Halbes Jahr Fahrverbot? Diese DPA-Meldung stimmt wohl nicht so ganz!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 28.04.2009

Auf der Stern-Hompage findet sich eine DPA-Meldung über einen Motorradfahrer, der offenbar "ein wenig" zu eilig unterwegs war:

"...In nur fünf Minuten hat sich in Hessen ein Motorradfahrer gut 1500 Euro Bußgeld, 15 Punkte in Flensburg und ein halbes Jahr Fahrverbot eingehandelt. Der 32-Jährige überholte am Offenbacher Kreuz auf der Autobahn Frankfurt-Würzburg (A 3) ausgerechnet eine Zivilstreife sowie sechs weitere Autos - mit Tempo 151 statt der erlaubten 80. Wie die Polizei am Dienstag in Frankfurt berichtete, raste er wenig später, als die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben war, mit 200 Stundenkilometern weiter. Dabei fuhr er zweimal zu dicht auf...."

 

Das Fahrverbot kann natürlich laut § 25 StVG nur max. 3 Monate betragen. Zudem müssen den Motorradfahrer die 15 Punkte auch nicht zu sehr schockieren (wenn er nicht schon ein paar Punkte mitbringt). Hier wird er von § 4 Abs. 5 StVG vor allzu harten Maßnahmen geschützt:

Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 13 reduziert. Erreicht oder überschreitet der Betroffene 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 17 reduziert.

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3 Kommentare

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Gibt es nicht höchstens drei Monate Fahrverbot je Ordnungswirigkeit? Hat der Betroffene nicht mindestens zwei Ordnungswidrigkeiten begangen? Sind die Fahrverbote nicht gem. § 25 Abs. 2a StVG nacheinander zu vollstrecken?

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Hallo Herr Voß

Geldbußen werden soviele in einer Entscheidung festgesetzt, wie es Taten gibt. Mit dem Fahrverbot ist das anders. Da darf immer nur eines in einer Entscheidung festgesetzt werden und das dann von maximal 3 Monaten.

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