Scholz: Altersteilzeit bis 2014 verlängern

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 27.07.2009
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtAltersteilzeitOlaf Scholz2|8075 Aufrufe

Bundesarbeitsminister Scholz hat am Wochenende vorgeschlagen, das Altersteilzeitgesetz um fünf Jahre zu verlängern. "Altersteilzeit ist ein Angebot für Menschen, die lange gearbeitet haben und vor der Rente einmal halblang machen möchten", sagte der Minister in einem Interview. Einen Gesetzentwurf habe er bereits fertig in der Schublade. Nach seinen Vorstellungen sollen künftig allerdings nur noch diejenigen Unternehmen Anspruch auf Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit haben, die für jeden Mitarbeiter in Altersteilzeit einen Auszubildenden übernehmen. Die Einstellung eines Arbeitslosen würde dann nicht mehr genügen.

Nach dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung läuft das Altersteilzeitgesetz Ende 2009 aus. Eine Förderung wird nur noch gewährt, wenn mit der Altersteilzeitarbeit spätestens am 31.12.2009 begonnen wird; im Blockmodell muss spätestens an diesem Tag die Arbeitsphase beginnen. Die Freistellungsphase kann dagegen auch erst später liegen, z.B. bei fünfjähriger Block-Altersteilzeit vom 30.6.2012 bis 31.12.2014 (Einzelheiten bei Hanau, NZA 2009, 225).

Einige Tarifvertragsparteien haben bereits auf das Auslaufen der Förderung reagiert: So sieht der Tarifvertrag für die Metallindustrie Baden-Württembergs vor, dass die Arbeitnehmer auch nach dem 31.12.2009 in Altersteilzeit gehen können. Die Aufstockung auf 82% des letzten Nettoentgelts bleibt unverändert. Zum Ausgleich für die wegfallende Förderung seitens der Bundesagentur (Erstattung der Aufstockungsbeträge in der gesetzlichen Höhe von 70% des Nettoentgelts) verzichten die Arbeitnehmer bei der nächsten Tariflohnerhöhung auf eine Anhebung von 0,4%. Der "TV Demo" der Chemieindustrie sieht ebenfalls eine Fortführung der Altersteilzeit vor, hier müssen die Arbeitgeber das Nettoentgelt sogar auf 85% aufstocken. Die Finanzierung erfolgt ab 2010 durch einen Demografiefonds, in den jeder Arbeitgeber 300 Euro pro Beschäftigten und Jahr einbringen muss.

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2 Kommentare

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Die Altersteilzeitmöglichkeit muß bestehen bleiben... Wie sollten sonst ältere Arbeitnehmer mit über 40 Jahren Vollbeschäftigung noch "würdig" in den Rentenbezug gleiten können.

Eine Altersteilzeit ohne die Förderung seitens der Arge ist für viele Arbeitnehmer dann nicht mehr möglich und steuert auf noch mehr soziales Ungleichgewicht hin.

MfG

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