Frankreich: Internet kann bei Urheberrechtsverletzungen gekappt werden ("Three Strikes Out") - Nationalversammlung billigt HADOPI

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 23.09.2009

Die französische Nationalversammlung hat die lange umkämpften Strafvorschriften des HADOPI am gestrigen Dienstag endgültig abgesegnet (HADOPI 2). Von Anfang 2010 an drohen mithin Rechtsverletzern nach zwei behördlichen Verwarnungen per E-Mail und Brief einjährige Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe. Es ist wahrscheinlich, dass eine Gruppe von Abgeordneten (Sozialistische Partei) beim frz. Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel)  vorstellig werden wird, um das HADOPI 2 Gesetz - wie hier im Blog berichtet zum zweiten Male seit diesem Sommer - auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, bevor es inkraft tritt.

 

Quelle: u.a. http://www.lemonde.fr/technologies/article/2009/09/22/hadopi-2-definitivement-adopte_1243797_651865.html#ens_id=1232569

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1 Kommentar

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Da darf man gespannt auf das Ergebnis sein. Wenn jemand drei Mal jemand anderes über das Telefon belästigt hat darf man das Telefon abstellen. So ungefähr ist das einzuordnen. Ich halte das für ein ausdruck der Hilflosigkeit und zudem für primitiv.

 

Grüße

ALOA

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