Datenbank für Sexualstraftäter - Teil 1: Online-Outing

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 17.04.2009

Was in den USA bereits eingeführt ist, wird für Deutschland noch diskutiert: Damit besorgte Bürger sich im Internet darüber informieren können, ob in ihrer Nachbarschaft einschlägig vorbestrafte Sexualtäter wohnen und um auf diese Weise einschlägige Wiederholungstaten zu verhindern, hat das US-Justizministerium seit Juli 2005 die „National Sex Offender Public Registry Website" mit allen persönlichen Daten sowie die Details der Verurteilung von Sexualstraftäter aus 48 Bundesstaaten, oft mit Foto, online gestellt. Kürzlich hat auch der US-Bundesstaat Washington eine Datenbank über Sexualstraftäter online gestellt. Allerdings nahm der US-Bundesstaat Maine seine Datenbank mit rund 2.200 Eintragungen wieder vom Netz, nachdem zwei darin registrierte Sexualstraftäter erschossen worden waren (Quelle: Interview mit Prof. Dr. Renzikowski in: NJW 2009 Nr. 17 S. XIV, XVI).

Vielleicht haben Sie noch die nachdenklich stimmenden Fernsehbilder heftig protestieren Anwohner in Deutschland in Erinnerung, die im Zusammenhang mit Fällen nicht angeordneter nachträglicher Sicherungsverwahrung ausgestrahlt wurden.

Kein Zweifel: Der Staat sollte einschlägig vorbestrafte Sexualtäter im Visier behalten, damit sich der jedenfalls in Bayern bekannte Fall eines Sexualmörders nicht wiederholt. Als 18-jähriger Ministrant hatte er einen 11 jährigen Jungen mit mehreren Messerstichen getötet. Nach Verbüßung von neuneinhalb Jahren Jugendstrafe entführte er einen 9-jährigen Jungen, missbrauchte und tötete ihn, obwohl er zuvor Psychologen seine tödlichen Sex-Fantasien geschildert hatte.

Wäre Online-Outing in Deutschland überhaupt mit den Grundrechten des Täters vereinbar; falls doch, wäre es überhaupt eine sinnvolle Präventionsmaßnahme (oder sind es Datenbanken, die lediglich den Polizeibehörden zugänglich sind [davon mehr im Teil 2])?

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

14 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Lieber Herr Kollege v. Heintschel-Heinegg,

das Unbehagen, das ich aus Ihren Ausführungen herauslese, teile ich. Ich denke, eine Pranger-Kultur (auf die es letztlich hinausläuft), ist bei uns bislang glücklicherweise nicht so verbreitet, obwohl entsprechende Tendenzen auch hier erkennbar sind. Ein solches outing erscheint mir aber weniger geeignet Rückfälle effektiv zu verhindern als vielmehr sie zu fördern, indem es die Wiedereingliederung Entlassener erschwert bzw. verunmöglicht. Schwere einschlägige Rückfälle sind eher selten obwohl natürlich jeder einzelne einer zu viel ist) und rechtfertigen kaum, alle anderen inzwischen ungefährlichen Haftentlassene öffentlich anzuprangern.

Verfassungsrechtlich wird ein solches outing auch kaum zulässig sein, das BverfG hat noch jüngst die Resozialisierung als gebotenes Ziel des Strafvollzugs betont. Auch damit wäre ein outing nach Entlassung nicht vereinbar.

Allerdings droht jetzt auch ein Outing jenseits der Behörden. Wie hier berichtet wird , betreibt ein selbst ernannter Pädophilen-Jäger auf einem südamerikanischen Server ein eigenes Outing-Projekt hinsichtlich verurteilter belgischer Straftäter mit einschlägigen Verurteilungen. Angeblich kann man gegen diese Aktivität nur unter Schwierigkeiten rechtlich vorgehen. Eine Kinderschutz- bzw. Opferorganisation hat sich entschieden gegen dieses Vorgehen gewandt.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Müller,

na, wie sieht er denn aus, der Täter von Lügde?
Der Videos verbreitete, in denen zu sehen ist, wie erwachsene Männer weinende Kleinkinder fesseln und vergewaltigen?
Wie heißt er denn, der nachgewiesene Täter, der während seiner Bewährung Hunderte weiterer Kinder vergewaltigte?
Und woher weiß ich, dass er sich nicht als der nächste Hausmeister in unserer KiTa bewirbt?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

0

Eine Kinderschutz- bzw. Opferorganisation hat sich entschieden gegen dieses Vorgehen gewandt.

Wer ist diese Organisation?

0

Meine Herren Professoren,

haben sie die Güte mal kurz aufzustehen und aus dem Fenster ihres wohlbestallten Arbeitszimmers zu sehen...

Draußen ist nämlich die Realität. Und die heisst: mehr als 15 000 Sexualstraftaten an Kindern jährlich in diesem Land - von der Dunkelzimmer ganz zu schweigen!

Und - natürlich sollte jeder Vater und jede Mutter sich darüber informieren können (m.E. auch müssen) ob Pädokriminelle in ihrer Nachbarschaft leben.

Megan´s Law für Deutschland ist längst überfällig; Mit der Pflicht zur öffentlichen Bekanntmachung von Sexualstraftätern reagierte der US-Kongress auf den Mord an der sieben Jahre alten Megan Kanka. Das kleine Mädchen war 1994 Opfer eines verurteilten Sexualstraftäters geworden, der auf der gegenüberliegenden Straßenseite lebte.„Wenn wir das gewusst hätten, wäre unsere Tochter noch am Leben", klagte die Mutter...

Wenn die Politik nicht endlich reagiert und mutige Männer wie der Heinsberger Landrat die Ausnahme bleiben, soll man sich nicht wundern wenn Online-Pranger auch hier sehr bald privat betrieben ( "Stop Kinderporno" ) werden.

Die Privatsphäre eines Kinderschänders jedenfalls ist mit Sicherheit das Allerletzte woran wir Eltern denken, wenn es um den Schutz unserer Kinder geht.

So, sie dürfen sich wieder hinsetzen und weiterträumen...

 

 

 

3

Sehr geehrter Herr Vater,

wenn ich aus dem Fenster schaue, sehe ich keinen Kindesmissbrauch. Das liegt daran, dass der sexuelle Missbrauch (und nicht zu vegessen die noch viel häufigere Kindesmisshandlung) ganz überwiegend im Dunkelfeld stattfindet, wie Sie ja selbst erwähnen. Dieses Dunkelfeld lässt sich durch online-outing, wie Sie es vorschlagen und wie es Megan´s Laws (übrigens verschiedene Regelungen in US-Bundesstaaten, kein Bundesgesetz) vorsehen, nicht im geringsten aufhellen. Der erwünschte Effekt von Megan´s Law ist, dass durch die Bekanntmachung eines entlassenen Sexualstraftäters sich potentielle Opfer und deren Angehörige vor einem evtl. Rückfall (besser) schützen können. Es gibt  leider keine Untersuchung, die hinsichtlich Rückfallverhinderung einen positiven Effekt von Megan´s Laws belegen könnte. Und es gibt in den USA jede Menge Forschung zu diesen Gesetzen, wie Sie sich denken können. (ich habe gerade noch einmal nachgeschaut, leider sind die Forschungsdatenbanken, die mir zur Verfügung stehen, nicht im kostenfreien, öffentlichen Internet, sonst könnte ich Artikel verlinken). Entweder es gibt gar keinen Effekt dieser Gesetzgebung oder für jeden Rückfall der durch besseren Eigenschutz verhindert wurde, findet ein anderer Rückfall statt, der ohne die Stigmatisierung des Täters nicht stattgefunden hätte.

