Freisprüche im Fall Politkowskaja aufgehoben

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 26.06.2009

Weil sie mutig und unverblümt während des Tschetschenien-Kriegs kontinuierlich in Widerspruch zur offiziellen Kreml-Darstellung aus der Krisenregion über die Verbrechen der russischen Armee berichtete, über Mord und Folter, über Raub und Korruption, war sie dem damaligen russischen Präsidenten Putin ein Dorn im Auge. An seinem Geburtstag wurde die mit internationalen Journalistenpreisen ausgezeichnete Anna Politkowskaja vor ihrer Wonung in Moskau erschossen (Fotostrecke). Bis heute sind der Auftraggeber, der Mörder sowie andere wichtige Helfer nicht gefasst.

Die im Februar freigesprochenen drei Angeklagten müssen wieder vor Gericht, nachdem gestern der Oberste Gerichtshof die Freisprüche wegen angeblicher Beeeinflussung der Geschworenen-Jury kassierte.

Nicht viel können wir dazu beitragen, dass diese feige Mordtat aufgeklärt wird. Aber solange nicht feststeht, wer hinter dem Anschlag auf die Meinungsfreiheit in einem Staat steht, der ein Vetorecht im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat, und der Mörder nicht verurteilt ist, sollten wir immer wieder an diese mutige Journalistin erinnern!

 

 

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1 Kommentar

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Immerhin macht die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes Mut, beweist sie doch die Unabhängigkeit der russischen Justiz. Eine solche Entscheidung hätte es vor 1989 sicher nicht gegeben, erst recht nicht dann, wenn wirklich Putin oder die Regierung in den Fall verwickelt sein sollte. Die Aufhebung der Freisprüche ist insofern mehr als bemerkenswert. Ob es aber die richtigen Täter sind oder aber hier nur ein Bauernopfer gewünscht wird, wissen wir natürlich nicht.

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