"Alkohol-Interlock" - Und? Hilft`s?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 28.09.2009

Oh, das Thema hatte ich verkramt. Die SZ hat vor ein paar Wochen über ein Fahrzeug von Toyota mit Wegfahrsperre berichtet, schauen Sie mal hier:

"...Der japanische Autobauer Toyota arbeitet an einer automatischen Wegfahrsperre für alkoholisierte Fahrer. Das neue System soll das Auto automatisch blockieren, wenn der Fahrer zu tief ins Glas geguckt hat, teilte das Unternehmen mit.... In den Wägen mit eingebauten Wegfahrsperre werden Kameras und Atemkontrollgeräte eingebaut, in die der Fahrer vor Fahrtantritt pusten muss. Entdeckt das System Anzeichen von Alkohol, wird der Fahrer entweder gewarnt - oder bei einer zu großen Menge die Zündung blockiert. Gehört das Fahrzeug zur Autoflotte eines Unternehmens, einer Behörde oder einer Organisation, wird zugleich automatisch der Fahrdienstleiter alarmiert...."       Für Fahranfänger kann das sicher ein sinnvoller Schutz sein, um nicht gegen § 24c StVG zu verstoßen - jedenfalls in diese Richtung hat die SZ argumentiert.     Derartige Geräte heißen "Alkohol-Interlock" und wurden vor einigen Jahren intensiv in der Verkehrswissenschaft behandelt. Hier etwa eine Abhandlung von Pronon. Auch der 45. Verkehrsgerichtstag hat sich bereits damit befasst ("Zündsperre - ein neuer Weg zur Alkohol Prävention) und kam zu folgenden Ergebnissen:
1. Atemalkoholsensitive Wegfahrsperren (Alkohol-Interlocks) sind grundsätzlich geeignet, die vorhandenen Möglichkeiten der primären und sekundären Prävention von Alkoholfahrten zu ergänzen. 2. Eine generelle Verpflichtung aller Fahrzeughalter zum Einbau von Alkohol-Interlocks durch den Gesetzgeber kommt wegen unverhältnismäßiger Einschränkung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 GG) nicht in Betracht (einstimmig angenommen ). Bei beruflich genutzten Fahrzeugen würde der obligatorische Einbau auch gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und bei hier ansässigen Unternehmen aus anderen EU-Staaten gegen die europäische Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EGV) verstoßen (bei zwei Enthaltungen einmütig angenommen). 3. Im Bereich der primären Prävention ist der freiwillige Einbau von Alkohol-Interlocks bei betrieblich genutzten Fahrzeugen sinnvoll, insbesondere bei der gewerblichen Personenbeförderung, bei Gefahrguttransporten sowie im Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (einstimmig angenommen). 4. a) Im Bereich der sekundären Prävention bei bereits auffällig gewordenen Kraftfahrernkommt in geeigneten Fällen nach vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis bei bedingter Eignung die Erteilung einer beschränkten Fahrerlaubnis gem. § 23 Abs. 2 FEV in Betracht, die nur zum Führen von Kraftfahrzeugen mit eingebautem Alkohol-Interlock berechtigt. b) Sinnvoll ist dies nur in Verbindung mit psychologischen Maßnahmen zur Wiederherstellung der unbedingten Kraftfahreignung. c) Die Frage, welche Konsequenzen Fehlversuche – diese werden stets dokumentiert –während der bedingten Eignungsphase für die Eignungsbeurteilung zum Führen von Kraftfahrzeugen haben, bedarf weiterer Klärung, z. B. im Rahmen eines Modellversuchs (mit großer Mehrheit angenommen). 5. Eine Fahrerlaubnisentziehung kann nicht durch den Einbau eines Alkohol-Interlocks ersetzt oder verkürzt werden, da sich die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf die Person und nicht auf ein Fahrzeug bezieht. 6. Die Entscheidung des Gerichts über die Ausnahme bestimmter Arten von Kraftfahrzeugen von der Fahrerlaubnis-Sperre gem. § 69a Abs. 2 StGB kann vom Einbau eines Alkohol-Interlocks abhängig gemacht werden. 7. Es wäre wünschenswert, bei der technischen Weiterentwicklung der Geräte Verbesserungen zur Fahreridentifikation zu erzielen.  
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2 Kommentare

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Der eingebaute "Breathalizer" ist ein beliebtes Mittel zur Kontrolle von Fahrern, die wegen Alkoholfahrten Bußen zahlen oder ihren Führerschein verloren haben - in den USA. Insofern macht das absolut Sinn und kann für Toyota - in den USA - zu einem echten Vorteil im Markt werden.

In DE sind wir (noch) nicht so weit.

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