht als Open-Access-Zeitschrift, sondern eher im doch sehr stillen Kämmerlein von Beck Online veröffentlicht? Ich gehe davon aus, daß sich ein wissenschaftlicher Autor wünscht, so weit wie möglich wahrgenommen zu werden, und da sollte es einen doch nachdenklich machen, daß beispielsweise ich heute über einen Blog-Beitrag überhaupt zum ersten Mal von Ihrer neuen Online-Zeitschrift erfahren habe. Vielleicht könnten Sie sich doch noch einmal überlegen, ob es nicht doch an der Zeit wäre, das juristische Schrifttum endlich frei in die Netzöffentlichkeit zu bringen, auch jenseits der Beck Community.

 

MfkG,

JF

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@Jürgen Fenn: Auf Ihr Nachhaken werden Sie keine (zufriedenstellende) Antwort erhalten. Der Beck-Verlag war noch nie für seine Innovationskraft bekannt.

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Beschämend und belustigend zugleich ist die durchgehende versteckte Werbung für Beck.

Es ist schon recht dreist, an allen Stellen Beck als Quasi-Vorreiter für die neuen Medien zu nennen. In Wahrheit ist eigentlich nur noch Juris erzkonservativer und - nennen wir es einmal euphemistisch - bodenständiger als Beck.

Der Blog von Beck begann Ende 2007 (!!!), wird dennoch als führend zitiert. Bei Podcast ist der Blick noch beschämender. Auch hier wird führend Beck zitiert, in Wahrheit haben die Herren bis heute kein funktionierendes Format auf die Beine bekommen. Im Video-Bereich das gleiche. Da wird doch glatt eines der wenigen Videos (Ansprache Prof. Hoeren und Prof. Spindler) als Beispiel zitiert, während andere namhafte Plattformen, die seit Jahren bestehen, nicht ein Blickes gewürdigt werden.

Dem Aufsatz hätte eine kritischere Distanz zum Beck-Verlag deutlich besser getan.

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Sehr geehrter Herr Wagner,

klar wäre es schön für uns, wenn beck-online mehr Inhalte frei zur Verfügung stellte, aber das ist eine ökonomische Entscheidung und einem Verlag, der sein Geld (und das seiner Mitarbeiter) damit verdient, juristische Inhalte ans Fachpublikum zu verkaufen, kann man fairerweise nicht vorwerfen, dass er die Inhalte nicht per open access "verschenkt".

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Hupf-Doll,  

der/das Blog besteht zwar erst seit 2007, doch ist er sowohl inhaltlich (meine zugegeben befangene Meinung), als auch in den wichtigsten blawg-rankings (jurablogs und wikio) jeweils unter den ersten drei, was man wohl als "führend" bezeichnen darf.  Wie "alt" ein Blog ist, ist ja wohl - Verzeihung -  die dämlichste Wertung. Hinsichtlich der anderen von Herrn Knauer genannten Positionen kommt der Beck-Verlag vielleicht zu gut weg, aber Sie  nennen ja die  "namhafteren Plattformen" selbst nicht beim Namen. Wenn Sie  bessere Angebote nennen würden, könnten dies alle selbst beurteilen. Also bitte schön, Butter bei die Fische!

 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

@Stefan Wagner: Ist wohl leider so …

@Hupf-Doll, Henning Ernst Müller: Wer es noch nicht bemerkt haben sollte: Der C.H.Beck Verlag läßt schon lange keine verlagsfremden Zeitschriften, Kommentare etc. mehr zitieren, sondern hält seine Autoren dazu an, verlagseigene Produkte als Belege anzuführen. So verschwand beispielsweise die "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (WuM) fast vollständig aus den Beckschen Kommentaren und wurde durch Fundstellen aus der "Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnugsrecht" (NZM) ersetzt, der Münchener Kommentar geht vor Staudinger, Schmidt/Futterer vor Sternel usw. Sehr, sehr schade, weil einseitig und in höchstem Maße schädlich für den wissenschaftlichen Betrieb.

BTW, richtigerweise heißt es "das Blog". Der Duden ("der") irrte sich bisweilen.

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Die Zukunft liegt eindeutig bei open-access-Publikationen. Seltsam ist nur, dass Herr Knauer hier den "Vorreiter" in Deutschland, die Internetzeitschrift www.humboldt-forum-recht.de, noch nicht zu kennen scheint, obwohl beide doch an der HU-Berlin sitzen und sie im 14. Jahrgang inzwischen selbst den Jura-Profs bekannt ist, vielleicht hat der Autor da nicht ganz so sauber recherchiert?

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@Herr Jürgen Fenn,

als Autor des Münchener Kommentars ist mir eine solche Vorschrift des Beck-Verlags noch nicht begegnet. Aber wenn Sie das sagen, dann wird es wohl stimmen...

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

@Henning Ernst Müller: Nicht ich sage dies, sondern ich beziehe mich dabei auf ein Rundschreiben des C.H.Beck Verlags vom 21. Februar 2006 an„Herausgeber, Autorinnen und Autoren“ eines Online-Kommentars, in dem dies ausdrücklich verlangt wurde. Der Vorgang wurde bei einer Tagung der Friedrich Ebert Stiftung diskutiert. Darauf bezieht sich auch diese Quelle, Seite 11.

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@Herr Fenn,

danke für die Information. Wie schon gesagt, ein solches Rundschreiben ist mir unbekannt und ging ja auch laut der von Ihnen zitierten Quelle an die Autoren "eines" Online-Kommentars zum Grundgesetz. Es hält die Autoren dazu an, die verlagseigenen Quellen "vorrangig" zu zitieren. Schlimm genug, aber Ihre Aussage, der Beck-Verlag lasse von "seinen Autoren" "schon lange"  "keine" verlagsfremden Zeitschriften mehr zitieren, war doch ein "kleines bisschen" übertrieben.

