VG Wort und Google: Widerspruch gegen Änderung des Wahrnehmungsvertrags einlegen!

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 25.05.2009

Die Mitgliederversammlung der VG Wort hat am 23. Mai 2009 beschlossen, dass die VG Wort bestimmte Rechte aus dem Google-Settlement für Autoren und Verlage gemeinsam wahrnimmt. Der Beschluss der Mitgliederversammlung sieht vor, dass die VG Wort die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Werke einzieht, gleichzeitig aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückzieht. Dies wiederum wurde mit der Möglichkeit verbunden, dass die VG Wort in Zukunft digitale Nutzungen von vergriffenen Werken - im Unterschied zu lieferbaren Werken - lizenzieren kann, wenn die Rechteinhaber damit einverstanden sind. Entsprechende Vereinbarungen sind mit Google möglich, aber insbesondere auch mit Trägern von deutschen und europäischen Digitalisierungsprojekten. Außerdem wurde der VG Wort das Recht eingeräumt, digitale Vervielfältigungen zum ausschließlichen Zweck der Anzeige von bibliographischen Daten im Internet zu erlauben. (Pressemitteilung Vg Wort)

 

Es wird Zeit, Widerspruch bei der VG Wort einzulegen. Herr Graf hat hier Recht:

http://archiv.twoday.net/stories/5720188/

 

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36 Kommentare

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Das kann doch nicht wahr sein. Die mauscheln da mit dem Börsenverein herum - und gerieren sich als Gesellschaft für Urheber?? Nach meinen Berechnungen müßten die Autoren jedenfalls mehr Geld bekommen, wenn sie dem Google Settlement direkt beitreten, als wenn sie ihr Geld noch mit den Verlegern teilen müssten.

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Es reichen hier einfache Formulierungen. Etwa "Hiermit lege ich gegen die Änderung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort gemäss den Beschlüssen vom 23. Mai 2009 Widerspruch ein." Per Brief an VG Wort, Goethestrasse 49, München. Es dürfte auch eine Mail ausreichen, der Wahrnehmungsvertrag erwähnt nicht das Schriftformerfordernis.

Sehr geehrter Herr Prof. Hoeren,

was ist zu tun, sofern das Schreiben der VG Wort schon vor mehr als 6 Wochen kam. Ich wusste damals nicht so recht, was zu tun ist. Dass sich mein Vertrag ohne meine ausdrückliche Zustimmung ändern sollte, kam mir jedoch spanisch vor.

Haben Sie einen Tipp?

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Hat dieser Widerspruch denn auch Sinn, wenn man gar keinen Wahrnehmungsvertrag geschlossen hat und seine Publikationen immer nur gemeldet hat?

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An Daniel und Ulixes,

das Schreiben der VG Wort kann noch nicht angekommen sein. Was verschickt wurde, war eine Allgemeininformation zu Google. Man kann jetzt auf jeden Fall noch binnen der nächsten Wochen Widerspruch einlegen. An Ulixes: Sie können grundsätzlich nur Publikationen melden (und Geld von der VG Wort bekommen), wenn Sie einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben.

Ich kann die Aufregung nicht ganz verstehen. Es müsste doch Einigkeit darin bestehen, dass der von Google gewählte Weg (fair use) mindestens fragwürdig war. Der saubere Weg wäre jetzt ein Rückzug aller Digitalisate nicht gemeinfreier Werke aus dem Bibliotheksprogramm und anschließend ein Opt in durch die Rechteinhaber.

Google hat erneut den sauberen Weg nicht gewählt, sondern geht weiter den Weg des opt out. Das Vorgehen, das die VG Wort vorschlägt, korrigiert das. Ein Removal ist ja nur der erste Schritt. Anschließend wird jeder Rechteinhaber entscheiden, ob er das Modell von Google sinnvoll findet oder nicht und wird ein Opt in machen. 

Sicher, das wird den Prozess der digitalen Verfügbarmachung um ein oder zwei Jahre verzögern. Aber geht davon die  Welt unter? Immerhin ist das Vorgehen dann korrekt und das Opt out hat sich nicht als Gewohnheitsrecht etabliert.

Für die Rechteinhaber kann ich beim geplanten Vorgehen der VG Wort keine Nachteile erkennen. Vermutlich haben deshalb die Vertreter der Autorenseite diesem Vorgehen auch zugestimmt.

