BayVGH: Rundfunkgebühren für ausschließlich beruflich genutzten Internet-Computer (Anwaltskanzlei)

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 19.05.2009

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute entschieden, dass auch für einen ausschließlich beruflich genutzten Computer mit Internetzugang (für eine Anwaltskanzlei)  Rundfunkgebühren bezahlt werden müssen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des VG Ansbach (Aktenzeichen 7 B 08.2922). Die Richter ließen allerdings Revision gegen das Urteil zum BVerwG zu.

Laut Pressemitteilung  diskutierte der Senat mit den Beteiligten unter anderem die Frage, ob der Kläger überhaupt Rundfunkteilnehmer sei, d.h. mit dem PC ein Gerät zum Empfang bereithalte, sowie die Frage, ob der Gesetzgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit unter Umständen verpflichtet sei, den Zugang zu inländischen Rundfunkprogrammen im Internet von einer Registrierung des betreffenden Rundfunkteilnehmers abhängig zu machen (z.B. über ein "GEZ-Portal"). Auf diese Weise könnte darauf verzichtet werden, schon für das Bereithalten eines internetfähigen PCs Rundfunkgebühren zu verlangen, heißt es in der Mitteilung.

Quelle: http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/PM-2009519.pdf

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2 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Dr. Spieß,

vermutlich sollte man froh sein, das nicht die andere Variante genannt wurde - das verbieten von Internet-Radios.

Die Gerichte sind sich in der Frage der PC-GEZ ja immer noch nicht wirklich einig. Das Geschehen kann man u.a. hier verfolgen:

http://www.natuerlich-klag-ich.de/

(dort speziell die schon erledigten:

http://www.natuerlich-klag-ich.de/entschiedeneverfahren.html )

http://www.pc-gebuehr.de/aktuelles.html

 

Es scheint mir so, als ob sich auch hier zwei Lager bilden bei den Gerichten. Das eine besteht aus Bayern und Hamburg das andere aus dem Rest Deutschlands. Diese Aufteilung vermag mich irgendwie nur wenig zu überraschen (wenn die GEZ diejenige wäre welche klagen müsste und es sich aussuchen könnte, würde sie sich sicher von vornherein an diese Aufteilung gehalten haben [sic] ).

Somit nehme ich das Urteil aus Bayern nicht sonderlich ernst - es war nichts anderes zu erwarten. Mal sehen ob das Urteil irgendwann zu lesen sein wird. Bis hin zu der Erklärung des VG Würzburg, das auch für ein Rechner ohne Soundkarte GEZ gezahlt werden muss gibt es ja bekanntlich einige Möglichkeiten lustige Dinge in Urteile hinein zu schreiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

ALOA

 

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