Besten Gruß
Henning Ernst Müller

@Henning Ernst Müller: Es ehrt Sie natürlich, wenn Sie sich als Autor für Ihren Verlag in dieser Weise verwenden, ich glaube aber nicht, daß Ihre enge Auslegung des zitierten Vortragsmanuskripts hier weiterhilft. Es mag ja auch sein, daß der Verlag Sie noch nicht dazu angehalten hat, bei der Auswahl der Nachweise verlagseigene Erzeugnisse zu bevorzugen. Jeder, der die Zeitschriften und die übrige Literatur des Verlags über einen längeren Zeitraum hinweg gelesen hat, weiß aber, daß zunehmend verlagsfremde Produkte aus den Fundstellen verschwunden sind. Bei Mehrfachfundstellen von Urteilen werden verlagsfremde Zeitschriften zunehmend weggelassen. Weitere Beispiele hatte ich genannt, und diese Diskussion zeigt ja auch, daß das den Nutzern auch im Einzelfall nicht verborgen bleibt. Es wäre deshalb höchste Zeit zum Umdenken im Hause Beck. Die Wissenschafts- und die Meinungsfreiheit unterliegt vielen faktischen Beschränkungen. Wir diskutieren eine davon.

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Mit großem Interesse habe ich die Diskussion verfolgt, die sich hier im Anschluss an Steinhauers kritische Stellungnahme zu meinem Aufsatz in der NJOZ entwickelt hat. Wenn ich es recht überblicke, so kreist die Diskussion bislang in erster Linie um folgende Fragen.

 

Erstens wird bemängelt, dass ich den Aufsatz nicht gleich als Open Access, sondern in der zugangsbeschränkten NJOZ veröffentlicht habe (Steinhauer). Natürlich hatte ich darüber nachgedacht, den Beitrag dem Thema entsprechend frei im Internet zu veröffentlichen. Damit hätte ich aber nur eine von zwei Zielgruppen erreicht, nämlich die mit juristischen Online-Publikationen ohnehin vertrauten Juristen wie beispielsweise Blogger. Daneben sollte der Aufsatz aber eben auch solchen Juristen, die mit Internet-Publikationen noch wenig vertraut sind (es sind nach meiner Erfahrung mehr als mancher Blogger glauben mag), einen ersten Überblick über die bestehenden Angebote im Netz geben. Diese Gruppe hätte ich mit einer Veröffentlichung in einer ausschließlich online publizierten Open-Access-Zeitschrift nicht erreichen können. Die NJOZ bot immerhin die Möglichkeit, durch die Kurzzusammenfassung in der gedruckten NJW das Thema auch auf die analogen Anwaltsschreibtische der Republik zu bringen und bei Interesse am Thema ein Weiterlesen in der NJOZ zu ermöglichen.

 

Zweitens kritisieren verschiedene Kommentatoren, dass ich bestimmte Internetpublikationen nicht zitiert habe (Steinhauer, Johanna). Vollständigkeit hatte ich mit dem Aufsatz aber schon für den Bereich des Strafrechts nicht angestrebt (sonst hätte natürlich beispielsweise die HRRS genannt gehört); darüber hinaus wäre sie in Aufsatzform ohnehin kaum zu erreichen (Prof. Struck aus Hamburg wies mich etwa noch auf die rechtstheoretische Online-Zeitschrift ancilla juris unter www.anci.ch hin). Die Virtuelle Fachbibliothek Recht war mir bislang tatsächlich schlicht unbekannt. Sollte dieser Blog hier weitere Leser dazu anregen, Internetpublikationen zu verlinken, die ihnen nützlich erschienen, so hätte er aus meiner Sicht einen ersten Zweck erfüllt.

 

Drittens wird mir eine zu große Nähe zum Beck-Verlag vorgeworfen (Hupf-Doll) und in diesem Zusammenhang auf die Gefahr faktischer Beschränkungen für die Wissenschafts- und Meinungsvielfalt durch juristische Publikationen, hier des Beck-Verlags, hingewiesen (Fenn). Während ich ersterem Vorwurf auch nach nochmaliger Durchsicht meines Beitrages nicht zustimme, spricht Fenn aus meiner Sicht einen wichtigen allgemeinen Aspekt an. Beck mag ein Beispiel sein, wie der juristische Diskurs durch wirtschaftliche Interessen verengt zu werden droht. Das Problem geht aber über dieses Beispiel hinaus. Durch die neuen Publikationsformate im Internet droht allgemein eine neue Verengung des Rechtsdiskurses auf diese Formate, etwa wenn nur noch solche Informationen Eingang in die Rechtspraxis finden, die Richter und Anwälte bequem von ihrem Arbeitsplatz aus abrufen können (sei es über beck-online, juris, lexisnexis oder Open-Access-Publikationen). In universitären Studienarbeiten ist eine solche Verengung verschiedentlich bereits zu beobachten. Das Problem spreche ich in einem weiteren Aufsatz zu dem Themenkreis unter der Überschrift „Juristische Methodenlehre 2.0? Der Wandel der juristischen Publikationsformate und sein Einfluss auf die juristische Methodenlehre“ an, der in Heft 3 der Rechtstheorie 2009 erscheinen wird. Der Aufsatz in der NJOZ war übrigens gewissermaßen als Update zu diesem Aufsatz gedacht, hat ihn aber im Veröffentlichungsprozess noch überholt.

 

Inhaltlich könnte die Auseinandersetzung aus meiner Sicht noch vertieft weiter werden. Dr. Graf genügen meine Ausführungen zu Twittern nicht (inwiefern?) und Henning Krieg (http://www.kriegs-recht.de/juristerei-20-neue-juristische-publikationsfo...) stimmt nicht allen meinen Thesen zu (welchen?). Steinhauer immerhin stimmt mit mir überein, dass die Kompetenz zu juristischem Publizieren in der Ausbildung gefördert und der Graben zwischen analog und online überwunden werden muss. Was aber denken andere Herausgeber und Autoren von Open-Access-Publikationen, Wikis, Blogs, Twittern und Podcasts selber über den bisherigen Stand und die künftigen Perspektiven ihrer jeweiligen Formate? Welche weiteren Entwicklungen sind zu erwarten (oder bereits auszuschließen)? Welche weiteren Auswirkungen der neuen Formate habe ich nicht einmal angesprochen, obwohl sie ihrer Erfahrung nach für sie doch von großer Bedeutung sind oder sein werden? Ich hoffe, die Diskussion – ob hier oder an anderer Stelle – ist noch nicht beendet, sondern fängt gerade erst an.

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"Durch die neuen Publikationsformate im Internet droht allgemein eine neue Verengung des Rechtsdiskurses auf diese Formate, etwa wenn nur noch solche Informationen Eingang in die Rechtspraxis finden, die Richter und Anwälte bequem von ihrem Arbeitsplatz aus abrufen können (sei es über beck-online, juris, lexisnexis oder Open-Access-Publikationen)."

 

Dem kann ich leider nicht zustimmen. Sicher ist es archivarisch und historisch wissenschaftlich sinnvoll, auch künftig weiterhin ältere und Print-Quellen mitunter zu lesen und insbesondere zu zitieren. Zugleich überwiegen jedoch die Vorteile von Online-Publikationen und hier insbesondere open-access bei der wissenschaftlichen Arbeit umfangreich. Beiträge werden leichter online vernetzt, links und pdf-Dateien können einfach und effizient versandt werden, künftig kann wesentlich schneller wissenschaftlich recherchiert und gearbeitet werden, auch durch die bevorstehende Verbreitung neuer Techniken für mobiles Internet, uva. Zudem wird Wissenschaft durch open-access auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglicher und verfügbarer, was der gesamtgesellschaftlichen Informiertheit und speziellen Weiterbildungsinteressen Rechnung trägt und die Rezeptionsquote der Beiträge deutlich steigert. Zitierte wissenschaftliche Online-Quellen sind ebenfalls bei der Lektüre und Überprüfung wesentlich nutzerfreundlicher.

 

Die Vorzüge von open-access und das überragende Zukunftspotential sind somit offensichtlich, jetzt müssen sich nur noch alle Beteiligten offen für die neuen Entwicklungen neuer Medien sein, was freilich lediglich eine Generationenfrage und von wenigen Jahren sein wird.

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Zu den juristischen Blogs soll auf http://www.jurablogs.com hingewiesen sein, wo man einen ersten Überblick über die juristischen Bloganbieter von gewisser Kontinuität bekommt.

 

Auch ist http://dejure.org eine sehr lobenswertes Projekt, wo man nicht nur Gesetze online einsehen kann, sondern auch passende open-access-Quellen wissenschaftlicher Beiträge und sonstiger Internetinformaionen verlinkt. Das ist ein schöner erster Ansatz zu, kommenden open-acces-Online-Kommentaren, das Potential für Visionäre ist groß.

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"Juristen schreiben nicht auf Englisch. Juristen veröffentlichen keine discussion papers. Juristen stellen ihre Text nicht im Internet zu Verfügung. Juristische Aufsätze sind nicht peer reviewed. ..."

Mit diesen Worten eröffnen Christoph Engel und Wolfgang Schön ihren Sammelband "Das Proprium der Rechtswissenschaft, Tübingen 2007 (Recht - Wissenschaft - Theorie ; 1)."

Deutlich wird: Juristisches Publizieren ist im Vergleich zu anderen Wissenschaften speziell. Gleichwohl gilt auch für Juristen, dass sie wie alle anderen von den tiefgreifenden Wandlungen, die die Digitalisierung für das wissenschaftliche Arbeiten bedeutet, betroffen sind.

Ich finde, das Thema ist zu wichtig, um es im Rahmen von Blog-Diskussionen gleichsam unter dem Radar der rechtswissenschaftlichen Fachöffentlichkeit zu erörtern. Die Entscheidung von Herrn Knauer, über ein Online-Thema in einem auch konventionell arbeitenden Juristen wenigstens über den Hinweis in der NJW zugänglichen Medium zu schreiben, ist daher zunächst durchaus richtig.

Will man aber eine zielführende Diskussion, ist es klug, den Beitrag hybrid zu bringen, also in konventioneller und frei zugänglicher Form. Das ist letztlich eine verlegerische Entscheidung. Man hat sich bei dem Beitrag von Herrn Knauer nun für den freien Zugang entschieden. Das tut der weiteren Diskussion sicher gut.

Gleichwohl sollte man erwägen, das Thema "Juristischen Publizieren 2.0" etwas breiter aufgestellt zu behandeln.

Folgende Inhalte wären denkbar:

- Open-Access-Zeitschriften

- Hochschulschriften

- Online-Kommentare

- Weblogs als juristisches Labor

- Wissenschaftsmarketing durch sichtbare Publikationen

- Die Renaissance der Grauen Literatur

- Metadaten und Sichtbarkeit

- Publikationskompetenz für angehende Juristen und Rechtswissenschaftler

- etc. etc.

Zu Wort kommen könnten Autoren mit Online-Erfahrung, Verleger, Bibliothekare, Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Nachwuchswissenschaftler. Den Schwerpunkt würde ich schon im Bereich Hochschule sehen und den Aufhänger von Herrn Knauer bei der Methodenkompetenz finde ich gut.

Es lassen sich doch bestimmt eine gute Hand voll Autoren finden, die dazu wenigstens zehn Seiten beitragen könnten. Dann käme ein kleiner Sammelband (JuS-Schriftenreihe?) oder ein Sonderheft von NJOZ oder JuS oder xy heraus. Man sollte die Sache hybrid pulizieren. Ich bin überzeugt, das bringt Aufmerksamkeit und macht bei diesem Thema auch ökonomisch Sinn.

Also eine kleine Anregung an den Beck-Verlag, das Thema mal zu beackern. Das ist nämlich eine Marktlücke! Vielleicht wird es ja was. ;)

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Vielen Dank für Ihre Anregung, Herr Steinhauer. Ich gebe die gerne weiter - wobei die Kolleginnen und Kollegen hier bestimmt auch schon mitlesen.

 

Zu Ihrer Frage, Herr Pannier, nach dem Link auf den Aufsatz von Herrn Dr. Knauer in beck-online:

Was ich oben (#3) geschrieben habe, war durchaus wörtlich gemeint:

Über diesen Link gelangen Sie vom beck-blog direkt (ohne Login) zu dem Aufsatz in beck-online.

D. h. man kann damit nur dann das Login von beck-online "überlisten", wenn man ihn hier im beck-blog anklickt.

Sie werden sehen, lieber Herr Steinhauer, man wird Ihnen den Hut aufsetzen. Dann nehmen Sie ihn aus der Hand des Hutmachers und setzen ihn sich schnell selbst auf.

 

Das Thema ist so spannend, interessant und wichtig, dass es sich in der Tat mehr als lohnen würde, wenn sich jemand den Hut aufsetzen würde...

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Vor allem sollte man die Aufmerksamkeit nutzen, die dieser Thread gerade erfährt. Ich schlage vor, Herr Zosel präsentiert den zuständigen Entscheidungsträgern den Vorschlag bereits mitsamt der Personalie Steinhauer als spiritus rector.

 

@Henriette: Die Vorteile der Arbeit mit Online-Quellen in allen Ehren. Ganz sicherlich ist es ein großer Fortschritt, wenn man auf ganze Bibliotheken zugreifen kann, ohne sich auch nur einen Meter von seinem Schreibtisch wegbewegen zu müssen. Dieser Vorteil greift aber nur, wenn es sich dabei tatsächlich um Open-Access-Quellen handelt. Proprietäre Angebote scheiden aus, weil wir ja schon jetzt total überzogene Preisvorstellungen für Dienste wie Beck Online oder Juris finden. Gerade im Fall von Juris handelt es sich um einen wirklichen Skandal, denn diese Datenbanken waren ja ursprünglich mithilfe von Steuergeldern aufgebaut worden und werden heute zu Preisen angeboten, die sich kaum ein kleiner Einzelanwalt noch neben seiner übrigen Literatur noch leisten kann. Auch der Verkauf einzelner Aufsätze etwa aus Zeitschriften des Mohr Siebeck Verlags erfolgt zu veritablen Mondpreisen.

Wirklich brauchbar finde ich für mein Fachgebiet dagegen http://www.sozialgerichtsbarkeit.de , die vor allem jetzt schon sehr viel weiter zurückreicht als die Urteilssammlung auf der Website des Bundessozialgerichts und die auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte sammelt. Beim BSG findet man schon jetzt Urteile nicht mehr, die während meiner Promotion ergingen, was zeigt, wie kurzlebig das Angebot geraten ist.

Langfristig sollte jedes Gericht alle seine Entscheidungen auf der eigenen Website im Volltext online stellen.

Ein Zitat mit Aktenzeichen und Verkündungsdatum wird langfristig Fundstellen aus Zeitschriften oder gedruckten Entscheidungssammlungen ablösen.

Und auch zu dem Problem der Unterdrückung von verlagsfremden Publikationen, das ich angesprochen hatte, hätte ich gerne noch eine Anmerkung gemacht. Aufgrund meines Einwurfes hatte ich Nachrichten erhalten, wonach auch andere Verlage genauso vorgehen wie wir es hier für den C.H.Beck Verlag diskutiert hatten. Ich denke, es ist an den Autoren, sich hiergegen zu wenden und diejenigen Quellen zu zitieren, die sie für maßgeblich halten. Was natürlich nichts hilft, wenn etwa die Redaktion der NJW oder der JuS wieder nur die NZM und nicht mehr, wie früher noch, die Parallelfundstellen in WuM oder ZMR nachweist. Auch dies wird sich nur grundlegend ändern, wenn Urteile, aber auch andere Veröffentlichungen, langfristig per Open Access greifbar sind, so daß wir uns unmittelbar auf die Website des jeweiligen Gerichts beziehen können, wenn man eine Entscheidung zitiert.

Was meines Erachtens wirklich fehlt, wäre ein freies Portal, auf dem jeder Autor unabhängig vom Wohlollen eines Verlags oder von irgendwelchen Seilschaften in einem Herausgeberkreis wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen kann, unter einer freien Lizenz, ohne weitere Kosten und in einer Form, so daß sie auch von jedem gefunden werden können.

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Bei der Erstellung meines in Kürze erscheinenden Kommentars zum Urheberrecht

http://ebooks.contumax.de/nb

habe ich mich dafür entschieden, Entscheidungen nur mit Aktenzeichen und Datum anzuführen. Fast immer kann man damit im Internet einen Drucknachweis ermitteln, und viele der neueren Urteile sind online z.B. auf der Website des BGH verfügbar. Das Vorgehen der Verlage, die eigenen Produkte zu bevorzugen, halte ich aus wissenschaftlicher Sicht für inakzeptabel.

Ein freies Portal sollte in Zusammenarbeit mit der ViFa Recht erstellt werden, dies würde die Langzeitarchivierung und Einbindung in die Open-Access-Community (mittels OAI-PMH) sichern. Eine kursorische Inhaltskontrolle sollte angesichts der von Herrn Fenn angesprochenen Eigenheiten des wissenschaftlichen Publikationswesens genügen. Ausgefiltert werden sollte also nur eindeutiger Schrott.

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Stimme Herrn Grafs Vorschlag zur ViFa Recht zu.

Ein weiterer großer Vorteil möglichst freier Strukturen beim Publizieren wäre, daß man Plagiaten und dem sich Schmücken mit fremden Federn wirksam entgegenwirken könnte, weil dann jeder unbefangen seine Ergebnisse veröffentlichen könnte und jederzeit nachvollziehbar wäre, wer welche Ideen zum ersten Mal öffentlich geäußert hatte. Je mehr Transparenz und je niedriger die Schwelle für eine Veröffentlichung, desto besser.