Tatsächlich ist ein Nachteil für "die Allgemeinheit" erkennbar. Wenn die VG Wort nicht aktiv wird, dann wird wohl der größte Teil der Bücher von Google verwertet, da die wenigsten Kleinverlage oder Autoren den Aufwand des Removals ihrer Titel auf sich nehmen werden. Weil also die Mehrheit Schwierigkeiten haben wird, ihre Rechte wahrzunehmen, käme die Allgemeinheit in den Genuss der kostenfreien Nutzung. Ich habe das Gefühl, dass das ganze Geschrei gegen die VG Wort vor allem von Vertretern dieser "Allgemeinheit" kommt, denen es weniger um die individuellen Rechte der Autoren als vielmehr um eine kostenlose Nutzung möglichst vieler Inhalte geht.

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Lieber Herr Hoeren,

ob Ihre Meinung in der Google- und vielen anderen Sachen wirklich im Interesse der Urheber ist, mag jeder für sich selbst bedenken. Aber dass Sie den armen Ulixes und womöglich viele andere Leser dieses Blogs bewußt in die Irre führen, bedarf dann doch der Korrektur: Natürlich bekommt Ulixes auch als Bezugsberechtigter auf der Basis werkbezogener Meldungen sein Geld von der VG Wort. Diese Bezugsberechtigten werden aber hinsichtlich des Google Settlement auch separat von der VG Wort angeschrieben. Es ist also NICHT so, dass eine Wahrnehmung von Rechten durch die VG Wort zwingend den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags erforderlich macht. Gerade Autoren von Beiträgen zu wissenschaftlichen Zeitschriften können ihre Rechte genauso als Bezugsberechtigte wahrnehmen lassen und verlieren dadurch nichts.

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Es ist klar, dass profitgierige Verleger wie Ulmer kein Verständnis dafür haben, dass man keine Unterbrechung der Sichtbarkeit von Literatur bei Google Book Search wünscht. Mir kann niemand erzählen, dass die Schnipsel und kurzen Auszüge in Trefferlisten, die nach US-Recht allem nach legal und durch "fair use" gerechtfertigt sind (siehe http://archiv.twoday.net/stories/5715357/ ), eine reale Beeinträchtigung für aktuelle Titel darstellten. Hier geht es ums ideologische Prinzip.

Hoeren hat bereits 2001 dargestellt, dass die AGB der VG Wort bei Wahrnehmungsverträgen unwirksam sind. Das Schreiben an die Bezugsberechtigten muss ebenfalls als eine solche AGB aufgefasst werden, und ich halte es für nicht weniger unwirksam. Es ist doch ein Witz, dass man gegen Googles "opt-out" schäumt, aber selbst nicht den fairen und sinnvollen Weg des opt-in geht, sondern nach dem Motto "Wenn du dich nicht in sechs Wochen meldest, enteignen wir dich" vorgeht. Üblicherweise kommen solche Briefe der VG Wort nicht per Einschreiben, ein (Rechts-)Verlust ist daher leicht möglich. 

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Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Spang,

"(...) ob Ihre Meinung in der Google- und vielen anderen Sachen wirklich im Interesse der Urheber ist, mag jeder für sich selbst bedenken."

wieso sollte man als Rechtswissenschaftler denn per se die Interessen der Urheber(rechtslobby) vertreten (müssen/sollen)?

MfkG
Dominik Boecker

Wahrnehmungsberechtigte sind nur ein Bruchteil der Wissenschaftsautoren. Nach telefonischer Auskunft (Dr. Golda, VG Wort) werden die Bezugsberechtigten einen Brief erhalten, mit dem sie aufgefordert werden, der Rechteübertragung an die VG Wort aktiv zuzustimmen (per Post oder online). Das Problem der Information der Wissenschaftsautoren bleibt gleich, auch wenn es nun vor allem darum geht, sie davon abzuhalten, die Zustimmung zu erklären.

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Lieber Herr Sprang,

schön, Sie unter den Beck-Blog-Lesern zu wissen. Mit dem Wahrnehmungsvertrag irritieren Sie mich; ich werde da recherchieren. Meines Wissens kann ich doch als Newcomer nicht einfach Meldezettel an die VG Wort schicken; ich muss da erst einmal den Wahrnehmungsvertrag unterschreiben und bekomme dann ja auch erst die entsprechende Personennr. Nun - so wars jedenfalls bei mir vor Jahren. Aber es mag sich ja vieles geändert. Aber wenn Sie recht hätten und es noch noch einmal einen Wahrnehmungs-/Grundvertrag gibt, wie werden denn dann die vielen Rechterübertragungen an die VG Wort woirkdsam vereinbart. Nur aufgrund der Meldezettel? Doch wohl nicht! Gruss Ihr Th

Hier die Infos von der VG-Wort-Website:

"Seit Ende Oktober 2007 erhalten Sie sofort nach der Online durchgeführten Registrierung Ihre Zugangsdaten zum Meldesystem und können dadurch sofort mit der Meldung beginnen. Die Online-Registrierung ist jetzt ganzjährig, also auch im Januar möglich."

Also - anscheinend seit Ende 2007 können Wissenschaftler direkt melden - ohne Wahrnehmungsvertrag (aber wie macht die VG Wort das mit den Rechteabtretungen - da bleibe ich am Ball). Für die meisten anderen Autoren (siehe Info Graf oben unter 13) bleibt es aber beim Wahrnehmungsvertrag.Auch für Altautoren wie mich.

Das ändert aber alles nichts an der obigen neuen 6-Wochen-Widerspruchslösung.

PS: Nur zur Offenlegung: Herr Dr. Sprang ist ein guter Freund von mir, der Justitiar des Börsenvereins des deutschen Buchhandels.

 

 

Ich habe in der Zwischenzeit einige böse Emails bekommen, die - ähnlich wie "Evi oben" (Nr. 16) - Herrn Sprang scharf und persönlich attackieren. Man könne nicht mit so jemanden "gut Freund" sein. Daher noch einmal deutlich gesagt: Herr Sprang ist zwar ein beinharter Lobbyist (aber das ist ja auch sein Job). Aber er diskreditiert seine "Gegner" nicht, erstellt keine schwarzen Liste mit "Gegnern des Urheberrechts" (wie ich das jüngst als Liste der BIEM lesen konnte), agiert nicht hinter dem Rücken mit Rede- und Einladungsverboten. Im persönlichen Gespräch unter vier Augen ist er für Fragen von Open Access sehr offen und steht den Belangen der Wissenschaft/Nutzer wohlwollend gegenüber. Daher sollte man da auch fair mit ihm umgehen.

Ja, offensichtlich hat der Verlag zwei Kommentare gestrichen - Nr. 2 und 16 alt von "Evi". Allerdings waren die auch harter "Tobak" - etwa mit Hinweisen auf die "bescheuerten Verleger"

Herr Ulmer, Sie schreiben: "Ich habe das Gefühl, dass das ganze Geschrei gegen die VG Wort vor allem von Vertretern dieser 'Allgemeinheit' kommt, denen es weniger um die individuellen Rechte der Autoren als vielmehr um eine kostenlose Nutzung möglichst vieler Inhalte geht."

Wie Sie wissen, sind (insbesondere) in der Wissenschaft alle Autoren gleichzeitig auch fleißige Konsumenten/Nutzer. Können Sie sich vorstellen, wie viele Autoren sich von Ihrer Art der vorgeblichen Vertretung der "individuellen Rechte der Autoren" - vorsichtig formuliert - nicht angesprochen fühlen?

 

Vielleicht könnte man das Streichen von Kommentaren wenigstens kenntlich machen. Zum einen, weil andernfalls die Diskussion teilweise ihre Referenzpunkte verliert, zum anderen, weil es doch einen gewissen Beigeschmack hat, Inhalte spurlos verschwinden zu lassen.

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Wir entfernen Kommentare nur bei klaren Verstößen gegen unsere Nutzungsbedingungen und die kommen glücklicherweise nur selten vor. Wie Sie der Anmerkung von Herrn Professor Hoeren entnehmen können, lag ein solcher Fall hier vor. Dass die #-Zählung so durcheinander gerät, ist in der Tat nicht schön. Mal sehen, ob sich das technisch anders lösen lässt.

An Herrn Hartmann und zu Herrn Ulmer:

der Satz von Herrn Ulmer spricht eine deutliche Sprache: "Ich habe das Gefühl, dass das ganze Geschrei gegen die VG Wort vor allem von Vertretern dieser "Allgemeinheit" kommt, denen es weniger um die individuellen Rechte der Autoren als vielmehr um eine kostenlose Nutzung möglichst vieler Inhalte geht."

Genau diese Blockmentalität ist symptomatisch für die deutsche Diskussion. Entweder schwarz oder weiß; alles oder nichts. Es geht in der VG wort im Schwerpunkt nicht (mehr) um die "individuellen Rechte der Autoren". Hier kassieren die Verleger einen Großteil der Vergütungen, die eigentlich den Autoren zu stehen (siehe den Streit rund um § 63a UrhG aF/nF). Von den Verlegern wurde die Regelung in die VG Wort eingebracht; diese verstecken sich mal wieder hinter den Autoren. Daß verdi dem zustimmt, ist klar - die vertreten ja gar nicht die Interessen wissenschaftlicher Autoren.

Kritiker sind automatisch die Bösen, die "Feinde des geistigen Eigentums". Denen geht es nur um "die kostenlose Nutzung möglichst vieler Inhalte". Das sagt keiner! Es gibt Unterscheide zwischen Verbots- und Vergütungsansprüchen, es gibt vielfältige Schattierungen und Nuancen. Aber die wollen Ulmer & Co nicht wahrnehmen. "Sind doch alles nur Wissens-Kommunisten".

Zum Glück denkt Herr Sprang (im privaten Gespräch) anders. Und es gibt auch Verleger, die differenzierter denken (zB im Beck Verlag) - zum Glück.

Lieber Herr Professor Hoeren,

vielen Dank für Ihre Antwort. Dass Herr Sprang im privaten Gespräch anders denkt und spricht, lässt mich hoffen. Andererseits offenbart es auch, dass die Positionen des Börsenvereins mit "Vertretung der Interessen der Autoren" nichts mehr gemein haben. Lobbyismus wirkt dann souveräner, wenn man ihn auch so nennt und nicht dauernd die Autoren vorschützt.

AH

 

Für mich zeigt sich die von mir geschätzte andere Seite von Herrn Sprang auch daran, dass er die inzwischen legendäre Todesanzeigenansammlung im Netz herausgibt. http://www.todesanzeigensammlung.de/

Die Sammlung erscheint demnächst bei Kiepenheuer

http://www.amazon.de/Aus-die-Maus-Ungew%C3%B6hnliche-Todesanzeigen/dp/pr...

Mal lesen, ob das dann auch bei Google Book zu finden ist.

 

Interessant. Da wird etwas als Buch herausgegeben, das es (zumindest in wesentlichen Teilen) schon im Netz gibt. Sollte eine Online-Veröffentlichung am Ende doch kein gleichwertiger Ersatz für die Buchausgabe sein? Wie wirkt sich diese Erkenntnis auf die Argumente von Ulmer und Co. in Sachen "Heidelberger Appell"/Open Access aus?

Ich bin verwirrt.

 

Hi Alexander,

Alexander Hartmann schrieb:
nteressant. Da wird etwas als Buch herausgegeben, das es (zumindest in wesentlichen Teilen) schon im Netz gibt.

Öhm. Absolut nichts Neues. Bei mir stehen mehrere Bücher im Regal, die ich vorher schon vollständig als PDF hatte (mit entsprechender Lizenz (oftmals CC).

 

Papier liest sich halt einfach besser als Monitor (schade, dass es keinen Ri BVerfG mit dem Namen gibt... ;-))

 

MfkG

Dominik Boecker schrieb:

Hi Alexander,

Alexander Hartmann schrieb:
Interessant. Da wird etwas als Buch herausgegeben, das es (zumindest in wesentlichen Teilen) schon im Netz gibt.

Öhm. Absolut nichts Neues. Bei mir stehen mehrere Bücher im Regal, die ich vorher schon vollständig als PDF hatte (mit entsprechender Lizenz (oftmals CC).

Das musst Du nicht mir erklären, sondern den Herren Reuß, Jochum, Ulmer und Co.

Mir war noch nie verständlich, weshalb ein offener Zugang auf den Text im Internet die Verkäuflichkeit des mehrwertverkörpernden Verlagsproduktes beseitigen oder auch nur wesentlich einschränken soll. Im Gegenteil: Es gibt offenbar Studien, die nahelegen, dass die Verkaufszahlen positiv beeinflusst werden (Klaus Graf weiß da besser Bescheid, vielleicht meldet er sich ja zu Wort). Meine persönlichen Erfahrungen legen genau das nahe: Nicht wenige Bücher habe ich gekauft, nachdem ich über Google Books zufällig über sie gestolpert bin.

