BVerfG zur Widerspruchsfrist gegen Verkehrszeichen: "Geht nach Haus' und übt noch mal"Inhalt abgleichen

Experte: Carsten Krumm

RiAG

26.09.2009, 19:00 Uhr

Dr. Frank Bokelmann, der bereits mehrfach Tipps für Blogbeiträge gegeben hat, hat mich auf eine aktuelle Entscheidung des BVerfG zu Verkehrszeichen aufmerksam gemacht. Konkret geht es um die umstrittene Frage der Widerspruchsfrist gegen Verkehrszeichen. Herr Dr. Bokelmann in seiner Zuschrift, die ich hier gerne als Gastkommentar einfüge: 

Seit mindestens einem Jahrzehnt wälzt die Verwaltungsrechtsprechung die o.a. Frage von einer Seite auf die andere. Jetzt hat das BVerfG nach einer Steilvorlage des BVerwG dem VGH Mannheim mit Beschluß vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 ein Verfahren zur nun richtigen Bearbeitung zurückgegeben, in dem diese behauptet hatten, die Widerspruchsfrist beginne mit der Aufstellung des Schildes. Fast möchte man angesichts der Begründung meinen, die Verfassungrichter riefen den Richtern zu: "Geht nach Haus' und übt noch mal".

Der vollständige Beschluß ist abgelegt unter
http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/09/2009-09-10-bverfg-be...

 

Und ganz wichtig: Danke, Herr Dr. Bokelmann!

 

Ich würde mich natürlich freuen, wenn auch andere Blogleser mir Hinweise und Kommentare zu aktuellen Problemen/Entscheidungen mailen.

 

 

 

PS:

Einen zweiten Tipp von Herrn Dr. Bokelmann gibt`s in wenigen Tagen.

 

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Kommentare

Kommentare:
Jens

26.09.2009, 21:03 Uhr

Danke für die Veröffentlichung!

 

- der Beschwerdeführer

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Jens

26.09.2009, 21:08 Uhr

P.S.: Ein Link nicht nur aufs PDF, sondern auf meinen Blogpost http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/24/verfassungsbeschwerde-erfolgr... wäre nett ...

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DrFB

28.09.2009, 10:37 Uhr

Der Beschluss jetzt ist auch zu finden unter

BeckRS 2009 39130

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Jens

28.09.2009, 18:32 Uhr

"Der Beschluss jetzt ist auch zu finden unter

BeckRS 2009 39130"

 

Ja, als Löhnware.

 

Auf openJur ist er übrigens auch zu finden: http://openjur.de/u/31469-1_bvr_814-09.html

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DrFB

29.09.2009, 06:53 Uhr

"Auf openJur ist er übrigens auch zu finden: http://openjur.de/u/31469-1_bvr_814-09.html"

 

Und das sogar mit der richtigen Nummerierung.

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Jens Müller

29.09.2009, 15:52 Uhr

Die Entscheidung paßt zu der Kritik in NVwZ 2009, 369, oder?

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