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@Dietrich Pannier: Es ist schon sehr spät, dennoch zu Juris soviel: Ich muß jedesmal etwa eine Stunde zur Uni Frankfurt fahren, um Juris nutzen zu können. Juris ist ein Musterbeispiel dafür, daß Verlust (in der Anfangsphase) sozialisiert und Gewinne (heute) privatisiert werden. Die Firma läuft profitabel. Und wenn es um die Waffengleichheit geht, dann gilt diese nicht nur unter Kollegen, sondern auch zwischen Anwaltschaft und Justiz. Schon längst werden in Urteilen mehr oder weniger gedankenlos, vielfach wahrscheinlich auch in Zeitnot, Entscheidungen nach Juris zitiert, ohne zu prüfen, ob diese überhaupt für Nicht-Juris-Nutzer frei zur Verfügung stehen. Das Nachsehen hat in jedem Fall der Bürger, ob juristisch sachverständig oder nicht, spielt keine Rolle.

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Auch die HU-Berlin freut sich auf open-acess und ist bei der internationalen "Open Access Week 2009" http://open-access.net/de/aktivitaeten/internationale_open_access_week mit diesem Programm http://www.ibi.hu-berlin.de/institut/veranstaltungen/bbk/oa-week und vielen kompetenten Referenten dabei.

 

Vielleicht helfen dem großen juristischen Verlag auch auf seinem eigenen Weg zu open-access das HU-cms-Journal und die umfangreichen Beiträge zum Thema "Wissenschaftliches Publizieren im digitalen Zeitalter" http://edoc.hu-berlin.de/browsing/cms-journal/index.php?l[7]=Archiv&l[8]... , um den Anschluss an wissenschaftliche Entwicklungen nicht zu verschlafen.

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Zu #9

Lieber Herr Kollege Fenn,

die Gründe des Verlags, die NJOZ nicht als open-access zu betreiben, sind selbstverständlich - wie unter # 12 erwähnt - ökonomischer Natur. Gleichsam ist es auch mein Ziel, die NJOZ aus ihrem Schattendasein in beck-online herauszuführen, um sie einem größeren Leserkreis zuzuführen. Der erste Schritt hierzu war die stärkere Verbindung mit der NJW in Gesalt der Rubrik Aufsätze online (Kurzfassung in NJW, Volltext in NJOZ, kostenfrei abrufbar für Abonnenten der NJW). Ein zweiter war es, den Aufsatz von Knauer über den blog kostenfrei abrufbar zu machen. Weitere Schritte stehen an und ich hoffe, man wird sie gehen ...

 

MfG

Rechtsanwalt Stefan Fahrmeier, Schriftleitung NJOZ  

Warum in die Ferne schweifen...?

Weil im Virtuellen die geographische Position meist egal ist, habe ich doch glatt diese Angebote der Uni Regensburg bislang unerwähnt

gelassen:

EZB - Elektronische Zeitschriftenbibliothek Rechtswissenschaft

(alle Zeitschriften mit grünem Ampellicht sind frei im Internet verfügbar)


DBIS (Datenbank-Infosystem) - Rechtswissenschaft

.

Eine interessante Magisterarbeit zum Thema "Open Access an der Humboldt-Universität zu Berlin” – Ergebnisse einer Umfrage zur Nutzung wissenschaftlicher Repositorien" von Nicole Henschel gibt es hier open-access http://edoc.hu-berlin.de/master/henschel-nicole-2007-04-23/PDF/henschel.pdf .

 

Daraus die wegweisenden Ansätze:

"Mittlerweile gibt es einige Zeitschriftenverlage (z.B. Springer, Blackwell, Oxford University Press, Elsevier), die vom traditionellen Subskriptionsmodell auf das Open-Access-Modell übergehen. Dabei kann das Angebot einzelne Zeitschriften, oder aber die gesamte Angebotsreihe des Verlages betreffen. Diese Zeitschriften nennen sich Hybride Zeitschriften, da sie sich in einem Zwischenstadium befinden, bis sie letztendlich zu einer Open-Access-Zeitschrift übergehen. Dieser Weg wird deshalb gewählt, um das finanzielle Risiko des Verlages möglichst gering zu halten. Der Autor kann entscheiden, ob er traditionell gebührenfrei veröffentlichen möchte, dabei aber auch an Zugangsbeschränkungen festhalten muss, oder ob er das Open-Access-Modell nutzen und seine Beiträge jedem frei und kostenlos zur Verfügung stellen will. Er hat die Möglichkeit zwischen der sofortigen Freischaltung des Beitrages oder der Freischaltung nach einer festgesetzten Frist zu entscheiden. Möchte er die letzte Option nutzen, so bezahlt er dafür eine Freischaltungsgebühr."

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Eine tolle Idee wäre doch auch, bis man sich zum komplett freien open-acess durchringen kann/ muss, wissenschaftliche Beiträge, zunächst vielleicht in der Zusammenfassung, kostenlos als podcast per Telefonabruf anzubieten. Das nutzt bereits http://www.jcast.de mit http://phonecaster.de/listen.html. Somit könnte man morgens auf dem Weg zur Arbeit in Bahn oder PKW mit einer Flatrate die aktuellsten und nach Rechtsgebieten strukturierten wisenschaftlchen Beiträge als podcast anhören, quasi ein höchst individualisiertes Radio. ;-)

 

Freilich muss noch von technischer Seite geklärt werden, bevor man intensivere Mobilfunknutzung uneingeschränkt empfiehlt, wie man die Mobilfunkstrahlung bei höheren Nutzungsraten reduziert, das ist aber ein grds. Problem und leider werden der Bevölkerung und ihrer Gesundheit hier seitens der Politik und Industrie viel zugemutet. Anhaltspunkte für Gesundheitsschädigungen durch Mobilfunkstrahlung gibt es viele, s. nur exemplarisch http://www.aerzte-und-mobilfunk.net/erkenntnisse/wirkungen/index.html und http://mein-mobilfunk-plaedoyer.de und die dort jeweils genannten zahlreichen Studien. Liechtenstein, Luxemburg und Belgien haben ihre Strahlungswerte bereits stark gesenkt, aber in Deutschland gibt man sich weiter Utopien hin. Gab es hier nicht auch mal ähnliche Situationen mit Asbest, Holzschutzmitteln, verbleitem Treibstoff, Contergan etc.? Bei all diesen Beispielen hat die gesundheitliche Schädigung ein weit grösseres Ausmass angenommen als von der Industrie und den Gesundheitsbehörden anfänglich behauptet. Dieselbe Situation zeichnet sich immer deutlicher beim Mobilfunk ab, ja sie könnte langfristig sogar noch folgenschwerer sein.

