BVerfG verlängert Restriktionen zur Vorratsdatenspeicherung

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 30.04.2009

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 22.04.2009 seine Auflagen zum eingeschränkten Zugriff auf Vorratsdaten per einstweiliger Anordnung um weitere sechs Monate - längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - verlängert. Die Bundesregierung muss zum 1.10.2009 erneut über die praktischen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung berichten.

Link: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/beschluss-bvg-22-04-09.pdf

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2008 per Eilantrag beschlossen, dass die Telekommunikationsfirmen Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten müssen, Sicherheitsbehörden darauf aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zugreifen dürfen. Im Oktober beschränkte das Gericht die Befugnisse zum Datenabruf zur präventiven Gefahrenabwehr für Strafverfolger und Geheimdienste.

Wie hier im Blog berichtet (u.a. http://blog.beck.de/2009/03/16/vg-wiesbaden-zur-vorratsdatenspeicherung-eugh-vorlage), haben einige Telekommunikationsunternehmen Beschlüsse erwirkt, nach denen sie bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten gezwungen werden können.

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