Rechtswidrige Blutprobenentnahme: Kommt es jetzt tatsächlich zu Strafverfahren gegen Polizisten?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 21.07.2009

Irgendwann musste es ja soweit kommen: Nach einer polizeilichen Blutprobenentnahme hat eine Angeklagte nun die beteiligten Polizeibeamten angezeigt. Verteidigungstaktik halt. Resultat: Im Strafprozess gegen die alkoholisierte Fahrerin schweigen nun auch die Polizisten. Da bin ich doch mal gespannt, wie es weitergeht! Hier die schon einige Tage alte Originalmeldung von nw-news.de.

Hinweis: Diesen Zeitungsartikel habe ich über einen Link im Lawblog gefunden.

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4 Kommentare

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Hallo!

Da es mittlerweile eine Vielzahl an Threads zu diesem Thema gibt, stelle ich meine diesbezügliche Verständnisfrage einfach mal in dem Neuesten:

Was passiert, wenn der (vermeintlich) betrunkene Fahrer bei den Polizisten bzw. dem zur Blutentnahme beigezogenen Arzt angibt, Bluter zu sein, und dann jede weitere Auskunft/Mitarbeit verweigert?

Unabhängig davon, ob ein Richter angerufen wurde oder nicht bzw. ob er wirklich Bluter ist oder nicht?

Beste Grüße

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Der Betroffene hat das einzig Richtige getan. Es handelt sich imho um Körperverletzung zumindest jedoch um einen Eingriff gegen die körperliche Unversehrtheit.

Es ist und bleibt zu hoffen, dass sich der Gedanke des Rechtsstaats eines Tages auch in den Köpfen bestimmter Politiker, Polizisten und Juristen durchsetzt.

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"Verteidigungstaktik halt."

Ja klar.

Ein Polizist greift ohne rechtliche Grundlage in die körperliche Unversehrheit eines Beschuldigten ein (Körperverletzung im Amt) und Ihr Kommentar erschöpft sich im Wesentlichen mit dem Statement "Verteidigungstaktik halt."

Geht's bitte noch eine Runde billiger? Bitte ein deutliches Statement, denn dann habe ich wenigstens kein schlechtes Gewissen mehr, den Feed zu killen. :-)

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Unbestritten kann man das Verhalten der Verteidigung nur als taktisches Manöver kennzeichnen. Allerdings bleibt ihr auch gar nichts anderes übrig. Solange Ermittlungsbehörden, die gegen ihre Eilanordnungskompetenz verstoßen, von der Judikative im Grundsatz mit einem Beweisverwertungsgebot beschenkt werden, so lange wird sich nichts ändern. Eine Richterschaft, die im Namen materieller Gerechtigkeit weitgehend bedenkenlos rechtwidrig erlangte Beweismittel verwerten will, kann sich daher zwar über taktische Spielchen der Verteidigung lustig machen, aber nicht erntlich wundern.

 

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Unbestritten kann man das Verhalten der Verteidigung nur als taktisches Manöver kennzeichnen. Allerdings bleibt ihr auch gar nichts anderes übrig. Solange Ermittlungsbehörden, die gegen ihre Eilanordnungskompetenz verstoßen, von der Judikative im Grundsatz mit einem Beweisverwertungsgebot beschenkt werden, so lange wird sich nichts ändern. Eine Richterschaft, die im Namen materieller Gerechtigkeit weitgehend bedenkenlos rechtwidrig erlangte Beweismittel verwerten will, kann sich daher zwar über taktische Spielchen der Verteidigung lustig machen, aber nicht erntlich wundern.

 

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