Freundliche kollegiale Grüße aus Berlin

 

Die VG Wort verlangt übrigens auch für den Bereich Wissenschaft die Unterschrift zu einer Rechteabtretung. Diese entspricht der aus den Wahrnehmungsverträgen. Insofern sollte man egal ob Wissenschaftler oder nicht Widerspruch gegen die VG-Wort-Neuerungen einlegen; es hilft auf jeden Fall. Sprang spricht im übrigen wirklich abseits der Lobby-Statements locker. Er mag Open-Access, sympathisiert mit dem MPI und der DFGH. Coole Socke!

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Ich habe in der tat 50 Links (überwiegend englische, aber auch einige deutsche) gesammelt, die alle eines belegen: Open Access bei Büchern unterstützt die Verkäufe und schädigt sie nicht. Der Widerstand gegen OA ist also wesentlich ideologisch , weniger ökonomisch begründbar.

Wären mir hinreichend gewichtige Gegenbeweise oder Widerlegungen bekannt geworden, hätte ich diese in meine öffentliche Linksammlung ebenfalls aufgenommen mit entsprechender Kennzeichnung:

http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access

Es mag sein, dass durch OA bestimmte Leser verlorengehen, die das Buch sonst gekauft hätten und nun darauf verzichten; aber die Zahl der Leser, die das Buch nun so gründlich (unabhängig von Probeseiten - die Leseproben auf den Seiten deutscher Verlage sind fast immer zu mickrig - und unabhängig von der Zugänglichmachung von Teilen via Google Buchsuche oder Libreka oder Amazon) sichten können, dass sie eine Kaufentscheidung vertreten können, überwiegt. OA bringt erheblich mehr Publizität als Probeseiten oder Teilzugänglichkeit.

Aus der Sicht des Autors und Antiquars argumentiert:

http://archiv.twoday.net/stories/5612982/ 

 

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Der Beitrag von Professor Hoeren zu Sprang ist m.E. zutreffend. Seine Freunde nennen ihn liebevoll übrigens "Sprangi" - auch ein Zeichen für die andere (nette) von Herrn Sprang hinter der offiziellen Maske des Extrem-Lobbyisten.

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Wir sollten m.E. keine "Sprangi"-Diskussion führen. Ich habe Herrn Sprang beim GRUR-Fachausschuß Urheberrecht vorgestern getroffen. Bemerkenswert war zB seine Auffassung, daß die Unabdingbarkeit Kennzeichen einer Schranke sei. Urheberrechtliche Schranken sind demnach nach Aufassung von Herrn Sprang nicht dispositiv/zwingend. Das ist in dieser Deutlichkeit noch nicht in der deutschen Diskussion formuliert worden.

Der Beitrag von Herrn Dr. Graf enthält eine Reihe wichtiger Infos. Interessant vor allem das Zitat Sprang, das noch einmal zeigt, wie liberal und autorenfreundlich Herrn Sprang tatsächlich denkt

Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, gibt zu bedenken, dass die Verlage andernfalls bei vielen vergriffenen Büchern womöglich gar nichts zu melden hätten, weil sie seinerzeit die entsprechenden Rechte von den Autoren nicht erworben hätten - schließlich handele es sich um US-amerikanische Online-Nutzungsrechte. Frühestens ab 1995 hätten Verlage entsprechende Klauseln in ihre Verträge aufgenommen - für alle davor erschienenen Bücher hätte in der Regel nur der Autor zu entscheiden, ob er sie bei der Google Buchsuche sehen wolle oder nicht.

Haben die Verlage bei Altverträgen zwischen 1966 und 1995 nun die Online-Rechte oder nicht? Ich kapiere nicht,  wieso die Verlagslobby selbst sagt dass die Verlage dieses Nutzungsrecht nicht haben. Oder ist Herr Sprang falsch wiedergegeben worden?

Was ist mit § 137 l UrhG? Die Internetnutzung war vor 1995 nicht bekannt, aber am 1.1.2008. Die Autoren hatten bis 31.12.2008 Zeit zu wiedersprechen. Ansonsten haben die Verlage die Online-Rechte automatisch rückwirkend bekommen. Oder doch nicht? Das war doch der Sinn der Übergangsregelung, um "die Archive zu öffnen"?!

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Lieber Herr Hoeren,

wenn man mal sieht, wie Sprang & Co. die GRUR dominieren, stellt sich mir die Frage, ob Sie als Richter überhaupt Mitglied der GRUR und dessen Fachausschuß Urheberrecht sein kann. Man macht sich da nicht als Richter  befangen? In Schweden führte eine solche Mitgliedschaft im Piratenprozeß zur Asblehnung der Richtewr wegen Besorgnis der Befangenheit.

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