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Sehr geehrte Christina,

Ihrer grundsätzlichen Zustimmung zur Möglichkeit, ständig und immer juristische Fachliteratur (möglichst kostenfrei) abrufbar zu haben und lediglich die mögliche Gefährdung durch Mobilfunk zu beklagen, möchte ich ein Fragezeichen entgegensetzen.

Ehrlich gesagt leide ich überhaupt nicht an fehlender Fachliteratur. Es ist eher umgekehrt die Masse an Literatur, die mich erschüttert: jeder Pups wird drei, vier, zehnmal in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht. Unter einem Berg von 90% Redundanz findet man dann kaum noch die wirklich wichtige Literatur. Dieses vorherrschende Problem wird durch open access nicht verbessert sondern tendentiell noch schlimmer, weil sich dann keine verlage mehr dafür bezahlen lassen (bzw. eine Schriftleitung dafür bezahlen), auszuwählen. Insoweit sollte man auch open access gerade bei der juristischen publikation nicht überbewerten. Wenn es nicht von Ihnen ohnehin ironisch gemeint war, was Sie beschreiben, ist doch eigentlich der Horror: Soll ich die letzten Minuten der Muße - die Fahrt im Bus zum Arbeitsplatz bzw. nach Hause, jetzt auch noch mit Fachaufsätzen oder Rechtsprechung verbringen?

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

@Henning Ernst Müller: "Ehrlich gesagt leide ich überhaupt nicht an fehlender Fachliteratur."

Das glaube ich Ihnen gern, denn Sie sitzen an der Uni ja sozusagen an der (steuerfinanzierten) Quelle, während die große Masse der juristisch interessierten Öffentlichkeit davon zunehmend ausgeschlossen sein wird. Die Umstellung von Print auf Online wird nicht zur Verbilligung der Literatur führen, sondern im Gegenteil alles noch viel, viel teurer und exklusiver machen, ohne daß die Qualität zunimmt.

Wenn man OA fordert, dient dies außerdem nicht nur zur Verbilligung des Zugangs, sondern, wie ich schon ausgeführt hatte, ist das nur der erste Schritt. Unabdingbar ist es, die Zitier- und Verlagskartelle ebenfalls aufzubrechen und der Unsitte ein Ende zu bereiten, wonach beispielsweise bankenrechtliche Zeitschriften von Professoren und Richtern herausgegeben werden, die ihr Leben dem Wohlergehen von Banken gewidmet haben und die deshalb Meinungen nicht dulden, die ihnen nicht in den Kram passen. Aber das ist nur ein Beispiel. Solche hochproblematischen Strukturen finden Sie in allen Bereichen unseres Schrifttums. Der OA-Gedanke enthält deshalb immer auch einen politischen Impuls in Richtung Emanzipation von Machtstrukturen, an denen die Verlage verdienen und die die bestehenden Verhältnisse nur bewahren wollen, statt über sie kritisch aufzuklären, was ja der einzige akzeptable Zweck von Wissenschaft ist.

Übrigens habe ich aus Ihren Beiträgen nicht den Eindruck gewonnen, daß Sie sich mit solchen Fragen bisher vertieft auseinandergesetzt haben.

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Sehr geehrter Herr Fenn, Sie schreiben:

Übrigens habe ich aus Ihren Beiträgen nicht den Eindruck gewonnen, daß Sie sich mit solchen Fragen bisher vertieft auseinandergesetzt haben.

Ich habe aber auch gar nichts anderes behauptet ;-)

Dass ich an der Uni privilegiert bin, gebe ich gern zu. Wo "die große Masse der juristisch interessierten Öffentlichkeit" sich befindet, weiß ich hingegen nicht so genau. Meinen Sie damit Juristen? Die sind meines Wissens meistens berufstätig und haben in ihrem Job meist auch einen Zugang zu Fachliteratur, (besseren oder schlechteren Zugang, das stimmt wohl). Die ebenfalls an der Uni  privilegierten Studenten lesen leider kaum noch Fachaufsätze. Einige der bei mir eingereichten Hausarbeiten im Strafrecht enthielten sogar ausschließlich wikipedia-Zitate. Aber Sie meinten wohl eher die juristisch interessierte Öffentlichkeit ohne juristische Ausbildung.  Ich habe tatsächlich noch nie von einer größeren Nachfrage nach juristischer Fachliteratur aus dieser Masse heraus gehört. Möglicherweise fehlt hier ein Scharnier populärwissenschaftlicher juristischer Literatur und möglicherweise kann sogar ein blog wie dieser hier (oder einer der vielen anderen jurablogs) eine ganze Menge Wissens- und Diskussionsdurst von Nichtjuristen über juristische Themen befriedigen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass einer großen Masse von Nichtjuristen der Preis für ein Fachzeitschriften-Abo (egal ob Print oder Online) wehtut. Auch wenn die Inhalte umsonst wären, würde wohl die große Masse kaum darauf zugreifen.Genauso wenig lese ich z.B. mathematische oder physikalische Fachaufätze, obwohl mich beide Gebiete interessieren.

