OLG Schleswig: Eine Zeittaktklausel von 15 Minuten ist in einer Vergütungsvereinbarung zulässig

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 25.07.2009

Zeithonorarvereinbarungen arbeiten vielfach mit Zeittaktklauseln.Starke Verunsicherung der Praxis war insoweit jedoch durch eine Entscheidung des OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 129, entstanden, welches die Vereinbarung einer Stundenabrechnung per angefangener Viertelstunde in einer Vergütungsvereinbarung für unwirksam hielt. Gegen diese Auffassung hat sich nunmehr das OLG Schleswig im Urteil vom 19.02. 2009,- 11 U 151/07  gestellt und die Vereinbarung einer Zeittaktung von 15 Minuten im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung bedenkenlos als zulässig angesehen. Vielmehr erscheint nach dem OLG Schleswig" die Aufschreibung im 15-Minuten-Takt" für die anwaltliche Tätigkeit, deren Arbeitsschritte in aller Regel längere Zeitabschnitte als nur einzelne Minuten umfassen, als adäquat. Auch im übrigen ist die Entscheidung des OLG Schleswig lesenswert, setzt sie sich insbesondere auch zutreffend mit der Frage auseinander, wie substantiiert das Bestreiten des Beklagten gegen eine Zeitaufstellung des klagenden Rechtsanwalts erfolgen muss.

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