Leider ist es so, dass die Täter von Kindesmisshandlungen (hier sogar mit weitem Abstand) und sexuellem Kindesmissbrauch sehr oft die eigenen Eltern  des Kindes sind. Deshalb ist es falsch, hier eine Gegenüberstellung zwischen "wir Eltern" auf der einen und "Tätern" (man sollte übrigens nicht von "Kinderschändern" sprechen, da dieses Wort beinhaltet, durch eine solche Tat sei das Kind "geschändet" also mit einer Schande versehen worden) auf der anderen Seite herzustellen.

Bei meiner wissenschaftlichen Arbeit versuche ich, meine emotionale Betroffenheit als Vater (der ich auch bin) außen vor zu lassen, damit die Objektivität nicht leidet.

So bedauerlich es ist, die Wirklichkeit ist nicht so einfach gestrickt, als dass man sie durch einen Blick aus dem Fenster schon so einfach in schwarz-weiß, gut-böse einteilen könnte.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

 

Vor dem Hintergrund der berechtigten Sorgen aller Eltern, dass ihre Kinder nicht Opfer eines sexuellen Übergriffs werden, habe ich das Thema in den Blog eingestellt und eine bereits - wenn auch nicht in Deutschland - prakitizierte Möglichkeit aufgezeigt, die nicht wenige Eltern für einen richtigen Weg halten, um ihre Kinder besser schützen zu können. Keine Frage: Der Schutz potentieller Opfer eines Sexualdelikts ist zu verbessern! Die Frage ist nur, ob Online-Outing der richtige Weg ist oder ob andere Möglichkeiten in Angriff genommen werden sollten. Dabei muss es bei Datenbanken, die lediglich den Polizeibehörden zugänglich sind, nicht sein Bewenden haben.

Wie bereits im Startbeitrag als Frage formuliert: Grundsätzlich dürfte die öffentliche Brandmarkung des Täters verfassungsrechtlich mit dem aus der Menschenwürde fließenden Anspruch des Verurteilten auf Resozialisierung nicht vereinbar sein.

Wer dies in Frage stellt, sollte aber auch noch bedenken, bevor er sich festlegt, dass solche Datenbanken nicht ungefährlich sind. Wörtlich Prof. Dr. Renzikowski NJW 2009 Nr. 17 S. XIV: "Daten können von Außen manipuliert oder einfach nur falsch eingegeben werden. Es besteht Verwechslungsgefahr. Hiervon können völlig unverdächige Bürger betroffen sein. Aber was erst einmal ins Internet gelangt ist, bleibt dort für immer. Das heißt die Korrektur eines Fehlers ist praktisch nicht möglich."

Weiterhin: Sollten die zu Unrecht wegen eines Sexualdelikts Verurteilten "einfach Pech" gehabt haben, wenn die Nachbarschaft sie - vorsichtig formuliert - "ausgrenzt", um dazu zu zwingen (immer wieder) "wegzuziehen"? Was ist, wenn es sogar zur Selbstjustiz kommt? Wieder einmal sei auf das Buch von Sabine Rückert aufmerksam gemacht.

Einen weiteren Schritt in diese Richtung gehen Staaten und Kommunen in den USA, die entlassenen Sexualstraftätern verbieten, in der Nähe von Kindergärten oder Schulen zu wohnen. Auch hier gibt es erhebliche Zweifel am Sinn solcher Verbote: Ich zitiere aus dem Forensik-Info 2/2009 von Friedrich Schwerdtferger, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Klinikum Bremen-Ost:

"Im Rahmen einer Studie zur Wirksamkeit dieser Gesetze wurde bei allen zwischen 1990 und 2002 im Staate Minnesota entlassenen Sexualstraftätern, die vor 2006 einschlägig rückfällig wurden, die erneute Verurteilung genauer untersucht. Bei keinem einzigen der 224 Fälle gab es Anhaltspunkte dafür, dass Einschränkungen bei der Wahl des Wohnsitzes einen Rückfall verhindert hätten. Die Wirksamkeit entsprechender Gesetze wird durch die Ergebnisse somit in Frage gestellt.
Q.: Duwe, G., Donnay, W., Tewksbury, R. (2008), Does Residential Proximity Matter? A Geographic Analysis of Sex Offender Recidivism, in: Criminal Justice and Behavior, 35 (4), 484-504."

