Vorsicht bei zweitinstanzlichen Streitwertfestsetzungen
von , veröffentlicht am 04.07.2009Rechtsgebiete: Streitwertfesetzung.RechtsmittelGegenvorstellungVergütungs- und Kostenrecht|2105 Aufrufe
Zweitinstanzliche Streitwertfestsetzungen sind, insbesondere wenn sie zu niedrig ausgefallen sind, wegen der beschränkten Anfechtungsmöglichkeit nach § 68 Abs. 1 S. 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 S. 3 GKG besonders ärgerlich. Der VGH Kassel hat im Beschluss vom 20.3.2009 - 6 A 2226/08-zudem noch entschieden, dass im Rahmen einer zweitinstanzlichen Streitwertfestsetzung auch eine Gegenvorstellung nicht zulässig ist. Es bleibt daher nur in die Anhörungsrüge, die aber fristgebunden (!) Ist.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben