Auf den Kopf gestellt: Können nun doch tilgungsreife Voreintragungen verwertet werden?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 21.07.2009

Manche Entscheidungen glaubt man einfach nicht. Eigentlich war „ausgepaukte“ Rechtsprechung aller OLGe, dass in Bußgeldverfahren tilgungsreife Voreintragungen im VZR nicht verwertet werden dürfen und zwar auch nicht in der Überliegefrist des § 29 VII StVG. Das OLG Frankfurt hat dies allerdings anders gesehen: Der Tatrichter darf tilgungsreife Voreintragungen auch in der Überliegefrist verwerten, wenn der abzuurteilende Verstoß zu einer Zeit stattfand, zu der die Tilgungsreife noch nicht eingetreten war, vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 22.1.2009 – 2 Ss OWi 352/08 = NZV 2009, 350.

RiBGH Peter König hat in NZV 2009,352 so auch gleich die Entscheidung kommentiert… und deutlich kritisiert, zumal das OLG Frankfurt die Sache dem BGH hätte vorlegen sollen/müssen. Ob sich dies Rechtsprechung des OLG Frankfurt durchsetzt? Ich glaub`s nicht.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Wenn das OlG hätte vorlegen müssen, wäre die Verfassungsbeschwerde schon begründet (vgl. Schroth JR 1990, 93). Ist die Sache in Karlsruhe schon anhängig?

0

Kommentar hinzufügen