Verschollener Frachter "Artic Sea" - eine neue Form der Piraterie?

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 14.08.2009

Auf die Erklärung für das  mysteriöse Verschwinden des Frachters "Artic Sea" darf man gespannt sein!

Wie T-Online heute meldet, sei das Schiff 840 km vor dem Kapverdischen Inseln ausfindig gemacht worden. Der russische NATO-Botschafter  Dmitri Rogosin wird mit den Worten zitiert, die Situation des Schiffes sei "dramatisch"; mehr könne er aber im Moment nicht zu dem Thema sagen.

Natürlich schießen die Spekulationen ins Kraut. Der Bericht spricht  auch davon, dass Experten davon ausgehen, dass das Schiff Opfer einer neuen Form der Piraterie geworden sein könnte. Was das nun heißen soll, schreibt T-Online nicht.

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9 Kommentare

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Hallo,

heute befindet sich bei süddeutsche.de ein Artikel, in dem es u.a. heißt:

 

Russlands Nato-Botschafter Dmitrij Rogosin gab jetzt sogar zu, vom 12. August an habe er aus Brüssel täglich "Aufenthaltsort, Kurs und Geschwindigkeit" erfahren. Die Russen, heißt es bei der Nato, hätten jedoch von Anfang an darauf bestanden, sie wollten das Problem selbst lösen. "Da haben wir uns bewusst rausgehalten. Sonst hätte es mächtige Verwicklungen gegeben."

"Herren des Verfahrens"

Die Geschichte vom verschwundenen Frachter mit russischer Besatzung - eine Legende. Die Europäer stört das nicht weiter; mit Ausnahme der Balten schien niemand in der EU daran interessiert zu sein, die Entführer zu stoppen oder das Verbrechen aufzuklären. Dabei ist die Arctic Sea - sie fährt unter maltesischer Flagge und gehört einer finnischen Reederei - ein Schiff der EU, und die angeblichen Piraten (unter ihnen mindestens ein Litauer) haben die Strafgesetze etlicher Staaten, darunter Schweden und Deutschland, verletzt.

Doch die Russen bleiben Herren des Verfahrens. Die Nato erklärt offiziell, es habe zur Absprache mit Moskau gehört, dass nur Russland die Öffentlichkeit informieren durfte.

Wieso ist jetzt die russische Justiz weiterhin (alleine) zuständig? Kann das zwischen der Nato und Russland vereinbart werden?

 

 

 

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Ich hatte mich schon die ganze Zeit über gefragt, wie die Presse unkommentiert die Meldung transportieren konnte, das Schiff sei "verschollen". Das US-Militär hat die Ozeane mit einem Netz an Mikrofonen überzogen, mit dem per passivem Sonar computergesteuert die Bewegung jedes Schiffes überwacht wird. Ferner gibt es Staelliten-Überwachung, auch sind Schiffe mit GPS und ggf. Transpondern ausgestattet. Da geht kein Schiff "verloren". Auch jetzt kennen wir nur einen Bruchteil der Story.

Dass die Russen auf zivilen Frachtern heimlich militärische Güter zu transportieren pflegen, ist spätestens seit der Kuba-Krise bekannt. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30872/1.html

Nicht nur vor Gerichten, sondern auch auf hoher See ist nichts so undenkbar, als dass man es ausschließen könnte. -> http://de.wikipedia.org/wiki/Jennifer-Projekt

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Ja, da kann jetzt natürlich viel spekuliert werden, ob es Piraterie, Erpressung, Waffenschmuggel, ein verdeckter Einsatz des Mossad oder versuchter Versicherungsbetrug war, für alle Theorien gibt es Argumente und Gegen-Argumente.

Mich interessiert hier in diesem Forum allerdings alleine die rechtliche Seite, warum die russischen Behörden Haftbefehle gegen die vermeintlichen Täter erlassen und diese nach Russland überführen durften und ob ein eventueller Strafprozess in Russland abgehalten werden kann. Gibt es völkerrechtliche  Übereinkommen, dass immer der Staat dazu berechtigt ist, der auf internationalen Gewässern die Straftäter überführt hat?

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@ armer Tor

Nach Art. 92 Abs. 1 Seerechtsübereinkommen (SRÜ) unterstehen Schiffe der Hoheitsgewalt ihres Flaggenstaates. Ein von Piraten erbeutetes Schiff darf aber nach Art. 105 SRÜ von jedem Staat aufgebracht werden. Er darf die Täter seinen Gerichten zuführen.

Abhängig von der tatsächlichen Sachlage kommt im vorliegenden Fall eine solche Aufbringung oder auch eine Hilfeleistung in Betracht. Sobald die Täter auf das russische Schiff und damit auf russisches Hoheitsgebiet überführt waren, gelten die allgemeinen völkerrechtlichen Regeln für die notwendigen Anknüpfungspunkte zur Strafverfolgung (zB hier russische Staatsangehörigkeit).

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