Der andere Aspekt, den Sie nennen, leuchtet mir viel mehr ein und ist mir trotz meiner mangelhaften Vertiefung in diesem Bereich durchaus bewusst. OA könnte die Chance bieten, bisher nicht beachtete oder zitierte Fachliteratur zu publizieren, möglicherweise auch solche, die aus ideologischen Gründen (oder schlicht Machtgründen/Zitierkartellen) unterdrückt wurden. Das erscheint mir sehr förderungswürdig und das wollte ich keineswegs mit meiner Kritik am allg. "Rauschen" der Literatur kleinreden.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

@Henning Ernst Müller: Könnten Sie bitte noch einmal über die Unterscheidung zwischen "professionellen Juristen" und "Nichtjuristen" nachdenken, die Sie hier vornehmen? Was jeden Staatsbürger betrifft, muß auch jeder erhalten können (Urteile, Meinungen, Fachdiskussion). Das ist für die Wissenschaft ebenso wichtig wie für die Demokratie. Wissenschaftliche Information muß öffentlich sein. Niemand darf aus aus der Diskussion ausgeschlossen werden, jeder muß teilhaben können. Wenn Sie sich nicht für die Literatur aus anderen Fächern interessieren, ändert das an der Sache nichts. Sie würden das Problem aber in den Naturwisenschaften nur in verschärfter Form vorfinden, weil die Preise dort noch höher sind.

Es darf auch keine sonstigen sozialen Benachteiligungen geben. Weder eine formale Vorbildung noch der Geldbeutel dürfen der Information im Wege stehen. Sie irren sich leider: Juristische Fachzeitschriften sind vergleichsweise teuer und stehen bei weitem nicht allen, die sie lesen möchten, zur Verfügung, und das ist ja auch allgemein bekannt. Da Online wesentlich teurer ist als Print, werden diese Kosten langfristig eher noch steigen, die Probleme werden sich verschärfen. Man wird m.E. langfristig um OA gar nicht umhinkommen, um die Funktionsfähigkeit der "Wissensgesellschaft" aufrechtzuerhalten.

Im übrigen danke ich sehr für Ihre Ausführungen zu Zitierkartellen und zum Problem der Unterdrückung wissenschaftlicher Meinungen. Es freut mich auch sehr, daß wir diese Diskussion auf dem Portal eines Verlags führen können, der an alledem ja beteiligt ist.

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Sehr geehrter Herr Fenn,

sicher wäre es wünschenswert, wenn jedem ab Lesealter, also zum 7.Geburtstag, ein PC mit kostenlosem unbegrenztem Internet-Zugang zu allen gerichtlichen Entscheidungen und wissenschaftlichen Diskussionen geschenkt werden könnte (so ungefähr verstehe ich Ihre Forderung)

Sie wissen, dass dies auf absehbare Zeit eine Utopie bleiben wird. Bis dahin gibt es zwar Hindernisse, aber nicht unüberwindliche Hindernisse des Zugriffs auf juristische Informationen in erheblichem Umfang, nämlich in den Stadt-, den Uni- und Staatsbibliotheken, die (im Gegensatz zu vielen anderen Ländern bei uns) frei zugänglich sind. (OK.ok, nicht ALLE wohnen in einer Unistadt, nicht alle Städte haben in der Stadtbücherei juristische Fachliteratur etc. pp. es gibt da sicherlich viele Lücken und EINE Methode, die zu schließen, ist OA).

Das eigentliche Hindernis an der Teilnahme an einer wissenschaftlichen Diskussion ist m.E. aber nicht der Preis, sondern die (überhaupt nicht formale, sondern faktische) Verständnisproblematik, und allein darauf bezieht sich meine obige Äußerung. Es gibt m. E. nicht sehr viele Menschen, die keine juristische Ausbildung genossen haben und trotzdem Gerichtsentscheidungen und Fachaufsätze lesen wollen. Sie werden sicherlich in unserer Bibliothek in Regensburg ein paar Menschen finden, die nicht Jura studieren oder studiert haben, sondern sich einfach für diese Dinge interessieren oder einen Rechtsfall nachrecherchieren wollen. Aber ich kann Ihnen versprechen, dass es nur sehr wenige Menschen sind, die dieses vollständig kostenfreie Angebot nutzen. Ich schätze, dass es in Hamburg, München, Köln etc. nicht viel anders ist. In Berlin weiß ich es.

Sie schreiben von der "großen Masse der juristisch interessierten Öffentlichkeit" und versäumen es, darzulegen, wen Sie eigentlich meinen. Meine Differenzierung ist sehr grob gesponnen, aber selbst wenn ich Sie feiner spinne, fehlt da die große Masse einer interessierten Öffentlichkeit, die sich durch den Preis von Fachaufsätzen ausgeschlossen fühlt. Der Ausschluss erfolgt durch die Materie selbst, die Sprache, das Diskussionsniveau. Das gilt für Jura genauso wie für andere Wissenschaften, weshalb, wie ich oben bekundet habe, ich selbst keine mathematischen und physikalischen Aufsätze lese, obwohl ich kostenfreien Zugang dazu habe. Der intellektuelle Aufwand, den ich betreiben müsste, um das zu verstehen, ist einfach sehr hoch.

Wie gesagt, wünschenswert ist die weitere Verbreitung und auch die Möglichkeit eines freieren kostengünstigen Zugriffs schon. Für Gerichtsentscheidungen gilt das allemal. Ich bestreite aber, dass es einen wirklich massenhaften Bedarf dafür gibt.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

 

@Henning Ernst Müller: Es ist sehr zu bedauern, daß Sie die Diskussion nun ins Lächerliche ziehen. Sie haben ja im Beitrag 48 selbst zugegeben, daß Sie sich bisher mit der Materie noch nicht eingehender beschäftigt haben, und das wirft ja leider auch auf das Beck-Blog ein Schlaglicht, in dem, wie es der Verlag behauptet, "die Experten" schreiben.

Ich habe nun nicht mehr den Eindruck, daß eine weitere Diskussion noch sinnvoll wäre, daher von meiner Seite EOD.

