Entbindung vom persönlichen Erscheinen: OLGe stützen Tatrichter - Erscheinenspflicht bei drohendem Fahrverbot

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 27.09.2009

Offenbar gibt es einen neuen Trend in der OLG-Rechtsprechung zur Entbindung des Betroffenen von seiner Erscheinenspflicht. In zwei jüngeren Fällen haben OLGe Tatrichterurteile gehalten, in denen es zu einer Einspruchsverwerfung wegen Nichterscheinens gekommen war und der Betroffene zuvor erfolglos die Entbindung von seiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen beantragt hatte.  

In beiden Fällen stand auch ein Fahrverbot nach § 25 StVG in Rede. Die Betroffenen hatten jeweils die Fahrereigenschaft zugestanden und dazu erklärt, nicht weiter zur Sache auszusagen. Bislang reichte das eigentlich, um eine Entbindung zu erreichen, vgl. hierzu meinen Aufsatz in DAR 2008, 413.

Sowohl das OLG Oldenburg NZV 2009, 405 als auch das OLG Hamm, Beschl. v. 3.8.09 - 3 Ss OWi 484/09 haben es jetzt für nicht rechtsfehlerhaft angesehen, wenn der Tatrichter auf dem Erscheinen besteht, weil er im Rahmen der Erörterungen zum Fahrverbot hofft, von dem Betroffenen trotz angekündigten Schweigens nähere Angaben zu unverhältnismäßigen Härten beruflicher Art zu erhalten.

 

Verteidiger müssen sich hierauf natürlich einstellen und ggf. ausdrücklich im Entbindungsantrag klarstellen, dass auch zu einer etwaigen Unverhältnismäßigkeit einer Fahrverbotsanordnung keinerlei Angaben gemacht werden. Mit dem Mandanten muss das natürlich ausdrücklich abgesprochen werden... 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen