Umsatzsteuer auf die Versendungspauschale auch beim Pflichtverteidiger

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 31.07.2009

Eine fast unendliche Geschichte ist die Frage der Erstattung der Umsatzsteuer auf die Versendungspauschale des Verteidigers. Das OLG Bamberg hat im Beschluss vom 2.4.2009 - 1 Ws 127/09- die Variante beschäftigt, ob auch ein Pflichtverteidiger von der Staatskasse beanspruchen kann, dass ihm Umsatzsteuer auf die Versendungspauschale erstattet wird. Das Amtsgericht und das Landgericht hatten diese Frage verneint, die weitere Beschwerde vor dem OLG Bamberg hat jedoch Erfolg. Es gebe keine gesetzliche Grundlage, den Pflichtverteidiger anders zu behandeln als den Wahlverteidiger. Die gerichtliche Geltendmachung der Gebühren eines Pflichtverteidigers sei umsatzsteuerrechtlich nichts anderes als die Rechnungstellung an den Mandanten.

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