Frankreich: Verfassungswidrig: Internet kann doch nicht bei Urheberrechtsverletzungen gekappt werden ("Three Strikes Out")Inhalt abgleichen

Experte: Dr. Axel Spies

Rechtsanwalt

11.06.2009, 14:26 Uhr

Der französische Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) hat nunmehr das Gesetz für rechtswidrig erklärt, das Raubkopierer vom Internet aussperrt („Three Strikes Out" - Loi HADOPI). Dieses sah die Errichtung einer Behörde vor, die Internetnutzern nach Urheberrechtsverletzungen ohne richterlichen Beschluss den Netzzugang sperren hätte können.

Das im Mai verabschiedete Gesetz verstoße gegen die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, befanden die Richter am Mittwochabend in Paris. Das Gericht meint, die darin enthaltene Kommunikationsfreiheit umfasse auch die Freiheit des Zugangs zum Internet. Gleichwohl kündigte die frz. Regierung an, an dem umstrittenen Gesetz (Art. 5 et 11 de la loi "Création et Internet") festhalten zu wollen.

Presseerklärung des Conseil Constitutionnel (in Frz.): http://www.conseil-constitutionnel.fr/conseil-constitutionnel/francais/l...

Le Monde: http://www.lemonde.fr/politique/article/2009/06/11/hadopi-le-conseil-con...

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Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht, Multimediarecht
Schlagwörter: Frankreich, Three Strikes, Urheberrechtsverletzungen
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CDU/CSU: Three-Strikes-Verfahren auch in Deutschland?

„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum”. Mit diesen inhaltsarmen Worten beginnen die kurzen Absätze zum Medienrecht in einem Entwurf des Regierungsprogramms von CDU/CSU, der seit kurzem durch das Internet geistert. Viel haben CDU/CSU demn...


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Kommentare

Kommentare:
Fabian Stam

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

12.06.2009, 09:29 Uhr

AxelSpies schrieb:

Gleichwohl kündigte die frz. Regierung an, an dem umstrittenen Gesetz (Art. 5 et 11 de la loi "Création et Internet") festhalten zu wollen.

 

Lieber Herr Dr. Spies,

wissen Sie, inwiefern das in Frankreich verfassungsrechtlich überhaupt möglich ist? Eine entsprechende Haltung der Regierung in Deutschland wäre ja undenkbar.

Mit freundlichen Grüßen
Fabian Stam

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aloa5

12.06.2009, 10:54 Uhr

Wenn ich die Berichterstattung richtig interpretiere, dann hat der Verfassungsrat vor allem bemängelt, das die Entscheidung für eine derartige Maßnahme alleine von einem Richter (und nicht etwa voneinem Amt) gefällt werden darf.

Die Lösung der Regierung wird so wie auch in Deutschland aussehen. Dann wird eben formell ein Richter dazu seine Unterschrift geben, sich jedoch selbst nicht als Hüter eines Grundrechts sehen (siehe zugehörige Studie) sonder lediglich als formeller Unterschriften-Leister.

Aber es wird aus Frankreich vermeldet, das der Justizapparat bis über Beide Ohren überlastet ist und *aus dem Grund* dieser Weg wenn nicht für die Theorie, sondern für die Praxis das aus bedeute. Das könnte man natürlich umgehen indem man (natürlich völlig ohne Interessensteuerung durch die Wirtschaft) eine eigens dafür einzurichtende Justizstelle gründet und mit entsprechenden Mitteln ausstattet. Mit den Mitteln welche der Rest des Apparates seit Jahren bedarf und sie nicht erhält.

Wenn es so kommt - und ich sage das voraus - wäre das mithin eine der offensichtlichsten Instrumentalisierungen des Staates und der Justiz.

Grüße

ALOA

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Dr. Axel Spies

Rechtsanwalt

12.06.2009, 13:55 Uhr

Danke für die Kommentare. Wenn ich die Reaktionen richtig interpretiere, dann hat die Musikindustrie u.a. den Kampf noch lange nicht aufgegeben. Daß die frz. Regierung die loi HADOPI nonmehr nachbessern will ist nicht so ungewöhnlich, da der Conseil Constitutionnell normalerweise Gesetze überprüft, bevor die inkraft treten (siehe u.a. NVwZ 1990, 1040 ff):   http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVwZ%2f1990%2fcont%2fNVwZ.1990.H11.htm). Ich finde das Argument des CC, daß die loi HADOPI gegen die Unschuldsvermutung verstößt, beosonders beachtenswert. Das hieße doch, daß ein Computer zuhause, auf den viele Zugriff haben, nicht einfach "abgeklemmt" werden kann, wenn ein Familienmitglied als Schwarzes Schaft illegale Downloads vorrnimmt. Sehen Sie das auch so?

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aloa5

12.06.2009, 16:20 Uhr

Sehr geehrter Dr. Spieß,

das sehe ich ebenso. Zumindest wenn einige auf einen Anschluss Zugriff haben und man das "abklemmen" als strafrechtliche Sanktionbegreift (ist es das?).

Andererseits - zivilrechtlich ist es imho weniger ein Problem ab Kenntnis (siehe Störerhaftung/WLAN wg. Urheberrecht und einem Euro etc.) welche nach dem ersten "Strike" ja schon besteht. Ich frage daher ob man nicht ein zivilrechtliches Konstrukt bauen könnte welches auf der Störerhaftung aufbauend einen gekappten Anschluss (quasi als "Auflage") zur Folge haben darf.

Ich erinnere auch daran, das ich imho schon einmal im Blog erwähnt habe das HADOPI noch zertifizierte Spionage-Software als Freischein vorsieht. Holt man sich eine Big Brother/Black Box auf den Rechner ist man "gut". Dann kann man also mit vorauseilender Eigenüberwachung beweisen das man rechtstreu ist. (Wenn das nicht Big Brother ist, dann weiß ich es auch nicht.)

 

Grüße

ALOA

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Dr. Axel Spies

Rechtsanwalt

12.06.2009, 18:53 Uhr

Dei Frage ist halt, inwieweit der Staat auf den Plan treten muss oder soll.  In der englischen Magna Carta von 1215 (Kapitel 39) heißt es:  "No free man shall be taken or imprisoned or disseised of his Freehold, or Liberties, or free Customs, or be outlawed, or exiled, or any other wise destroyed, nor will we go upon him nor send upon him, except by the lawful judgment of his peers or by the law of the land."   Auch in Zeiten des Internets klingt das immer noch modern.

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aloa5

13.06.2009, 15:10 Uhr

Der Staat kann sich schlecht heraushalten. Das "abklemmen" ist nur juristisch (also staatlich bedingt) durchsetzbar - wenn man auschließt, das die Musikindustrie und alle Provider sich einig würden.

Und um das noch einmal zu sagen (falls nicht bekannt)... das ganze begann ja unter der Mitarbeit von Janelly Fourtou. Der Frau von Jean-René Fourtou, Président du conseil de surveillance (das ist wohl der Aufsichtsratsvorsitzende bzw. davor wohl CEO) des größten französischen Musikkonzerns Vivendi, inzw. Universal-Tochter also einem der Big4 welchen 70 des Marktes gehören. Frau Fourtou sitzt im Europäischen Parlament. Sie hatte dort u.a. die Änderungsanträge zu den Strafvorschriften zum Urheberrecht eigebracht wie z.B. dem "gewerblichen Ausmaß", welches sie gestrichen haben wollte.

Das klingt modern Herr Dr. Spies. Und es wäre das *vielleicht* auch, wenn es nicht so aussehen würde, das man entweder aktiv durchsetzt, das der Staat sich heraus hält oder die Wirtschaft es über Einflussnahme durchsetzt, das der Staat sich eben nicht heraus hält. Eine passive Haltung gibt es dabei nicht als Option. Derzeit hat die Industrie Ihre Personen in den Regierungen besetzt. Obama hat einen führenden Klage-Anwalt der RIAA ins Justizministerium berufen, die Frau des VIVENDI-Vorsitzenden sitzt im EU-Parlament und ich will lieber nicht wissen über wen man alles so nicht in Kenntnis gesetzt wird. In Schweden hat man wohl gar entschieden, das ein Richter gar nicht befangen ist, auch wenn er im Vorstand einer Organisation sitzt welche für ein verschärftes Urheberrecht kämpft. Er wäre da lediglich im Vorstand um an einer Informationsquelle zu sitzen.... Da verliert man schon einmal zwischenzeitlich den großen Glauben an einen neutralen Staat. Vielleicht wirklich nicht schlecht in die damaligen USA zu schielen. Eine Weisheit von damals war auch, das man für seine Rechte einstehen und "kämpfen" muss, weil diese ansonsten gewissermaßen von anderen vereinnahmt werden.

Grüße

ALOA

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Dr. Axel Spies

Rechtsanwalt

21.07.2009, 16:39 Uhr

Ich lese gerade in Le Monde, dass die frz. Nationalversammlung heute beschlossen hat, die Abstimmung über HADOPI 2 in den September zu verschieben. http://www.lemonde.fr/technologies/article/2009/07/21/le-vote-sur-hadopi-2-repousse-a-septembre_1221008_651865.html

Grüsse aus Washington

 

 

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