Und schließlich noch diese nahe liegende Idee aus Großbritannien: Ein Veröffentlichung von verurteilten Straftätern auf einer Internetseite, um zu zeigen, dass "justice is being done" Quelle hier

 

Leider wird immer zu viel um die Rechte und den Schutz der Täter diskutiert.

Wenn Maßnahmen auch nur ein Kinderleben retten, sind sie grechtfertigt.

2

Leider muss ich widersprechen: So einfach macht es sich der Rechtsstaat nicht wie etwa der Fall Daschner  bzw Gäfgen zeigt (beide Namen können in die Suchmaschine des Blogs eingegeben werden). Der Strafverfolgung sind durch die Verfassung und die den Beschuldigten Formen des Verfahrensrechts Grenzen gesetzt. Und das ist, nicht weil  unter Strafjuristen common sense, gut so; denn sonst können wir uns vom Rechtsstaat verabschieden!

Guten Tag meine Herren,

Der erste Schritt ist ja schon mal gemacht über so ein wichtiges Thema zu reden und in die Öffentlichkeit zu gehen.

Wenn man Kinder hat will man natürlich so eine Option im Netz haben! Man hat Angst! Wenn ich daran denke wie jemand fremdes mein Kind anfässt und danach umbringt, ich glaub ins deteil muss ich nicht gehn jeder der Kinder hat würde unmenschliche gefühle bekommen, eventuell selbst justiz verüben. Und das sollte nicht geschehen, sowie das nochmals von einem Täter der schonmal straftätig war die gefahr läuft wieder so was zu machen, kann man ein Auge darauf werfen.

In dieser heutigen gleichberechtigten Zeit für Frauen ist es schwer jemanden zu finder der kurzweilig auf die Kinder aufpasst wenn man auf die Arbeit geht. Da sollte man schon wissen wer in der Nachbarschaft geeignet wäre.

Hiermit meine ich nicht nur die Männlichen Bewohner. Es gibt genauso auch Frauen die Misshandeln und Missbrauchen!!! Wie letztens war eine Amerikanische Mutter aus Amerika, die ihr 3 Wochen oder Monate, bin mir da nicht mehr sicher, altes Baby in die Mikrowelle steckte und umbrachte!!! Das kann auch in Deutschland geschehen oder in Italien egal wo, es muss ein schockband ins Internet! für die Täter und die, die es werden wollen!

Natürlich gibt es Hacker die das manipulieren könnten, >>!" könnten"!<< aber gibt es nicht mitlerweile sehr gute schutzprogramme, sowie neue Verfahrenswege um solche Hacker fern zu halten. Ich denke dieses Risiko muss man eingehen!

für das Leben der Kinder! Das eigene Kind!

 

Warum gibt es keine ""Volksabstimmung"" für diese Einblicke, warum kann das nicht ein extra Fall sein? warum muss man immer wie von Mama und Papa das JA abwarten, bis alles zu spät ist?!?! für manche ist es sogar schon zu spät! So mal neben bei!

 

Ich wäre glücklich wenn sich dieses Thema endlich mal bewegt!

Danke für dieses Forum, und danke das man sich hier äußern kann!

Und danke an die, die etwas verändern wollen!

Ich wünsche fröhliche und sonnige Zeiten

MFG

3

Zitat: "Natürlich gibt es Hacker die das manipulieren könnten, >>!" könnten"!<< aber gibt es nicht mitlerweile sehr gute schutzprogramme, sowie neue Verfahrenswege um solche Hacker fern zu halten. Ich denke dieses Risiko muss man eingehen!"

