Frankreich: Internet kann bei Urheberrechtsverletzungen gekappt werden ("Three Strikes Out") - UPDATEInhalt abgleichen

Rechtsgebiet: Multimediarecht
Experte: Dr. Axel Spies

Rechtsanwalt

12.05.2009

Mit 296 zu 233 Stimmen hat das frz. Parlament am Dienstag für „Hadopi" gestimmt, ein Gesetz, das dem illegalen Downloaden ein Ende bereiten soll. Mittlerweile hat wohl auch der französische Senat zugestimmt, so dass das Gesetz in Kraft treten kann.

Mehr Information zu dem Gesetz finden Sie hier:

http://blog.beck.de/2009/04/03/frankreich-internet-kann-bei-urheberrechtsverletzungen-gekappt-werden-three-strikes-out

Dies hat auch EU-weite Konsequenzen: Da das Europäische Parlament in seiner Abstimmung am 06. Mai 2009 einen richterlichen Beschluss als notwendig ansah und damit gegen den zuvor mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss zum Telekompaket ("Review") gestimmt hat, ist davon auszugehen, dass Frankreich bei der Abstimmung im Rat am 12. Juni 2009 den vom EP abgestimmten Passus blockieren wird. Dies würde bedeuten, dass das Telekompaket aller Wahrscheinlichkeit nach im Vermittlungsverfahren unter neuer Zusammensetzung des Europäischen Parlaments weiterverhandelt wird.

Siehe auch:

Kommentare

Kommentare:
Gast_vfs

12.05.2009

Aus dem Blogbeitrag heute und vom 03.04.2009 von Dr. Spies kann ich die rechtliche Umsetzung der Internetsperre nicht entnehmen. Französisch kann ich nicht.

Wird ein privatrechtlich geschlossener Vertrag durch Verwaltungsakt beendet oder wird bei Fortbestand des Vertrags der Provider während der Sperrzeit von seiner Leistungspflicht durch VA befreit?

 

 

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aloa5

13.05.2009

Ich steuere noch zwei Links dazu:

http://opendotdotdot.blogspot.com/2009/05/has-hadopi-driven-french-insan...

http://knowfuture.wordpress.com/2009/05/11/hadopi-spyware-provisions-and...

"

At the end of a certified evaluation procedure, and taking into
consideration conformity with the specifications set out in the
previous paragraph and their effectiveness, the High Authority will issue a list certifying the security software whose use will validly exonerate the access holder (internet user!) from their responsibility under the terms of article L. 336-3. This certification will be periodically revised.

"

Was dort zu finden ist scheint ein staatlich verordnetes DRM-System zu sein welches nur eine white-List an Software zulässt.

Grüße

ALOA

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Dr. Axel Spies

Rechtsanwalt

13.05.2009

Zu Gast_vfs: Eher die 2. Alternative, da die gesperrten Nutzer die Providergebühren weiter bezahlen müssen ("double peine").

Hier eine recht gute Zusammenfassung in Deutsch: 

http://www.heise.de/newsticker/Franzoesisches-Parlament-beschliesst-Gese...

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Gast_vfs

13.05.2009

Besten Dank Herr Dr. Spies für diese Einschätzung.

Aber unabhängig davon, wie die rechtliche Umsetzung der Internetsperrung erfolgt, zeigt die Internetsperrung doch die künftige Zielrichtung innerhalb der EU.

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k0su

14.05.2009

die Abstimmung blockieren? Sind wir nicht im normalen Mitentscheidungsverfahren, also: Mehrheitsentscheidung im Rat (die ein einzelner Staat ja nicht blockieren kann)?

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Dr. Axel Spies

Rechtsanwalt

20.05.2009

Im direkten Sinne stimmt das natürlich. Es gilt eine 2/3 Mehrheit im Rat. Aber Frankreich hat offensichtlich Bundesgenossen.

Übrigens: Abgeordnete der sozialistischen Partei (PS) Frankreichs haben beim französischen Verfassungsrat ("Conseil Constitutionel") Klage gegen das Gesetz eingereicht. Der Conseil Constitutionnel entscheidet in diesen Fällen BEVOR das GEsetz inkraft tritt.

Näheres zum Conseil Constitutionnel in der NVwZ (S. 1040 ff):   http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVwZ%2f1990%2fcont%2fNVwZ.1990.H11.htm

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