Erstmals ist gegen einen nach Jugendstrafrecht Verurteilten die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet worden

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 23.06.2009

Das LG Regensburg ordnete am Montag erstmals gegen einen nach Jugendstrafrecht verurteilten Sexualmörder nachträglich die Sicherungsverwahrung an. Von dem Verurteilten gehe eine erhebliche Gefährlichkeit aus und es bestehe die Gefahr neuer Straftaten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger, der gegen das im vergangenen Jahr erlassene - im Expertenkreis umstrittene - Gesetz bereits das BVerfG angerufen hat (die Entscheidungsteht noch aus), kündigte an, "sehr wahrscheinlich" in Revision zu gehen.

Der Verurteilte hatte vor zwölf Jahren nahe Kelheim eine Joggerin  ermordert und mißbraucht.

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