Leservorschlag: "Weg mit Geschwindigkeitsmessgeräten ohne Fotodokumentation"

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 13.08.2009

In dem Blog-Beitrag "80 % der Geschwindigkeitsmessungen falsch? Nö - nur Marketing" hat Rechtsanwalt Sönke Tetting heute vorgeschlagen, einen Blogbeitrag zum o.g. Thema zu eröffnen. Dem komme ich gerne nach.

Das Problem ist sicher vielen Lesern bekannt und wird auch von vielen Polizeibeamten gesehen. Nahezu alle in Deutschland eingesetzten Laser-Geschwindigkeitsmessgeräte messen, ohne dass die Messung und die Gerätetests (etwa durch Foto) dokumentiert werden. Somit können menschliche Fehler bei Durchführung der Messung oder bei dem Aufbau/der Einrichtung des Gerätes im Nachhinein oft gar nicht mehr festgestellt werden.

Was nun? Weiter so? Abschaffung der einmal vorhandenen Geräte? Sehen Sie vielleicht andere Dokumentationsmöglichkeiten, z.B. durch Einsatz eines "Kontrollbeamten"? Sollte zumindest die Einrichtung des Gerätes und die Durchführung der Tests gefilmt/fotografiert werden, bis auf "Fotogeräte" umgestellt ist?  

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4 Kommentare

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Solange die Rechtssprechung diese Lasergeräte als "Beweis" für was-auch-immer akzeptiert, werden sie auch weiter benutzt werden.

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@ Tilman: Es gibt aber auch andere Rechtsprechung ;-), z.B. AG Herford DAR 2009, 97 ff. Das Gericht stellt völlig zu Recht auf die mangelhafte Dokumentation und mögliche Fehlerquellen ab.

Zudem ist eine Videodokumenation technisch kein Problem und wird vereinzelt auch praktiziert, so z.B. in Schleswig-Holstein. Sie sollte auch obligatorisch sein.

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wie in anderen Staaten auch sollte zumindest Video/Fotodokumentation erfolgen. Danke für den Hinweis auf  Videodokumentation in Schleswig-Holstein, kannte ich nicht, dachte, es sei nur im Ausland mit Dokumentation. Es ist wohl technisch relativ unproblematisch die vorhandenen Geräte nachzurüsten.

Andererseits macht mit der Gedanke Spass, dass es so bleibt, wie bisher. Da hat man doch immer noch den Polizeibeamten als Fehlerquelle, den man in der Verhandlung dann ein wenig nerven darf....

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Der Grund für den Verzicht auf die Nutzung der Fotoaufsätze in BW laut dem Innenministerium: Durch den Verzicht auf die Fotoaufsätze bei Lasermessgeräten wird die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage der Beamten aus BW gesteigert.

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