§ 15a RVG auf Eis?
von , veröffentlicht am 14.05.2009Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlich-notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften, mit dem der Gesetzgeber u.a. durch die Einführung des § 15a RVG die durch die Rechtsprechung des BGH ausgelösten Ungereimtheiten bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bereinigen will, steht auf der Tagesordnung der 858. Sitzung des Bundesrats, welche für Freitag, 15.05.2009 anberaumt ist. Allerdings hat der Rechtsausschuss dem Bundesrat empfohlen, wegen anderer in dem genannten Gesetz enthaltener Vorschriften den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Drucks. 377/1/09). Damit wäre auch ein Inkrafttreten von § 15a RVG zunächst verzögert.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRA JM kommentiert am Permanenter Link
Herzlichen Glückwunsch! Die unsägliche Netzzensur-Debatte ist ja auch wichtiger!
Stefan Schmeding kommentiert am Permanenter Link
http://www.bundesrat.de/DE/presse/pm/2009/078-2009.html