Mediation bringt «frischen positiven Wind»

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 26.04.2009

Thüringens Justizministerin Marion Walsmann (CDU) wird mit der Aussage zitiert, Mediation fördere auch neue Erfahrungen innerhalb der Justiz und erzeuge «frischen positiven Wind». Seit Anfang 2009 habe es in der Arbeitsgerichtsbarkeit bislang 33 Verfahren gegeben, von denen 2/3 in einer Mediation gelöst wurden. "Unsere bisherigen noch jungen Erfahrungen mit der gerichtsinternen Mediation sind sehr positiv, aber sicherlich zunächst eine begrenzte Momentaufnahme." wird die Ministerin weiter zitiert.

Der Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts, Stefan Kaufmann, berichtet anläßlich des im Interview mit dem Deutschlandfunk dazu: "Es ist eine Erkenntnis der Modellversuche, dass die gerichtsinterne Mediation den einen Vorteil hat, dass eben die Amtsautorität und die Fachautorität des Richters dahinter steht, und viele Leute gerade das auch wollen." Darin zeigt sich ein Mediattionsverständnis, das nicht mit dem der freien Mediatoren übereinstimmt. Mediation ist ein Verfahren, das auf Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortung baut, die Parteien darin bestärkt, ihre Angelegenheiten in die eigene Hand zu nehmen. Amtsautorität und Fachautorität des Richters können natürlich zur Beilegung eines Konflikts beitragen. Das ist aber letztlich eine Verbesserung der Vergleichsverhandlung vor Gericht. Ein Beispiel herausragender Vergleichsverhandlung durfte ich in dieser Woche beim LG Bonn erleben. Die Verhandlung wurde von der Zivilkammer geleitet, die sehr gut vorbereitet war, allerdings keinerlei Druck auf die Parteien ausübte und Vorschläge zur Lösung nur zurückhaltend äußerte. Parteien und Anwälten wurde dann genügend Zeit für Verhandlungen außerhalb des Gerichtssaales gelassen, um anschließend gemeinsam die Einigung auszuformulieren. Das war eine große Leistung, aber niemand hat das Mediation nennen wollen.

Nicht ganz klar ist die Botschaft wohl beim Deutschlandfunk angekommen, der zu einem Bild der AP mit einem Holzhammer auf schwarzem Tisch mit Mikro titelt: "Vermittlungsgespräche statt Richterhammer: Thüringen setzt im Arbeitsrecht auf Mediation." Auch im weiteren Text ist vom "Güterichter" die Rede, der "am runden Tisch und ohne Robe" agiert. Allerdings bleibt unklar, ob hier Klischees aus dem Kopf der Journalistin oder unklare Formulierungen die Ursache waren. Bei der Lektüre werde ich das Gefühl nicht los, dass die Mediation als Etikett verwendet wird, um letztlich "Vergleichsgespräch plus" zu verkaufen. Es ist zu begrüßen, wenn Gerichte Anstrengungen unternehmen, Vergleichsgespräche besser zu führen. Mediation ist das aber nicht und man sollte es auch nicht so nennen.

Um Mißverständnisse zu vermeiden, darf ich anfügen, dass Mediation nicht besser, sondern vor allem anders ist als Vergleichsgespräche. Beide Verfahren haben ihre Berechtigung und für manche Fälle ist das eine, für andere das andere Verfahren besser geeignet. Vermischen sollte man sie aber nicht.

 

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2 Kommentare

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Beziehungsprobleme lassen sich idR durch eine Aussprache lösen. Dies gilt für persönliche wie auch rechtliche Probleme. Sollte die Sache schon so zerfahren sein, dass eine gegenseitige Aussprache zu keinem Ergebnis mehr führen kann, ist sicherlich eine Mediation dienlich.

Eine selbständige, sinnvolle und verbindliche Problemlösung ist für die Streitgenossen in jedem Fall besser als ein Urteil durch einen Richter mit Sieger und Verlierer.

Unklar ist mir, ob die arbeitsrechtliche Mediation in Form einer gerichtlichen Güteverhandlung mit bestimmter Stundenzahl erfolgt oder in einer anderen Form.

 

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Danke für den Kommentar, der meine Meinung wiedergibt.

Ich räume durchaus ein, dass wenn man im gerichtlichen Verfahren erst einmal ist, manche Parteien die Autorität des Richters benötigen. Genau bei solchen Parteien hat eine Mediation m.E. dann keinen Sinn, weil eine oder beide Parteien vom Gericht "belehrt" werden müssen. Das aber liegt wieder so weit weg von den Grundlagen der Mediation, dass damit zwar _ein_ Streit beseitigt werden kann, nicht aber das Grundproblem, das idR unjuristisch ist.

Frage: Ist das oben zitierte also das Eigenverständnis der gerichtsinternen Mediation, oder bloß die Aussage einer Politikerin?

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