Warten auf § 15a RVG

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 13.06.2009

Leider hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12.06.2009 gegen das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errrichung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft und zur Änderung sonstiger Vorschriften Einspruch eingelegt. Da das Gesetz nicht zustimmungsbedürtig ist, kommt es jetzt auf den Bundestag an. Hoffentlich gilt auch hier: "Gut Ding will Weile haben", zumal die Bedenken des Bundesrates sich nicht gegen die neue Anrechnungsvorschrift des § 15a RVG richten. 

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Der Bundestag hat das Gesetz mit der erforderlichen und mit eindeutiger Mehrheit verabschiedet: http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/abstimmung/20090618_schlichtungsstelle.pdf.

"Nach der Verabschiedung im Bundestag geht das Gesetz zur Ausfertigung an die Bundesregierung, damit es die zuständigen Bundesminister und die Bundeskanzlerin unterzeichnen. Das ist die so genannte Gegenzeichnung. Danach wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Nun kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten."

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/betreuung/betr20210.html

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