 

Tja, Liebe/r Sonne und Mond,

da denken Sie meiner Meinung nach sehr kurzsichtig. Diese Meinung würden sie schlagartig um 180 Grad ändern, wenn Sie selbst zu Unrecht in einer solchen Datenbank auftauchen würden.

Missbrauch und Misshandlung ist schlimm, aber Rufmord ist es auch. Und das Internet ist ein sehr geeignetes Werkzeug für diesen Zweck.

Gegen Wiederholungstaten helfen - meines Erachtens - am besten deutlich längere Strafen. Und dieser Meinung bin ich nicht aus einem niederen Beweggrund wie Rache, sondern aufgrund des effektiven Opferschutzes, der daraus resultiert. Damit wäre das Problem aber längst nicht aus der Welt geschafft.

Täter-Datenbanken, Therapien und Einschränkung des Wohnraumes zeigen leider kaum Wirkung.

Für noch wichtiger halte ich aber Zivilcourage. Wer laut nach drakonischen Maßnahmen schreit, schaut im Ernstfall gerne weg.

Ich wurde zwar nicht missbraucht, aber als Kind misshandelt. Das haben mehr als genug Leute mitbekommen. Niemand hat meine Eltern oder Lehrer in die Schranken verwiesen. Das Hauptproblem sehe ich in der Geht-mich-ja-nichts-an-Mentalität unserer Gesellschaft.

Eine Patentlösung für dieses schwierige Thema gibt es wohl leider nicht.

Auch möchte ich hier noch darauf hinweisen, dass nicht jeder, der ein Kind missbraucht, ein pädophiler Wiederholungstäter ist.

Ich bin übrigens sehr positiv überrascht, dass hier größtenteils sachlich debattiert wird. Bei dieser Thematik wird oft auf unqualifizierte Weise "Todesstrafe!" oder "Kastration!" geschrien, was ein deutliches Zeichen ist, wie wenig ernsthafte Gedanken sich viele Menschen über sexuellen Missbrauch machen.

0

Ich bin betroffene und bin sehr froh darüber das es hier einige Familienväter gibt die mehr für die Sicherheit Ihrer Kinder und für ganz Deutschland tun wollen.

Ich wurde immer wieder in meiner Schulzeit von einer Gruppe Jungs misshandelt, bis es irgendwann zu sexuellen Übergriffe kam und ich schließlicht im Alter von 19 Jahren in meiner eigenen Wohnung vergewaltigt wurde. Es gab genügend Schüler/Erwachsene/Lehrer die das mitbekommen haben und nie hat auch nur einer deswegen eingegriffen.
Mein Leben ist heute ein einziger Scherbenhaufen, ich habe in all den Jahren eine schwere psychische Erkrankung entwickelt, ich kann kaum meinen eigenen Lebensunterhalt verdienen da ich körperliche und psychisch mitlerweile eingeschränkt bin. Ich habe unzählige Male in meiner Jungen versucht mir das Leben zu nehmen, weil ich es nicht mehr ertragen konbte. Noch heute ob wohl es so viele Jahre her ist leide ich unter Albträumen meine Vergangenheit holt mich immer wieder aufs Neue ein in Flashbacks.
Das ist das Leben was einen erwartet wenn man selbst davon betroffen ist. Ich habe so viele Jahre mir gewünscht lieber tot zu sein als das überlebt zu haben.
Man kann Therapie machen, und die Kontrolle über sein leben Stück für Stück zurück gewinnen, aber das was geschehen ist lässt sich nicht rückgängig machen. Man leidet ein Leben lang darunter, denn es ist immer present.
Leider passieren diese schrecklichen Dinge oft im näheren Umfeld, allerdings bin ich der festen Überzeugung das Viel zu oft die Rechte der Täter diskutiert werden und am Ende die Opfer die betrogenen sind. Wie kann man auch nur ansatzweise rechtfertigen was solche "Menschen" tun. Auf einmal werden Menschenrechte diskutiert für Täter die oftmals das leben eines oder mehrerer Menschen vollkommen zerstört gaben oder teilweise sogar ausgelöscht haben. Ich finde solche Datenbanken sind längst überflüssig.
In meinem Leben bin ich so vielen Frauen begegnet die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sexuelle Belästigung und Gewalt ist überall zu finden ob Zuhause, in der Schule am Arbeitsplatz oder auf der Straße. Es wird nur viel zu wenig dagegen getan. Fakt ist das fast jede Anzeige oder Anklage fallen gelassen wird wegen mangelnder Beweise. Als Opfer muss manheute sogar damit rechnen nicht später selbst auf der Anklagebank zu sitzen.
Durch eine Person werden teilweise die Leben viele Menschen zerstört oder gar ausgelöscht.
Jeder der das auch nur ansatzweise versucht zu rechtfertigen, zu verstehen oder zu verteidigen sollte sich ernsthaft fragen warum er das tut und nicht diese Zeit und Energie für das Opfer einer solchen Tat einsetzt.

