Übernimmt der PSV die Betriebsrenten von Opel?

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 15.06.2009

Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) darüber, ob dieser einen Teil der Betriebsrentenverpflichtungen von Opel übernimmt. Insgesamt soll der Barwert der Pensionslasten bei 4 Mrd. Euro liegen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 15.6.2009.

Nach § 7 BetrAVG übernimmt der PSV als Träger der Insolvenzsicherung sowohl die Zahlung der laufenden Betriebsrenten als auch die Sicherung der unverfallbaren Anwartschaften

  • in der Insolvenz des Unternehmens,
  • bei Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse,
  • auf der Basis eines außergerichtlichen Vergleichs (Stundungs-, Quoten- oder Liquidationsvergleichs) des Arbeitgebers mit seinen Gläubigern zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens, wenn der PSV ihm zustimmt, sowie
  • bei einer vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit im Geltungsbereich dieses Gesetzes, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.

Wie die FAZ berichtet, drohe Opel gerade durch die Betriebsrentenlasten die Zahlungsunfähigkeit. Der PSV solle einen Teil hiervon übernehmen, weil anderenfalls die Insolvenz von Opel drohe und der PSV dann für die gesamten Verpflichtungen einzustehen hätte. Deshalb komme das Ansinnen der Bundesregierung für den PSV einer Erpressung gleich. Stimme er einer Teilübernahme der Lasten nicht zu, müsste er vielleicht bald die ganze Summe von 4 Milliarden Euro verkraften. Opel zähle rund 70.000 Rentenberechtigte. Davon seien zwei Drittel bereits im Ruhestand und nur ein Drittel aktive Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften.

Der PSV würde die aus der Insolvenz von Opel oder dem Vergleich resultierenden Lasten auf die ihm angeschlossenen Arbeitgeber nach Maßgabe des § 10 BetrAVG umlegen. Betroffen wären mehr als 70.000 beitragspflichtige Unternehmen. Der Beitragssatz von aktuell (2008) 1,8 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage wäre wohl kaum zu halten. Einen Beitragsvorschuss hat der PSV 2009 nicht erhoben.

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2 Kommentare

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Nette Idee, mal wieder irgendwo weitere Geldquellen zu erschließen... Aber wo zieht man da denn dann die Grenzen?! Muss der PSVaG dann bei allen gefährdeten Unternehmen wegen der Gefahr, die Betriebsrenten im Insolvenzfall dann später mal übernehmen zu müssen (wofür er ja da ist!), vorweg die Lasten übernehmen?

Da kann man sich die "Insolvenzsicherung"  ja dann auch sparen....

Oder soll mal wieder wegen der Größe und damit verbundenen Wählerzahl hier alles anders sein als bei kleineren Unternehmen...?

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Die FAZ hat den verlinkten Bericht inzwischen um einen nicht ganz unwesentlichen Satz ergänzt:

"Der Pensions-Sicherungs-Verein teilte unterdessen mit, es gäbe keine Verhandlungen: 'Wir lassen uns auch nicht erpressen' sagte PSV-Vorstand Martin Hoppenrath am Montag in Köln."

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