Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 04.06.2009

§ 182 SGB III ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld über die gesetzliche Bezugsfrist hinaus bis zur Dauer von 24 Monaten zu verlängern, wenn außergewöhnliche Verhältnisse auf dem gesamten Arbeitsmarkt vorliegen. Von dieser Verordnungsermächtigung hat das BMAS unter dem 29.5.2009 Gebrauch gemacht. Die Verordnung wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 1223) und tritt morgen in Kraft.

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