Aus anderen Blogs: Unsinnige Beschilderung bei Ballmann

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 09.08.2009

Keine wirklich wichtige Meldung, aber doch einmal mehr ein Beispiel für (scheinbar?) unsinnige Beschilderung. Schauen Sie hier bei "Im Namen des Volkers".

 

PS.: Wie viele andere wüsste ich ja gerne mal, wer Ballmann wirklich ist...

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10 Kommentare

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Der Nachname ist offensichtlich bekannt und der Vorname auch. Wenn man jetzt ein bisschen sucht, findet man was zum Bereitschaftsdienst 2009 eines Gerichtes, wo auch der Name des Blogbetreiber auftaucht.

Hat ungefähr 5 Minuten Zeit gekostet...

 

Herzliche Grüße und schönes WE

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Lieber Herr leD,

Sie sind vermutlich auf den Bereitschaftsplan des Amtsgerichts in der Stadt gestossen, die sich die älteste in ganz Deutschland nennt.

Ich könnte jetzt schweigen und mir denken, was für eine schöne falsche Spur da gelegt worden ist.

Aber um den Kollegen dort vor Schwierigkeiten, Ärgernissen oder gar Anfeindungen zu schützen, sage ich Ihnen: Er ist es nicht.

Wenn Sie mein blog richtig gelesen hätten, hätten Sie bemerkt, dass sich der Name Ballmann von dem wunderbaren Roman Ballmanns Leiden oder Einführung in das Konkursrecht von Herbert Rosendorfer ableitet.

Also, bitte nicht den (mir bis vor 10 Minuten unbekannten) Kollegen desavouieren

MfG

Ballmann

 

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Vielleicht lese ich wirklich mal den Roman (aber erst im nächsten Urlaub- und nur, wenn er wirklich lesenswert ist). Und trotz aller Neugier: Ich würde mir auch gar keine "Enttarnung" Ballmanns wünschen.

Lieber le D,

manchmal ist zu schnelles Selbstbewußtsein eben zu schnell. I.Ü. hat jeder, der den Roman "Ballmanns Leiden" nicht gelesen hat, einen zu engen Blick auf die Jurisprudenz.

@Ballmann: Sie werden ja langsam zum Juristenzorro....

 

Beste Grüße,

GHK

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Ja, gebe zu, dass das eine Vermutung war - angesichts der Spur allerdings eine plausible.

Dass der Name einem Roman entspringt war mir nicht bewußt und wurde IIRC bislang auch nicht kommuniziert. Ich lese außerhalb des Berufs keinerlei Sachen mit absehbarem juristischem Bezug - dazu ist mir meine Zeit schlicht zu schade.

Die Sache hat aber noch einen Haken: jemand, der nicht Namensträger ist, benutzt einen Namen, der mit dem einer natürlichen Person identisch ist. Warum springen mir da jetzt bloß BGH I ZR 296/00 in Kombi mit Oberlandesgericht Nürnberg 4 U 1790/05 in den Kopf?

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Genau diese Schilderkombination hat der TAGESSPIEGEL schon im Juni 1988 einmal veröffentlicht. Sie hing damals mitten in der (West-)Berliner City an einer Straße ohne Radweg.

Und der ADFC Hamburg hatte im Mai 2006 in einer Pressemitteilung die schönsten Kombinationen mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" zusammengestellt:

http://www.hamburg.adfc.de/aktuell/pressemitteilungen/pressemitteilung/n...

Das Zz hing fast jedem denkbaren Verkehrszeichen, unter Ampeln(!) und sogar unter einem Zeichen "Höhenbegrenzung 3,7 Meter" (was doch recht großzügig ist). Bedeuten sollte es: "Gehweg für Radfahrer frei". Leider sind die Bilder nicht mehr da. Aber bei Rot als Radfahrer ganz legal über die Kreuzung wär's doch gewesen, oder?

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@ le D

Ihren Hinweis auf BGH I ZR 296/00 verstehe ich nicht.

Der Richter und Schriftsteller Rosendorfer hat in den 80-iger Jahren die fiktive Romanfigur Martin Ballmann erfunden

Ich habe als Richter und Blogger die fiktive Figur Ballmann in gr0ßer Bewunderung für seinen Schöpfer geklaut, wieder aufleben lassen.

Ich hoffe, Rosendorfer wird mir diese Urheberrechtsverletzung verzeihen

Herr Krumm, Sie werden kein passenders Sittengemälde der Justiz zur damaligen (und z.T heutigen) Zeit finden

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