Ist es da nicht verständlich das oftmals Angehörigen von Betroffenen aus Angst nicht mehr sachlich diskutieren können und lieber Selbstjustiz ergreifen um ihrer Meinung nach für Gerechtigkeit zu sorgen.
Angehörige sehen schließlich was mit den Betroffenen Personen geschieht. Gäbe es mehr Informationen darüber wie viele Betroffene psychisch erkranken, nicht arbeitsfähig sind, oder sich sogar das Leben nehmen würden die Strafen für die Täter wohl härter ausfallen und würden solche Netzwerke wie es sie schon seid langen in den USA gibt auch in Deutschland geben.
Solche Netzwerke helfen einer Vielzahl von Menschen, es Leben 82 Millionen Menschen in Deutschland und so weit ich weiss werden jedes Jahr ca. 15 000 Kinder Sexuell missbraucht wenn 15 000 Straftäter entlarvt werden dann ist damit der Mehrheit geholfen ich denke das ist das was wichtig ist. Es geht dabei nicht nur um Kindesmissbrach sondern generell um Sexualdelikte .Ich denke man sollte die Allgemeinheiraten schützen und nicht eine Minderheit die sich selbst dazu entschieden hat sich zum Straftäter zu machen.

0

Es ist schon traurig das nun 14 Jahre später immernoch der Täterschutz über der Prävention steht. Was spricht denn dagegen das Sexualstraftäter öffentlich gemacht werden? Damit sich die Täter ihre Neigungen verheimlichen können?

Wir reden hier nicht von Handtaschendiebstahl sondern davon zu verhindern, dass es neue Opfer gibt welche auf die Sexualstraftäter hereinfallen. Durch einen "Pranger" wird ja vorallem verhindert, dass man sich mit solchen Tätern überhaupt einlässt bzw. in Kontakt kommt. Auch kann ich verhindern das Sexualstraftäter in die Nähe von Schulen etc. ziehen oder gar dort arbeiten.

Und ja die Täter sollen sich den Rest ihres Lebens damit gebrantmarkt sein so wie ihre Opfer auch.

Allein das ich hier auf der Arbeit einen verurteilten Sexualstraftäter tolerien muss ist eine extreme Grandwanderung. Das traurige daran ist, wenn ich mich mal nicht mehr beherrschen kann, werde ich weit aus härter und länger bestraft als ein Sexualstraftäter.

0

Man schaue sich einmal Drucksachen des Landtags NRW an.  a) Die Regierung erklärt , sie wisse NIX (so regelmäßig beimigrazis behintergrundierten Taten )  b) oder: wegen des Persönlichkeitsrechts der Verbrecher könne man NIX Klares sagen.  Mit größtem Vergnügen wurden hingegen die Presse und Fernsehen apportiert, als man einige ältliche Reichsbürger-Rollatoren-Nutzer festnahm, gell ?

0

Kommentar hinzufügen