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Sehr geehrter Herr Fenn,

es liegt mir fern, irgendetwas ins Lächerliche zu ziehen. Wenn Sie aber sagen

"Was jeden Staatsbürger betrifft, muß auch jeder erhalten können (Urteile, Meinungen, Fachdiskussion). Das ist für die Wissenschaft ebenso wichtig wie für die Demokratie. (...) Es darf auch keine sonstigen sozialen Benachteiligungen geben. Weder eine formale Vorbildung noch der Geldbeutel dürfen der Information im Wege stehen." dann ist das eine theoretisch richtige Forderung, auf die ich sachlich eingegangen bin: Freier Zugang zu Bibliotheken, fehlendes massenhaftes Interesse bzw. Verständnis. (Die kleine Neckerei mit dem 7. Geburtstag, die ich gern in aller Form zurücknehme, sollte Sie nicht verletzen).  Auf diese Punkte hätte ich gern noch Ihre Argumente gehört und ich halte mich durchaus für belehrbar, was ich auch mehrfach signalisiert habe.

Wenn Sie wollen, dass sich grundsätzlich alle Interessierten an Fachdiskussionen beteiligen sollen, und dass eine Diskussion, für die Sie sich gestern abend noch bedankt haben, hier weitergeführt wird, dann wundert es mich, dass Sie andererseits für eine Beteiligung von meiner Seite einen Expertenstatus einfordern, den ich - zu dieser speziellen Materie Open Access - nie in Anspruch genommen habe. Mein erster Beitrag hier stellt das schon deutlich heraus. Der Seitenhieb auf den Verlag, der hier ein frei zugängliches Portal geschaffen hat, wundert mich an dieser Stelle noch mehr. Eben noch haben Sie doch dafür plädiert, dass möglichst alle Schranken beseitigt werden, nun wollen Sie die Diskussion beenden, weil es mit einem Nicht-Experten auf diesem Gebiet wie mir nicht sinnvoll ist? Da fällt mir nun leider auch nichts mehr dazu ein.

Vielleicht möchten Sie ja an anderer Stelle hier im Blog wieder mitdiskutieren. Sie sind herzlich dazu aufgefordert.

Bester Gruß

Henning Ernst Müller

 

- "sicher wäre es wünschenswert, wenn jedem ab Lesealter, also zum 7.Geburtstag, ein PC mit kostenlosem unbegrenztem Internet-Zugang zu allen gerichtlichen Entscheidungen und wissenschaftlichen Diskussionen geschenkt werden könnte" - nicht nur wünschenswert nur logisch und einzig intelligent wäre es für den Bidlungsstandort und die Wissensgesellschaft

 

- "Bis dahin gibt es zwar Hindernisse, aber nicht unüberwindliche Hindernisse des Zugriffs auf juristische Informationen in erheblichem Umfang, nämlich in den Stadt-, den Uni- und Staatsbibliotheken, die (im Gegensatz zu vielen anderen Ländern bei uns) frei zugänglich sind. (OK.ok, nicht ALLE wohnen in einer Unistadt, nicht alle Städte haben in der Stadtbücherei juristische Fachliteratur etc. pp. es gibt da sicherlich viele Lücken und EINE Methode, die zu schließen, ist OA).- eben, jeder muss gleichberechtigten Zugang zu allen Gesetzen und Urteilen haben, die sein Privat-, Berufsleben und die Gesamtgesellschaft regulieren, im Internetzeitalter eben nicht mehr in Bibliotheken, sondern durch das effizientes Medium Internet muss die jederzeitige kostenlose Information hinsichtlich eines derart wichtigen und umfänglich regulierender Bereichs gewährleistet sein

 

- "Es gibt m. E. nicht sehr viele Menschen, die keine juristische Ausbildung genossen haben und trotzdem Gerichtsentscheidungen und Fachaufsätze lesen wollen." - Das erscheint mir nun garnicht realistisch. Es gibt erstens sehr viele Akademiker, auch aus nicht- oder teiljuristischen Bereichen, die wissenschaftlich ihre Themenbereiche flankierende Informationen benötigen und recherchieren. Zweitens gibt es allgemein politisch interessierete Menschen, die sich für die vielfältigsten gesellschaftlichen Themen interessieren, im Internet recherchieren um sich sodann an meinungsbildenden on- und offline-Diskussionen beteiligen zu können, und daher gerne hochwertige wissenschaftliche kritische Beiträge aus allen Gesellschaftsbereichen und damit gerade jurisischen Themen lesen. Drittens gibt es die Vielfalt der Privatleute, die sie persönlich betreffende juristische Sachverhalte vorab deteilliert selbst recherchieren müssen, was unterschieldiche Grüne hat, z.B. um sich Teillösungen ihres Problems zu uerhoffen, oder sich auch vor einer juristischen Klärung in dieses aus Interesse oder Notwendigkeit einzuarbeiten. Und Viertens und nicht zuletzt die große Zahl juristische Gebildeter, die barrierefrei umfassend und efffizient recherchieren und arbeiten möchten und müssen.

- "Sie schreiben von der "großen Masse der juristisch interessierten Öffentlichkeit" und versäumen es, darzulegen, wen Sie eigentlich meinen." - bei lebensnaher Auslegung ist das jeder schlicht durchschnittlich gebildete Bürge, denn schon aus dem eigenen Beanntenkreis interessiert sich so ziemlich jeder auch "juristische Laie" konstant für aktuelle und historische politische und juristische Probleme der Gesellchaft.

 

Grds. besteht ein berechtigtes Bedürfnis aller Menschen nach komplett freien Informationen im Internet, zumindest in den Wissenschaften. Folglich haben alle Bürger, ganz besonders alle Juristen, den Anspruch und müssen das Recht haben, jederzeit kostenfreien Zugriff auf derart wichtige Informationen wie Gesetze, Urteile und Aufsätze insbesondere und zumindest aus den juristischen und politischen Wissenschaften, aber auch vielen anderen besonders lebensnahen Wissenschaften, haben.

 

Nach Allem steht fest, dass ein grundlegender und massenhafter Bedarf vorhanden ist und auch sehe ich kein Einziges und erst recht kein überzeugendes Argument gegen open-access.

 

Soviel nur kurz zur Erläuterung...

 

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