BVerfG zum Lissabon-Vertrag

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 30.06.2009

Hier das Link zu der Entscheidung. http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html

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11 Kommentare

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Kommentar 1: Die Presse verkauft es als
 "Lissabon Verfassungsgemäß". Das ist für mich inhaltlich nicht nachvollziehbar, denn

Kommentar 2: Prinzipiell hat Schachtschneider "gewonnen". Das Demokratie-Defizit ist mithin mit einer klaren Ansage aus Karlsruhe angezählt worden. Man hat dort den Bundestag und den Bundesrat gestärkt und erklärt, das es nicht geht, das einfach ohne Beteiligung der gewählten Volksvertreter als Gesetzgebungsorgan eine übergeordnete Instanz (ausgeweitet) wichtige Entscheidungen mit Gesetzeskraft trifft. Die EU kann sich nicht verselbstständigen und Rechte aneignen.

 

Im Prinzip verstehe ich das Urteil nämlich als "nein, es sei denn" - während es als "ja, aber" verkauft wird.

Grüße

ALOA

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Ich habe inzwischen einen Kommentar im lawblog gelesen der das, was ich herauslese und bereits oben geschrieben habe schön auf den Punkt bringt. Ich möchte Ihnen diesen Kommentar nicht vorenthalten:

 

Das hat das Bundesverfassungsgericht ja einen interessanten Weg gewählt: Das Gesetz A ist zwar nicht verfassungswidrig, aber darf trotzdem nicht ausgefertigt werden, da ein Gesetz B verfassungswidrig ist, da es nicht weit genug geht um die Auswirkungen von Gesetz A soweit einzudämmen, dass es der Verfassung entspricht.

 

Grüße

ALOA

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So wie ich es (und auch die Kommentare) verstanden habe muss im Zustimmungsgesetz festgelegt werden, das jede Erweiterung der EU-Kompetenzen welchen nicht explizit zugestimmt wurde im entsprechenden Gremium (BT/BR) einer Abstimmung bedarf. Pauschale Kompetenzübergaben für einen ganzen Komplex den die EU nach belieben mit Inhalten füllen kann sind nicht wirksam. Das war offenbar (sinngemäß) bisher im Vertrag von Lissabon festgelegt und auch im Zustimmungsgesetz entsprochen.

Es soll so ähnlich laufen wie bei EU-Richtlinien. Die EU kann sehr wohl etwas über den Inhalt des Vertrages von Lissabon beschließen. Wirksam wird es in Deutschland aber erst, wenn der Bundestag (auf irgend einer Ebene) explizit diesem zugestimmt hat.

Das ganze mit Vorbehalt. Ich habe sowohl den Urteilstext als auch die Kommentare nur quergelesen.

Grüße

ALOA

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Aus dem focus etwas ganz interessantes:

http://www.focus.de/politik/ausland/lissabon-urteil-neue-klaeger-und-sto...

 

Eine kurze Passage in dem 147-seitigen Urteil stachelt die Fantasie der Abgeordneten noch mehr an. Das Bundesverfassungsgericht hält ein neues Klageverfahren für möglich, um Entscheidungen auf EU-Ebene zu prüfen. Das kann in doppelter Hinsicht geschehen: Handelt es sich um klare Kompetenzüberschreitungen Brüssels („ausbrechende Rechtsakte“) oder ist der Kerngehalt des Grundgesetzes verletzt („Identitätskontrolle“)? Das Ergebnis könnte sein, dass eine EU-Richtlinie in Deutschland nicht angewendet werden darf. Darüber durfte bisher höchstens in staatsrechtlichen Seminaren fabuliert werden – ohne dass juristisch sicher war, wann eine solche Klage zulässig sein könnte.

 

Grüße

ALOA

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aloa5 schrieb:

Ob das ein Fingerzeig in Richtung Vorratsdatenspeicherungs-Urteil ist??

 

das ist der erhobene zeigefinger richtung brüssel und luxemburg.

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don jannos schrieb:

das ist der erhobene zeigefinger richtung brüssel und luxemburg.

Schon verstanden :-)

Ich frage mich in diesem Zusammenhang ob wohl die VDS der erste Anwendungsfall sein könnte und die Urteile u.U. korrespondieren bzw. das ganze dort dann präzisiert werden wird.

 

Grüße

ALOA

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@Fabian Stamm: Das BVerfG verlangt so wie ich es verstanden habe - auch ich habe nicht vollständig gelesen -, dass gerade bei den Entscheidungen der EU eine deutsche Zustimmung nur dann erfolgen darf, wenn der BT bzw. BR darüber entschieden hat. Klingt nach einer netten Erweiterung zu Gunsten des Demokratieprinzips, ist aber in Anbetracht der Abnickermentalität im BT kaum mehr wert als ein x-beliebiges EU-Gremium und Rechtskontrolle.

Die Ultra-vires-Kontrolle sollte eigentlich Usus sein und ist mE auch nicht gerade die bahnbrechende Neuerung. Die vom BVerfG so genannte "Identitätskontrolle" ist mE nichtmals das Papier wert, auf dem sie steht. Da ihre Umsetzung in Dt. lediglich normale Gesetze sind, müssen diese auch einer vollständigen Verfassungskontrolle unterworfen werden. Ein reiner Schutz der Kernbereiche gegenüber Hoheitsakten der EU ist schlicht verfehlt und stellt deren Rechtsakte über deutsches Recht (nicht vor, sondern über).

@Malte S.

Die Abnickermentalität ist jedoch kein Problem welches ein Gericht lösen kann. Selbiges kann lediglich dafür sorgen das wenn fähige Volksvertreter an die Macht gewählt würden, diese jeden EU-Akt auch beeinflussen könnten.

Um den Rest muss sich das Volk schon selbst kümmern. Den Rahmen dafür gibt es seit Gründung.

 

Grüße

ALOA

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@Aloa: Natürlich. Das ist auch keine juristische Kritik an der Entscheidung gewesen, sondern meine politische Meinung. Es besteht mE allerdings durchaus auch für das BVerfG die Möglichkeit, die Abnickermentalität zu reduzieren, indem Fraktionszwang bzw. -disziplin in ihrer aktuellen Anwendung endgültig für unzulässig erachtet wird.

Ich glaube nicht, das man das offensichtliche verbieten kann. Es fehlt zudem an jeder Kontrollmöglichkeit, da die Grenzen fließend verlaufen. Man könnte letztlich nur eines machen und das PartG so ausgestalten, das solche Schweine wie bei Dagmar Metzger und Co. nicht mehr durch das Dorf getrieben werden können. Also ein für unzulässig erklären eines Ausschlusses oder von anderweitigen Sanktionierungen bei "abweichender Meinung" bzw. eine Negation eines dadurch entstehenden Schadens. Das ist schon lange fällig. Und nach dem "Fall Metzger" hat man sogar ganz untypisch die ganz Linken im Lande auf seiner Seite (hat auch etwas).

 

Grüße

ALOA

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