Vorratsdatenspeicherung: weitere Entscheidungen des VG Berlin und des VG Köln

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 26.05.2009

Das VG Berlin hat in einer Entscheidung vom 15.1.09 (Az. VG 27 A 316.08) nun auch das Web-Hosting domainfactory von der Umsetzungspflicht der Vorratsdatenspeicherung bis auf weiteres entbunden.

Das VG Berlin hatte diese Frage bereits im Rahmen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) kritisch beleuchtet (VG Berlin, Beschl. v. 08.11.2007 - Az.: 27 A 315.07) und dieses Problem schließlich dem BVerfG zur Beantwortung vorgelegt (Beschl. v. 02.07.2008 - Az.: VG 27 A 3.07). Eine Antwort des BVerfG steht bislang aus.

Mit einem Beschluss vom 20.05.2009 (Az.: 21 L 234/09) hat außerden das VG Köln HanseNet vorerst von den Verpflichtungen zur Vorratsdatenspeicherung befreit. Das Gericht hat dazu die Vollziehung einer Verfügung der BNetzA aufgrund Ermessensfehler ausgesetzt. Über die Frage der Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung hat das Gericht jedoch nicht entschieden:  http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/11_090526/index.php

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

 

Die Vorlage durch das VG Berlin an das BVerfG entsprach nicht den formalen Anforderungen und ist daher bereits gemäß Beschluss vom 13. Mai 2009 als unzulässig abgewiesen worden!

Link zur Entscheidung des BVerfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/lk20090513_1bvl000...

 

Kommentar hinzufügen