"Diese wird Ihnen gefallen!" - Fußballprofi Mehdi Mahdavikia hat Probleme...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 29.09.2009

Danke zunächst einmal an den Blogleser Tilman für den nachfolgenden Link: http://www.welt.de/die-welt/sport/article4652267/Verschleiern-ist-teuer.... , den er mit dem Zusatz "Diese wird Ihnen gefallen" im Blog mitgeteilt hat. Mehdi Mahdavikia, Fußballprofi in Frankfurt hatte ja schon mal ein Problem (oder zwei), nämlich mehrere Ehefrauen. Das ist natürlich noch lange kein Verkehrsrecht. Sein neues Problem: Er war zu schnell gefahren, was natürlich schon manchem passiert ist. Herr Mahdavikia löste das kreativ und bezichtigte eine andere Person als Fahrer, und das nur, um 50 Euro Geldbuße zu vermeiden!

Das Ende ist klar: Verurteilung wegen § 164 StGB und zwar mit der schon ein wenig beeindruckenden Tagessatzhöhe von 1500 Euro!

 

Aus dem Bericht bei Welt-Online:

"...Die Episode unter dem Motto "dumm gelaufen" hat sich der 106-malige Nationalspieler und Fußballer des Jahres 2003 in Asien allerdings ausschließlich selbst zuzuschreiben. Vor einem Jahr war er mit seinem Mercedes-Geländewagen auf der A 7 bei Hannoversch Münden geblitzt worden. 50 Euro verlangte der zuständige Landkreis Göttingen von Mahdavikia, doch der gab an, gar nicht selbst gefahren zu sein, sondern den Wagen am betreffenden Tag einem Freund geliehen zu haben.

Blöd nur, dass der Kumpel jene Sicht der Dinge bestritt, auf dem Radarfoto auch keinerlei Ähnlichkeit auszumachen war und schließlich die Behörden Ermittlungen aufnahmen. Denn wer wahrheitswidrig einen anderen einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt, begeht eine Straftat: falsche Verdächtigung. Am Donnerstag schließlich verurteilte das Amtsgericht Göttingen den wenig findigen Mahdavikia zur Zahlung von 50 Tagessätzen à 1500 Euro..."

 

Irgendwie erinnert mich das an diese Meldung aus 2000:

"...Der BVB-Torwart Jens Lehmann (31), der 100 Mark zahlen sollte, weil er vor kurzem auf der A1 31 km/h schneller als erlaubt gefahren ist, wollte dieses Verkehrsdelikt nun vor dem Amtsgericht Münster vertuschen.

Er ließ seinen Bruder Jörg mit Sonnenbrille getarnt vor Gericht auftreten, damit der zu schnell gefahrene Mann vom Radar-Foto nicht so wie die angeklagte Person aussah.

Allerdings ging Lehmanns Plan nicht ganz auf, denn der Richter kannte sich im Fußball offenbar gut aus, so dass er bemerkte, dass es nicht Jens Lehmann war. Darauf wurde Jörg aus dem Gericht geworfen und Jens muss nun die 100 Mark Strafe zahlen...."

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

da war er wohl auch bei der Benennung ein wenig zu schnell. Nach OLG Celle, Urteil vom 21.06.2007, AZ: 32 SS 89/07 (DAR 2007, 713), stellt das wahrheitswidrige Bezichtigen einer anderen Person im Bußgeldverfahren dann keine falsche Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB dar, wenn zu dem Zeitpunkt der Benennung gegenüber der anderen Person bereits die Verfolgungsverjährung abgelaufen ist. In diesem Fall fehlt der wahrheitswidrigen Benennung die Eignung, sanktionsrechtliche Massnahmen gegen die verdächtigte Person auszulösen. Die Voraussetzungen der allein in Betracht kommenden Vorschrift des § 164 I und II StGB sind nicht erfüllt. Ein strafbares Verhalten scheidet bereits deshalb aus, weil die vom Betroffenen aufgestellte Behauptung, nicht er sondern die benannte Person habe den Verkehrsverstoss begangen, nicht im Sinne des § 164 II StGB geeignet war, ein behördliches Verfahren gegen diese herbeizuführen.

0

Kommentar hinzufügen